Kategorien
Uncategorized

eBay: Unberechtigte Löschung eines eBay-Angebots durch Mitbewerber ist wettbewerbswidrig

Das LG Braunschweig hat mit Beschluss vom
26.09.2013, Az.: 9 O 2110/13 entschieden, dass ein eBay-Händler sich
wettbewerbswidrig verhält, wenn er das Verkaufsangebot eines
Mitbewerbers wegen einen angeblichen Markenrechtsverstoßes löschen
lässt, während in Wahrheit gar keine Markenrechtsverletzung vorliegt.

In dem vom LG Braunschweig entschiedenen Fall ging es um zwei eBay-Händler,
die mit Bekleidung auf der Plattform handelten. Einer der Händler
erhielt eine E-Mail von eBay, in welcher ihm
mitgeteilt wurde, dass eine seiner Auktionen wegen eines angeblichen
Markenrechtsverstoßes gelöscht worden ist.

Zudem hieß es in der E-Mail, dass
das Mitgliedskonto bei erneuten Verstößen gesperrt werden könne.

Der
Grund für die Löschung war, dass ein konkurrierender Händler das
Programm „VeRI“ (Verifiziertes Rechteinhaber-Programm) genutzt hatte.
Das Programm ermöglicht es den Rechteinhabern fremde eBay-Auktionen
löschen zu lassen, wenn ihre Rechte verletzt werden. Im vorliegenden
Fall hatte ein Markenrechtsinhaber die Software genutzt. 

Tatsächlich lag aber keine Markenrechtsverletzung vor. 


Deswegen ging der gefoppte eBay-Händler im Wege
des vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Konkurrenten vor und erwirkte vor dem LG Braunschweig
eine einstweilige Verfügung gegen den Mitbewerber.

Dem
Mitbewerber wurde untersagt, weitere Verkaufsangebote des
Antragstellers mit demselben Kaufgegenstand über eBay löschen zu lassen.
Die unberechtigte Löschung stelle eine gezielte Behinderung eines
Mitbewerbers dar und sei wettbewerbswidrig im Sinne des § 4 Nr.
10 UWG.