Sebastian ist
seit vielen Jahren für die Musikindustrie tätig. Regelmäßig werden illegale
Musik-Uploads in Tauschbörsen (z. B. BitTorrent) verfolgt.
zum Jahresende Mahnbescheide wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung, die
immer dem jeweiligen Internet-Anschlussinhaber zu Last gelegt wird.
Hünfeld wird im Namen der DigiRights Administration
GmbH ausgesprochen. Die Zahlungsaufforderung vom Mahngericht soll den
Verbraucher unter Druck setzen, damit der Abmahner dennoch an Ihr Geld kommt.
gemacht. Die vor Jahren geforderte Unterlassungserklärung ist nicht mehr
relevant. Demnach ergeben sich folgende Positionen:
- Lizenzgeld für die Musikproduzentin DigiRights
Administration GmbH - Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit der Abmahnkanzlei
- Zinsen
- Kosten des Mahnverfahrens vor dem Amtsgericht Hünfeld
nicht einfach. Vor allem ist das Urheberrecht eine komplexe Rechtsmaterie.
Verbraucher sind allein kaum in der Lage, Fragen zur Haftung und zur Höhe des
angemessenen Schadenersatzes richtig zu lösen. Insbesondere gilt der
Internet-Anschlussinhaber nach der Rechtsprechung als Täter der illegalen
Musik-Uploads. Nach dem höchsten deutschen Zivilgericht spricht sogar eine
tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Internet-Anschlusses auch
für die hierüber begangenen Rechtsverletzungen persönlich verantwortlich ist (BGH,
Urteil
vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens“ ; (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12
– Morpheus ).
- Anspruch auf Unterlassung: 3 Jahre (nicht mehr relevant)
- Anspruch auf Abmahnkosten: 3 Jahre
- Anspruch auf Schadenersatz: 10 Jahre
vom 12.5.2016, Az. I ZR 48/15 – Everytime we touch zwar vor kurzem
festgestellt, dass Schadensersatzansprüche aus Urheberrechtsverletzungen durch
Filesharing grundsätzlich erst in 10 Jahren verjähren.
oder dem Mahnbescheid ungeprüft widersprechen sollten Sie sich vorher mit
einem Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht welcher sich schwerpunktmäßig mit dem
Urheberrecht (UrhG)
befasst oder einem Fachanwalt
für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt, über die eigenen Chancen
und Risiken und einen möglichen Vergleich beraten lassen.
der Mahnbescheid mit seinen Folgen fachanwaltlich und
von jemanden mit speziellen Kenntnissen im Recht
der Computerspiele überprüft werden.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei
Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
berechtigt die Titel Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt
für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel
des Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz, Ich biete Ihnen an, dass Sie
sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung
mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und über 200
Gerichtsverfahren bis hin zum BGH
mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe in der
Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne
helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei
einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber die
Forderung komplett abzuweisen
- Kein Kontakt mit dem Abmahner aus Berlin
- Kostenlose Erstberatung nutzen
- Erfolgreiche Strategie vom erfolgreichen Anti-Abmahnanwalt erhalten
mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email
oder per Fax.
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, den Mahnbescheid bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
gerne mit mir
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Zustellung widersprochen werden, andernfalls kann (und wird) der Antragsteller
einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit kann er dann die
Zwangsvollstreckung betreiben, also einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Zwar
kann man sich auch noch gegen einen Vollstreckungsbescheid wehren, man spart
sich aber viel Aufwand und Ärger wenn man direkt fristgerecht dem Mahnbescheid
widerspricht.
Daniel Sebastian – wird über den
Widerspruch informiert und muss sich dann entscheiden, ob er den Anspruch im
„normalen“ Klageverfahren weiterverfolgt.
Sebastian klagt nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid durch die
IT-Kanzlei Gerth selten.
davon ausgehen, dass nach einem Widerspruch dagegen alles sein Bewenden haben
wird, sondern muss sich dann auf das folgende Klageverfahren einstellen. Wenn
man sich – nach anwaltlicher Beratung – sicher ist, das folgende Klageverfahren
zu gewinnen, ist das ein gangbarer Weg. Völlige Sicherheit gibt es aber vor
Gericht nicht.
- Kein vollstreckbarer Titel (Vollstreckungsbescheid)
- Aktive Gegenwehr durch den Spezialisten Rechtsanwalt Jan
Gerth - Abwehr der Zahlungsansprüche