Kategorien
Uncategorized

OS-Plattform – Anklickbarer Link – Rechtsanwalt Gereon Sandhage mahnt für Lothar Fürst ab

Der IT-Kanzlei Gerth liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Lothar Fürst Mühlenstraße 1, 47574 Goch vertreten durch den für rechtsmissbräuchliche (Massen-) Abmahnungen bekannten Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht (UWG)  zur Bearbeitung vor.
Rechtsanwalt Gereon Sandhage teilt mit, dass sein Mandant Inhaber das Modelabels MH My-Musthave sei und auch den gleichnamigen Shop  betreibe. Zu seinem Sortiment würden insbesondere Hand- udn Schultertaschen, Reisetaschen, Strandtaschen u.a. gehören.
Rechtsanwalt Sandhage führt aus, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay u.a. mit dem Verkauf vergleichbarer Waren  befasst sei. Zu seinem Mandanten stehe er insofern in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.
Herr Lothar Fürst habe festgestellt, dass sich der Empfänger des Abmahnschreibens bei seinen Geschäftsaktivitäten über die Handelsplattform eBay nicht an die gesetzlichen Vorgaben halte und mit unlauteren Wettbewerbshandlungen für den Warenabsatz werbe.

Herr Lothar Fürst will weiterhin  festgestellt haben, dass der abgemahnte Onlinehändler bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstößt. Gerügt wird konkret ein angeblicher Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangele-genheiten (sog. ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution). Artikel 14 verpflichtet seit dem 09.01.2016 alle in der EU niedergelassenen Unternehmer, die online Kaufverträge schließen, einen Link zu der unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) einzustellen und eine Email-Adresse anzugeben.
Vor Einleitung gerichtlicher Schritte habe sein Mandant ihn ermächtigt, dem  Abgemahnten Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens von Herrn Lothar Fürst fordere Rechtsanwalt Sandhage ihn insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen.
Zur Beseitigung der Widerholungsgefahr im Rechtssinne habe der Abgemahnte die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an den Bevollmächtigten zurückzusenden. Ferner sei er verpflichtet, die Kosten seines Mandanten für die anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und auf eines seiner Konten einzuzahlen. Der zu erstattende Betrag berechne sich nach einem Gegenstandswert von 4.000 € und summiere sich auf 413,64 €.
Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro vor. Die sonst üblichen Abmahnkosten werden zunächst mit dem Schreiben nicht geltend gemacht. Aber aus  vorangegangenen Abmahnverfahren ist bekannt, dass nach Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dann auch Abmahnkosten geltend gemacht werden..
Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den mir vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar.
Da  § 5 Abs. 1 TMG verlangt, dass die Kontaktinformationen einschließlich der E-Mail-Adresse leicht zugänglich sein müssen, ist mit der gleichen Formulierung auch der Hinweis im Impressum zu platzieren.
Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe und einer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Auseinandersetzung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000,00 € vor. Die Kosten der Auseinandersetzung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000,00 € werden in dem Abmahnschreiben auf 571,44 € beziffert.

Die Abmahnung des Rechtsanwaltes Gereon Sandhage ist ernst zu nehmen, denn es gibt bereits jetzt dazu erste obergerichtliche Entscheidungen, so vom OLG HammOLG München und vom OLG Koblenz, welche alle das Fehlen des Hinweise zur OS-Plattform als spürbaren Wettbewerbsverstoß geißeln.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht  (MarkenG) und Wettbewerbsrecht (UWG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar!
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
Je nach Umfang und Art der Verkaufsaktivitäten kann auch bei Privatverkäufen schnell die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten sein.