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Markenrecht – Taylor Wessing mahnt für die Bayern München AG den unlizensierten Verkauf von Fanartikeln ab

Die FC Bayern
München AG mahnt durch die Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing wegen festgestellter Markenrechtsverletzung an den
Marken FC BAYERN MÜNCHEN, FC BAYERN MÜNCHEN EV, FC BAYERN und FCB  wegen des Verkaufs gefälschter Fanartikel
(hier Kristallglaskugeln über das Internetauktionshaus eBay) ab.
Das Abmahnschreiben
fängt gleich stark an und lässt keinen Zweifel daran aufkommen, wer hier
abmahnt. In der Abmahnung heißt es ganz klar formuliert:
Die FC Bayern
München AG, „welche bekanntlich den erfolgreichsten Fußballverein der
Bundesliga darstellt“, ist Inhaberin folgender europäischer Marken:
Unionsmarke Nr. 002808145,
Wort-/Bildmarke, bestehend aus dem Vereinsemblem und dem Schriftzug “FC Bayern
München”, mit einer Priorität vom 08.08.2002 und eingetragen für die Waren und
Dienstleistungen der Klassen 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 20,
21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 38, 39, 41, 42, 43 und 44;
Unionsmarke Nr. 004905949,
Wortmarke bestehend aus dem Zeichen “FC Bayern”, mit einer Priorität vom
17.03.1997 für Waren und die Dienstleistungen der Klassen 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11,
12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 38,
39, 41 und 43.
Gefordert wird
durch die Rechtsanwaltskanzlei Taylor
Wessing
die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, in der sich
verpflichtet werden sollte, es unter Übernahme einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € es zu
unterlassen, Kristallglaskugeln, die mit dem
Zeichen “FC BAYERN MÜNCHEN” und/ oder “FC BAYERN” und/ oder einem Bildzeichen
der Marken gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, feilzuhalten oder in
den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,
sofern diese Produkte nicht von der Firma FC Bayern München AG oder in deren
Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen
Union in Verkehr gebracht worden sind. Ferner wurde  die Vernichtung aller noch in
Besitz befindlichen Kristallglaskugeln  verlangt.
Der wichtigste Rat:
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung
ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben
werden.

Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht
befasst oder einem 
Fachanwalt für Informationstechnologierecht,
welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel
beschäftigt,  beraten lassen.


Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der  
IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz
 und Fachanwalt für IT-Recht zu
führen; daneben auch noch den Titel des  
Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht
.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen