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Debcon GmbH „droht“ mit Mahnbescheid und Klage, bietet aber einen Rabatt von 300,00 € an

So schnell wie beim Bottroper Inkassodienstleister Debcon GmbH, kann man normalerweise kein Geld verdienen.
Mit Datum vom 06.08.2014 bekam der Mandant folgendes Schreiben, tatsächlich ohne Anrede.

Mit diesem Schreiben werden Sie darüber rechtsverbindlich informiert, dass
uns Ihre Gläubigerin mit der Einziehung der gegen Sie bestehenden
Schulden aus Lizenzentschädigungsansprüchen beauftragt hat.
Wie wir informiert worden sind, haben Sie bislang auf die
Zahlungsaufforderungen der Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter
Beller, ehemaliges Aktenzeichen 240412-11005-1-k keine Zahlung geleistet.
Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass dieser Zustand nicht
beibehalten werden kann.
Vor diesem Hintergrund fordern wir Sie auf, den Geldbetrag von
€ 1.000,00
mit schuldbefreiender Wirkung bis zum 20.08.2014 – hier eingehend – auf
unser Konto zu überweisen.
Ist wider Erwarten die Zahlung nicht und/oder nur teilweise möglich, setzen
Sie sich bitte umgehend nach Erhalt dieses Schreibens mit uns telefonisch
in Verbindung, um einen für beide Seiten gangbaren und für Sie sicherlich
kostengünstigen Weg zu finden.
Nach Ablauf der Frist sind wir schon heute vollumfänglich beauftragt, die
Forderung mit Nachdruck gerichtlich durchsetzen. Die damit verbundenen
hohen Kosten (Rechtsanwalts- u. Gerichtskosten) haben Sie ebenfalls vor
dem Gesichtspunkt des Verzuges in voller Höhe zu erstatten.
Sollten Sie in dieser Angelegenheit bereits einen Rechtsanwalt beauftragt
haben, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diesen weiter. Hier sind wir ggf.
nicht abschließend informiert.
Schon heute weisen wir aufgrund unserer bestehenden Partnerschaft und
in Erfüllung unserer Pflicht darauf hin, dass wir Daten von fälligen und
unbestrittenen Forderungen an die Schufa Holding AG, Kormoranweg 5,
65201 Wiesbaden übermitteln, soweit die Forderung nicht ausgeglichen
wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung unserer berechtigten
Interessen oder der eines Dritten erforderlich ist. Weitere Informationen
über die Schufa erhalten Sie unter www.meineschufa.de
Mit freundlichen Grüßen
Am 02.09. fordert die Debcon GmbH dann auf einmal nur noch 700,00 €.
Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorgenannter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf unser letztes
Schreiben und können die Ablehnung einer außergerichtlichen Einigung
weder nachvollziehen, noch akzeptieren.
Nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin können wir namens und in
Vollmacht, Ihnen entgegenkommen und folgendes Angebot unterbreiten:
Sie zahlen umgehend nach Erhalt dieses Schreibens einen
Vergleichsbetrag in Höhe von
EUR 740,00
aber bis spätestens zum 15.09.2014
auf unsere u.a. Kontoverbindung und der Schadenersatz wegen
Urheberrechtsverletzung gern. § 97 Abs. 2 UrhG würde sich durch Zahlung
des genannten Betrages vollständig erledigen.
Sollte wider Erwarten zumindest der vorgenannte Vergleichsbetrag nicht bis
zum Fälligkeitstag auf unserem Konto verbucht sein, so sind wir bereits
heute vollumtänglich beauftragt, die Geldschuld in Höhe von EUR 1.000,00
zzgl. Zinsen und weiterer Kosten gerichtlich durchzusetzen. Ebenfalls
weisen wir, aufgrund unserer Schadensminderungspflicht darauf hin, dass
im unerwarteten Falle eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid sofort
das streitige Verfahren eingeleitet wird, das wiederrum mit weiteren Kosten
für Sie verbunden sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Mal sehen was dann in einem Monat kommt. Ob tatsächlich noch ein Rabattangebot kommt, oder eine Erhöhung oder gar der Mahnbescheid, dem dann nach Widerspruch die Klage folgt, welche dann kurz vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird.
Es bleibt spannend. Oder auch nicht.