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„Snowpiercer“ im August – Abmahnung von ©-Law GbR

Die Rechtsanwaltskanzlei ©-Law GbR  aus Hamburg,
dahinter verbergen sich, wie
hier
beschrieben,  die bekannten Abmahnanwälte
Stephan R. Schulenberg LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur. der Kanzlei
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, 
mahnen angebliche Urheberrechtsverletzungen für die MFA+ Filmdistribution e.K.  Gegenstand
der aktuellen Abmahnungen ist der südkoreanisch-US-amerikanische Science-Fiction-Actionfilm
Snowpiercer“ (Originaltitel: Snowpiercer –  
설국열차
– Seolgugyeolcha) des
Regisseurs und Drehbuchautoren Bong
Joon-ho
aus dem Jahre 2013.
Die aktuellen Abmahnungen der ©-Law GbR (c-Law GbR)
sind mit den bereits bekannten Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte  jedoch fast
identisch. Auch in den Abmahnungen für die MFA+
Filmdistribution e.K.
der ©-Law GbR
(c-Law GbR) wird ein pauschaler
Schadenersatzbetrag in Höhe von 950,00 €
gefordert.

Aber wie bisher gelten auch
für die neuen Abmahnungen der Kanzlei ©-Law
GbR (c-Law GbR):
·      Setzen
Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei
©-Law GbR (c-Law GbR) in Verbindung! Jede
noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
·     Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch
zur Zahlung der geforderten 950,00 €
verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
·     Aufgrund
der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
·     Trotz
der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung.
·     Prüfen
Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden
ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher).
·     
Der BGH hat entschieden, dass
der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
BGH,
Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare
). In diesem
Fall haftet das Familienmitglied selbst.
·     
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die
Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene
Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner
Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
·     
Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden
ist, kann durch eine Beratung durch einen Fachanwalt
eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass 
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post zukommen lassen würden.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.
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c-Law GbR wieder im Bereich der Abmahnung für Filesharing an Erwachsenenunterhaltung unterwegs

Die Rechtsanwaltskanzlei ©-Law GbR  aus Hamburg,
dahinter verbergen sich die bekannten Abmahnanwälte Stephan R. Schulenberg
LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur. der Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte,  mahnen auch wieder angebliche
Urheberrechtsverletzungen aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung ab.
Aktuell wird für die Firma  Berlin Media Art e.K. abgemahnt, wobei
der Film dem Namen der Firma widerspricht, da weder   kunstvoll
noch medientechnisch hochwertig ist. Gegenstand
der aktuellen Abmahnungen ist der titeltechnisch keine Fragen offen lassende
Film „Meli´s Sperma-Sucht„.

Die aktuellen Abmahnungen der ©-Law GbR (c-Law GbR)
sind mit den bereits bekannten Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte  jedoch fast
identisch. Auch in den Abmahnungen für die Berlin
Media Art e.K.
der ©-Law GbR (c-Law GbR) wird ein pauschaler
Schadenersatzbetrag in Höhe von 650,00 €
gefordert.

Aber wie bisher gelten auch
für die neuen Abmahnungen der Kanzlei ©-Law
GbR (c-Law GbR):


  • Setzen
    Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei
    ©-Law GbR (c-Law GbR) in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
    würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
    Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 650,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung
    der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
    werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
    einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
    begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
    Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
    Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den
    Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung
    der Forderung erreicht werden.
    Ich biete Ihnen an, dass 
    Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
    welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
    Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
    Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
    Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer
    mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
    Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
    selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
    eingescannt per Email,  per Fax oder per
    Post.
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C-Law GbR mahnt auch für Filesharing an Independent-Film „Frances Ha“ ab

Die Rechtsanwaltskanzlei ©-Law GbR  aus Hamburg,
dahinter verbergen sich, wie
hier
beschrieben,  die bekannten Abmahnanwälte
Stephan R. Schulenberg LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur. der Kanzlei
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, 
mahnen angebliche Urheberrechtsverletzungen für die MFA+ Filmdistribution e.K. .  Gegenstand
der aktuellen Abmahnungen ist der US-amerikanische Independentfilm „Frances Ha“ aus dem Jahre 2012.

Die aktuellen Abmahnungen der ©-Law GbR (c-Law GbR)
sind mit den bereits bekannten Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte  jedoch fast
identisch. Auch in den Abmahnungen für die MFA+
Filmdistribution e.K.
der ©-Law GbR
(c-Law GbR) wird ein pauschaler
Schadenersatzbetrag in Höhe von 950,00 €
gefordert.

