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Waldorf Frommer klagt verschärft wegen Urheberrechtsverletzungen an Bildern von Getty Images International, Masterfile Deutschland GmbH und Stock Food GmbH

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München ist nicht nur bekannt wegen der Abmahnungen für namhafte Filmhersteller wie Universum Film GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH, STUDIOCANAL GMBH, Twentieth Century Fox Home
Entertainment Germany GmbH
oder 
Constantin Film Verleih GmbH oder Musikhersteller wie Sony Music Entertainment Germany GmbH, sondern auch wegen der Abmahnungen von Bildrechten der Agenturen Getty Images International, Masterfile Deutschland GmbHPacific Stock Inc. , Stock Food GmbH und plainpicture GmbH und Corbis GmbH



Wie auch bei den Abmahnungen wegen illegalem Filesharing klagt die Kanzlei Waldorf Frommer auch für  die Bildagentueren. In der IT-Kanzlei Gerth liegen Klagen für die Agenturen Getty Images International, Masterfile Deutschland GmbH und Stock Food GmbH vor, mit denen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschiedene Rechte geltend machen.


So wird für den Fall, dass nach der Abmahnung keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben worden ist, die Unterlassung eingeklagt. Gerne wird auch der Auskunftsanspruch geltend gemacht, wenn der abgemahnte Bildernutzer nicht erklärt hat, wie lange er das streitgegenständliche Bild genutzt hat und woher er es bezogen hat.


Grundsätzlich wird immer der Schadensersatzanspruch geltend gemacht und dieser in den mir bekannten Fällen immer über der 1.000,00 € Grenze.


 Wie nun reagiert der abgemahnte Bildernutzer richtig, wenn etwa die Klage auf den Tisch flattert:


Wie bei allen Anwaltsschreiben oder Klagen gilt der der wichtigste Rat:

Handeln Sie nicht überstürzt: Suchen Sie die  fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen die auf Ihren speziellen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie aufzeigen.
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
Zunächst einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich. 


Ich werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
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Waldorf Frommer mahnen für Masterfile Deutschland GmbH ab

Die
Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf
Frommer Rechtsanwälte
hat neben den Abmahnungen aus dem Bereich des
Filesharing scheinbar auch das Feld der Abmahnungen
mit dem Vorwurf der
Urheberrechtsverletzungen an Bildrechten weitestgehend in der Hand.

Mir
jetzt mehrere Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer  vor mit dem
Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an Bildrechten. In diesen Abmahnungen
monieren die Rechtsanwälte Waldorf
Frommer
die Verletzung der Rechte der Firma Masterfile Deutschland GmbH . Dem abgemahnten Websiteninhaber wird die
unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial vorgeworfen.   Insbesondere
wird den Inhabern der Websites vorgeworfen, keine entsprechende
Lizenzvereinbarung mit den Bildagenturen abgeschlossen zu haben und daher durch
die Verwendung des Bildmaterials ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine
unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§
16, 19a UrhG begangen zu haben.

Es
wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft zur
streitgegenständlichen Nutzung gefordert.

Im
ersten Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird entgegen der sonstigen Praxis
der Kanzlei noch kein Schadensersatz gefordert. Dieser wird dann nach der
Auskunft berechnet oder aber ohne Auskunft geschätzt.

In
weiteren Schreiben wird dann von einer mindestens 6 monatigen Nutzungsdauer des
Bildmaterials ausgegangen und die hierfür fällige Lizenzgebühr um den 100%iger
Zuschlag wegen unterlassenem Urhebervermerks erhöht. So kommen schnell
4stellige Beträge zusammen, welche dann um eine pauschale Rechtsanwaltsgebühr
in Höhe von 550,00 € ergänzt wird.

Diese
Pauschalgebühr ist dann das Goodie, welches die Kanzlei Waldorf Frommer
anbietet, werden doch in den Schreiben die Anwaltskosten auf einer Basis eines
Streitwerts in Höhe von 10.000,00 € berechnet, welche dann 651,80 € netto
ausmachen würden.

Auffällig
an den Abmahnungen ist insbesondere, dass vor allem Websitenbetreiber abgemahnt
werden, die das Bildmaterial schon über einen sehr langen Zeitraum auf Ihrer
Website bereit halten, in den mir vorliegenden Fällen bis zu 5 oder 7 Jahren.

Der
wichtigste Rat:

Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben
Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige
Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

Nutzen Sie die von der Rechtsanwaltskanzlei
Waldorf Frommer gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von der
Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
droht.


Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen.

Welches
(Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich
ein?

Zunächst einmal gehen Sie weder ein
Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax
oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich. Gerne können
Sie mich auch anrufen um mir das Problem zu erklären.

Ich werde Ihnen den für Sie passenden
Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten
mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen,
können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn
Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin
keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.