Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt aktuell für Warner
Bros. Entertainment GmbH angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen Filmkomödie
aus dem Jahr 2015 „Man lernt
nie aus (Originaltitel: The Intern) ab. Nancy Meyers führte Regie und schrieb auch das Drehbuch.
Frommer mahnt aktuell für Warner
Bros. Entertainment GmbH angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen Filmkomödie
aus dem Jahr 2015 „Man lernt
nie aus (Originaltitel: The Intern) ab. Nancy Meyers führte Regie und schrieb auch das Drehbuch.
Man lernt
nie aus (Originaltitel: The Intern) ist eine US-amerikanische Filmkomödie mit Robert De Niro, Anne Hathaway,
Nat Wolff und Adam DeVine in den Hauptrollen. Er kam am 24. September 2015 in
die deutschen Kinos.
nie aus (Originaltitel: The Intern) ist eine US-amerikanische Filmkomödie mit Robert De Niro, Anne Hathaway,
Nat Wolff und Adam DeVine in den Hauptrollen. Er kam am 24. September 2015 in
die deutschen Kinos.
Jules Ostin, Gründerin und CEO eines E-Commerce-Modeunternehmens, stellt
im Rahmen eines Gemeindeprojektes den 70-jährigen Ben Whittaker als
Praktikanten ein. Der lebensfrohe Gentleman alter Schule hilft der gestressten
Businessfrau wieder auf die Beine und zwischen dem ungleichen Paar erwächst
eine tiefe Freundschaft.
im Rahmen eines Gemeindeprojektes den 70-jährigen Ben Whittaker als
Praktikanten ein. Der lebensfrohe Gentleman alter Schule hilft der gestressten
Businessfrau wieder auf die Beine und zwischen dem ungleichen Paar erwächst
eine tiefe Freundschaft.
Ursprünglich sollte der Film von Paramount Pictures produziert werden,
dieser Plan sah Tina Fey und Michael Caine in den Hauptrollen vor. Von dieser
Aufstellung wurde aufgrund von Uneinigkeiten über die Budgethöhe Abstand
genommen und Meyers nahm Verhandlungen mit anderen Studios und Schauspielern
auf. Als Produktionsfirma wurde nun Worldview Entertainment gewählt, im
November 2013 fiel die Wahl der männlichen Hauptrolle auf Robert De Niro, die
der weiblichen auf Reese Witherspoon. Nach dem Wechsel zu Warner Bros. wurden
De Niro und Witherspoon als Hauptrollen beibehalten, letztere verließ die
Produktion allerdings im Januar 2014 aus terminplanerischen Gründen wieder. Am
7. Februar wurde an ihrer Stelle schließlich Anne Hathaway engagiert.[5] Die
Wahl des Kameramanns fiel auf Stephen Goldblatt, am 23. Juni stieß Zack
Pearlman zur Besetzung dazu. Die
Hauptdreharbeiten begannen am 23. Juni 2014 in Brooklyn, New York City.
dieser Plan sah Tina Fey und Michael Caine in den Hauptrollen vor. Von dieser
Aufstellung wurde aufgrund von Uneinigkeiten über die Budgethöhe Abstand
genommen und Meyers nahm Verhandlungen mit anderen Studios und Schauspielern
auf. Als Produktionsfirma wurde nun Worldview Entertainment gewählt, im
November 2013 fiel die Wahl der männlichen Hauptrolle auf Robert De Niro, die
der weiblichen auf Reese Witherspoon. Nach dem Wechsel zu Warner Bros. wurden
De Niro und Witherspoon als Hauptrollen beibehalten, letztere verließ die
Produktion allerdings im Januar 2014 aus terminplanerischen Gründen wieder. Am
7. Februar wurde an ihrer Stelle schließlich Anne Hathaway engagiert.[5] Die
Wahl des Kameramanns fiel auf Stephen Goldblatt, am 23. Juni stieß Zack
Pearlman zur Besetzung dazu. Die
Hauptdreharbeiten begannen am 23. Juni 2014 in Brooklyn, New York City.
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Man lernt nie aus“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Man lernt nie aus“ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend. Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen
der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
·
Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf
Frommer Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde
zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf
Frommer Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde
zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
·
Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der
geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der
geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
·
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden.
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden.
·
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen
bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen
bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
·
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über
Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder
einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner,
Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über
Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder
einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner,
Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
·
Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR
169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst.
Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR
169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst.
·
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR
74/12 -Morpheus ).
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR
74/12 -Morpheus ).
·
Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR
121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden,
dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
besteht.
Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR
121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden,
dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
besteht.
·
Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und
prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der
Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu
einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt
die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und
prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der
Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu
einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt
die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
·
Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber
weder als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung
so aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die
Abmahnkanzlei erfolgt.
Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber
weder als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung
so aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die
Abmahnkanzlei erfolgt.
·
Die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni
2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt
hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen
Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung
nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene
Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni
2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt
hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen
Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung
nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene
Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.