Langsam wird das Thema Datenschutz im Sport, Datenschutz im Verein und Datenschutz im Verband relevant, denn ab dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht. Es ist in der Datenschutz-Grundverordnung enthalten und auch wenn ihre inhaltlichen Anforderungen vielfach dem deutschen Recht ähneln, so bringt die DSGVO eine ganze Reihe neuer Anforderungen, welche auch im Sport von Bedeutung sein werden.
Besonders ist vor allem, dass diese Anforderungen quasi „über Nacht“ ab dem 25. Mai 2018 zu beachten sind. Es gibt keinerlei Übergangsfristen.

Vor allem neu ist, dass der europäische Gesetzgeber die Datenschutzaufsichtsbehörden ermächtigt, für Verstöße gegen diese Verordnung Geldbußen in einer Höhe von bis zu 20 Millionen Euro festzusetzen.
Allein dies sollte Grund genug sein, dass sich Vereine, Verbände und vor allem selbstverständlich Unternehmen und auch Freiberufler zeitnah mit den Anforderungen nicht nur vertraut machen, sondern auch zu beginnen diese umzusetzen.
Bei Fragen fragen!