Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Universum Film GmbH angebliche widerrechtliche Uploads, sog. Filesharing,
an dem Film „
Lion – Der
lange Weg nach Hause “ ab.
an dem Film „
Lion – Der
lange Weg nach Hause “ ab.
Das
Drama Lion – Der lange Weg nach Hause basiert auf dem autobiografischen
Roman A Long Way Home von Saroo Brierley, der 2014 die Suche nach seiner
indischen Familie niederschrieb.
Drama Lion – Der lange Weg nach Hause basiert auf dem autobiografischen
Roman A Long Way Home von Saroo Brierley, der 2014 die Suche nach seiner
indischen Familie niederschrieb.
Lion – Der lange Weg nach Hause ist ein US-amerikanisches Filmdrama des
Regisseurs Garth Davis aus dem Jahr 2016. Der Film feierte im Rahmen des
Toronto International Film Festivals 2016 seine Premiere und kam am 25.
November 2016 in die US-amerikanischen Kinos.
Regisseurs Garth Davis aus dem Jahr 2016. Der Film feierte im Rahmen des
Toronto International Film Festivals 2016 seine Premiere und kam am 25.
November 2016 in die US-amerikanischen Kinos.
Im
Rahmen der Oscarverleihung 2017 erhielt Lion in sechs Kategorien eine
Nominierung, darunter als Bester Film und für das Beste adaptierte Drehbuch.
Rahmen der Oscarverleihung 2017 erhielt Lion in sechs Kategorien eine
Nominierung, darunter als Bester Film und für das Beste adaptierte Drehbuch.
Die
Filmadaption wirft mit zwölf Auszeichnungen auf internationalen Filmfestivals
und vier Golden Globe-Nominierungen, darunter für den „Besten Film“,
vielversprechende Schatten voraus. Regisseur Garth Davis stellt in diesem
anrührenden Drama Hollywood-Größen wie Nicole Kidman und Rooney Mara (Rolle
„Lucy“) in Nebenrollen an die Seite des talentierten Londoners Dev Patel, der
vor allem durch seine Darstellung als älterer Jamal in “Slumdog Millionaire”
international bekannt und preisgekrönt wurde. Garth Davis nimmt mit diesem
Projekt nicht zum ersten Mal Preise entgegen, wenn seine Auszeichnungen zuvor
jedoch seine Arbeit im Werbefilm ehrten. Mit „Lion“ wagt er sich zum ersten Mal
von der Werbung und TV-Produktionen auf die große Kinoleinwand und scheint
daran Geschmack gefunden zu haben: Sein Folgefilm erzählt die Geschichte von
Maria Magdalena und ist ebenfalls mit Rooney Mara besetzt. Wie schon in „Her“
wird sie darin zusammen mit Joaquin Phoenix (als Jesus?) vor der Kamera stehen.
Filmadaption wirft mit zwölf Auszeichnungen auf internationalen Filmfestivals
und vier Golden Globe-Nominierungen, darunter für den „Besten Film“,
vielversprechende Schatten voraus. Regisseur Garth Davis stellt in diesem
anrührenden Drama Hollywood-Größen wie Nicole Kidman und Rooney Mara (Rolle
„Lucy“) in Nebenrollen an die Seite des talentierten Londoners Dev Patel, der
vor allem durch seine Darstellung als älterer Jamal in “Slumdog Millionaire”
international bekannt und preisgekrönt wurde. Garth Davis nimmt mit diesem
Projekt nicht zum ersten Mal Preise entgegen, wenn seine Auszeichnungen zuvor
jedoch seine Arbeit im Werbefilm ehrten. Mit „Lion“ wagt er sich zum ersten Mal
von der Werbung und TV-Produktionen auf die große Kinoleinwand und scheint
daran Geschmack gefunden zu haben: Sein Folgefilm erzählt die Geschichte von
Maria Magdalena und ist ebenfalls mit Rooney Mara besetzt. Wie schon in „Her“
wird sie darin zusammen mit Joaquin Phoenix (als Jesus?) vor der Kamera stehen.