Aber wie bisher gelten auch
für die neuen Abmahnungen der Kanzlei ©-Law
GbR (c-Law GbR):


  • Setzen
    Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei
    ©-Law GbR (c-Law GbR) in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
    würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
    Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 950,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung
    der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
    werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
    einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
    begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
    Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
    Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den
    Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung
    der Forderung erreicht werden.
    Ich biete Ihnen an, dass 
    Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher
    Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall
    vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
    Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen,
    rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
    Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
    selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
    eingescannt per Email,  per Fax oder per
    Post.
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c-Law GbR mahnen für Savoy Film GmbH Filesharing an dem Horrorfilm „Evil Hatebreed – Kill Katie Malone“ ab

Die Rechtsanwaltskanzlei ©-Law GbR  aus Hamburg,
dahinter verbergen sich, wie
hier
beschrieben,  die bekannten Abmahnanwälte
Stephan R. Schulenberg LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur. der Kanzlei
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, 
mahnen angebliche Urheberrechtsverletzungen für die Savoy Film GmbH Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist der US-amerikanische
Horror-Film  Evil Hatebreed – Kill Katie Malone“ ab.

Die aktuellen Abmahnungen der ©-Law GbR (c-Law GbR)
sind mit den bereits bekannten Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte  jedoch fast
identisch. Auch in den Abmahnungen für die Savoy
Film GmbH
der ©-Law GbR (c-Law GbR) wird ein pauschaler
Schadenersatzbetrag in Höhe von 850,00 €
gefordert.

Aber wie bisher gelten auch
für die neuen Abmahnungen der Kanzlei ©-Law
GbR (c-Law GbR):


  • Setzen
    Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei
    ©-Law GbR (c-Law GbR) in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
    würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
    Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 850,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung
    der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
    werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
    einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
    begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
    Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
    Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den
    Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung
    der Forderung erreicht werden.
    Ich biete Ihnen an, dass 
    Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher
    Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall
    vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
    Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen,
    rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
    Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
    selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
    eingescannt per Email,  per Fax oder per
    Post.
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Abmahnung von der C-Law GbR wegen des Films Sightseers

Die Rechtsanwaltskanzlei ©-Law GbR  aus Hamburg, dahinter
verbergen sich, wie
hier
beschrieben,  die bekannten Abmahnanwälte
Stephan R. Schulenberg LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur. der Kanzlei
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte,  mahnen
angebliche Urheberrechtsverletzungen für die MFA + Filmdistribution e.K..  Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist der Fantasy-Psycho-Thriller
 Sightseers
und weitere Filme aus der Erwachsenenunterhaltung ab.

Die aktuellen Abmahnungen der ©-Law GbR (c-Law GbR)
sind mit den bereits bekannten Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte  jedoch fast
identisch. Auch in den Abmahnungen für die MFA
+ Filmdistribution e.K.
der ©-Law
GbR
(c-Law GbR) wird ein
pauschaler Schadenersatzbetrag in Höhe von 950,00
gefordert.

Aber wie bisher gelten auch
für die neuen Abmahnungen der Kanzlei ©-Law
GbR (c-Law GbR):


  • Setzen
    Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei
    ©-Law GbR (c-Law GbR) in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
    würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

·       
Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 950,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

·       
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung
der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden.

·       
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
einer modifizierten Unterlassungserklärung.

·       
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
begangen worden ist
– ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den
Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der
Forderung erreicht werden.

Ich biete Ihnen an, dass 
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post.
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Abmahnung der ©-Law GbR für Multi Media Verlag GmbH und irgendwas mit Ärschen

Die Rechtsanwaltskanzlei ©-Law GbR  aus Hamburg, dahinter
verbergen sich, wie
hier
beschrieben,  die bekannten Abmahnanwälte
Stephan R. Schulenberg LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur. der Kanzlei
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte,  mahnen
angebliche Urheberrechtsverletzungen für die Multi Media Verlag GmbH.  Gegenstand
der aktuellen Abmahnungen ist der Pornofilm „Mein Arsch dein Fetisch“ und weitere Filme aus der
Erwachsenenunterhaltung ab.

Die aktuellen Abmahnungen der ©-Law GbR (c-Law GbR)
sind mit den bereits bekannten Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte  jedoch fast
identisch. Auch in den Abmahnungen für die Multi
Media Verlag GmbH
 der ©-Law GbR (c-Law GbR) wird ein pauschaler Schadenersatzbetrag in Höhe von 650,00 € gefordert.

Aber wie bisher gelten auch
für die neuen Abmahnungen der Kanzlei ©-Law
GbR (c-Law GbR):


  • Setzen
    Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei
    ©-Law GbR (c-Law GbR) in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
    würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

·       
Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 650,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

·       
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung
der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden.

·       
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
einer modifizierten Unterlassungserklärung.

·       
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den
Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der
Forderung erreicht werden.

Ich biete Ihnen an, dass 
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post