Dementsprechend
wundert es wenig, dass das
preisgekrönte
Identitäts-Drama nach einer wahren Geschichte Lion – Der lange Weg nach Hause relativ
schnell illegal im Internet verbreitet wurde. Heutzutage dienen dazu Download-
oder Streaming-Plattformen und Foren, in denen Filesharing betrieben wird. Eine
Nutzung oder Bereitstellung solcher Dienste stellt eine Urheberrechtsverletzung
dar.
wundert es wenig, dass das
preisgekrönte
Identitäts-Drama nach einer wahren Geschichte Lion – Der lange Weg nach Hause relativ
schnell illegal im Internet verbreitet wurde. Heutzutage dienen dazu Download-
oder Streaming-Plattformen und Foren, in denen Filesharing betrieben wird. Eine
Nutzung oder Bereitstellung solcher Dienste stellt eine Urheberrechtsverletzung
dar.
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 915,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten „ Lion – Der lange Weg nach Hause“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 915,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten „ Lion – Der lange Weg nach Hause“ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf
Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 700,00
€ und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00 € geltend.
Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 700,00
€ und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00 € geltend.
Die abgemahnten
Anschlussinhaber sollen den Film „ Lion – Der lange Weg nach Hause “ innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung
gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben.
Anschlussinhaber sollen den Film „ Lion – Der lange Weg nach Hause “ innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung
gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Universum Film GmbH des
Films „Lion – Der lange Weg nach Hause “ die hierfür notwendige Einwilligung nicht
gegeben haben.
Films „Lion – Der lange Weg nach Hause “ die hierfür notwendige Einwilligung nicht
gegeben haben.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 –
BearShare). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH,
Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 –
„Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei
Gerth hat Erfahrung
mit mehr als 6.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 200 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen. - Abmahnungen wegen
Filesharing der Kanzlei Waldorf
Frommer Rechtsanwälte werden in der IT-Kanzlei Gerth nahezu täglich
bearbeitet. - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Die drei BGH-Entscheidungen
vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse I,
Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt hat, haben
Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing,
haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht
erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene
Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig. - Die BGH-Entscheidungen vom
12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15 – Tannöd , I ZR 43/15, I ZR 44/15, I ZR 48/15 – Everytime we touch und I ZR 86/15 – Everytime we touch haben massive Auswirkungen
auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing da sie die
Darlegungslast der Abgemahnten drastisch verstärt und ausgedehnt haben.
Ebenso wurde wegen der Verjährungsfrist die bisherige Rechtsprechung
gekippt. Forderungen aus Filesharing verjähren nicht nach 3, sondern erst
nach 10 Jahren. - Der BGH hat mit dem Urteil vom
06.10.2016, Az. I ZR 154/15-Afterlife in einen Grundsatzentscheidung zur Reichweite der sekundären Darlegungslast
entschieden, dass ein abgemahnter Anschlussinhaber im Rahmen seiner
zumutbaren Nachforschungspflicht eben gerade nicht dazu verpflichtet
werden kann, Computer seiner Familienangehörigen zu untersuchen. Er sei,
so der BGH, auch nicht verpflichtet den wahren Täter preiszugeben, sondern
der beklagte Anschlussinhaber genüge seiner sekundären Darlegungslast
bereits dadurch dass er die Zugriffsberechtigten benennt, die
aus seiner Sicht als Täter in Betracht kommen. Und selbst unklare Aussagen
von Zeugen gehen dem BGH nach zu Lasten der Abmahner, da diese ja auch die
Beweislast trage. - Der BGH hat ganz aktuell mit
dem Urteil vom 30. März 2017 – I ZR 19/16 – Loud nochmals zwei Sachen
klargestellt und entschieden: Der Anschlussinhaber ist nicht verpflichtet,
die Internetnutzung seines Ehegatten zu dokumentieren und dessen Computer
auf die Existenz von Filesharing-Software zu untersuchen. Hat der
Anschlussinhaber jedoch im Rahmen der ihm obliegenden Nachforschungen den
Namen des Familienmitglieds erfahren, das die Rechtsverletzung begangen
hat, muss er dessen Namen offenbaren, wenn er eine eigene Verurteilung
abwenden will.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
in Verbindung setzen.