Die Hamburger Kanzlei MBBS Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mahnt für die Rechteinhaberin Frau Marianne
Küstner-Brennemann, handelnd unter MKB-Deskkart, Beim Grünen Jäger 4, 20359
Hamburg Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubte Nutzung von verschiedenen Straßenkartenausschnitten (Kartografie) auf gewerblich genutzten Webseiten ab.
Partnerschaftsgesellschaft mahnt für die Rechteinhaberin Frau Marianne
Küstner-Brennemann, handelnd unter MKB-Deskkart, Beim Grünen Jäger 4, 20359
Hamburg Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubte Nutzung von verschiedenen Straßenkartenausschnitten (Kartografie) auf gewerblich genutzten Webseiten ab.
Gefordert wird durch die Kanzlei MBBS
Rechtsanwälte zunächst das sofortige Entfernen des Kartenmaterials von der
Webseite und das sofortige Löschen der Grafik aus den entsprechenden
Verzeichnissen auf dem Server. Daneben wird, wie üblich, die Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Geltend gemacht und gefordert
wird auch ein Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren in Höhe von 5.562,00 €.
Rechtsanwälte zunächst das sofortige Entfernen des Kartenmaterials von der
Webseite und das sofortige Löschen der Grafik aus den entsprechenden
Verzeichnissen auf dem Server. Daneben wird, wie üblich, die Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Geltend gemacht und gefordert
wird auch ein Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren in Höhe von 5.562,00 €.
Dazu wird von der Kanzlei MBBS Rechtsanwälte Auskunft über den Umfang
und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials sowie die Erstattung von
Anwaltskosten auf Basis eines Gegenstandwertes von 30.000,00 € in Höhe von 1.141,90 € verlangt.
und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials sowie die Erstattung von
Anwaltskosten auf Basis eines Gegenstandwertes von 30.000,00 € in Höhe von 1.141,90 € verlangt.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des
Sachverhaltes durch einen im Bereich des Urheberrechts im Internet versierten
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bzw. einen Fachanwalt für IT-Recht .
Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des
Sachverhaltes durch einen im Bereich des Urheberrechts im Internet versierten
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bzw. einen Fachanwalt für IT-Recht .
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über
alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den
Titel des Fachanwaltes für Gewerblichen Rechtsschutz.
alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den
Titel des Fachanwaltes für Gewerblichen Rechtsschutz.
Nutzen Sie die von der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei MBBS Rechtsanwälte PartG gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von der
Rechtsanwaltskanzlei MBBS Rechtsanwälte PartG gesetzten Fristen sollten aber
unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
droht.
Rechtsanwaltskanzlei MBBS Rechtsanwälte PartG gesetzten Fristen sollten aber
unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
droht.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung
auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für
die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Rechtsanwaltskanzlei MBBS Rechtsanwälte PartG Kontakt aufnehmen.
Aus meiner Sicht ist der urheberrechtliche Vorwurf in aller Regel wohl
nicht ganz unbegründet und die Abmahnung der Kanzlei MBBS
Rechtsanwälte PartG für die Marianne
Küstner-Brennemann sollte daher keinesfalls ignoriert
werden.
nicht ganz unbegründet und die Abmahnung der Kanzlei MBBS
Rechtsanwälte PartG für die Marianne
Küstner-Brennemann sollte daher keinesfalls ignoriert
werden.
Jedoch sind nach meiner Auffassung die Gebühren für die Nutzung des
Kartenausschnitt Marianne Küstner-Brennemann zu hoch angesetzt und in
verschiedenen Urteilen wurden zum Teil erheblich niedriger Sätze für die
unberechtigte Nutzung eines Kartenausschnitt ausgesprochen. Was genau im
Einzelfall angemessen ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls,
insbesondere der Dauer der Nutzung und der Größe der Karte ab.
Kartenausschnitt Marianne Küstner-Brennemann zu hoch angesetzt und in
verschiedenen Urteilen wurden zum Teil erheblich niedriger Sätze für die
unberechtigte Nutzung eines Kartenausschnitt ausgesprochen. Was genau im
Einzelfall angemessen ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls,
insbesondere der Dauer der Nutzung und der Größe der Karte ab.
Auch hinsichtlich des Streitwerts, der von der Kanzlei MBBS
Rechtsanwälte PartG mit 30.000,00 € angesetzt wird, haben Gerichte schon erheblich niedrigere Streitwerte für
eine unberechtigte Kartennutzung angesetzt.
Rechtsanwälte PartG mit 30.000,00 € angesetzt wird, haben Gerichte schon erheblich niedrigere Streitwerte für
eine unberechtigte Kartennutzung angesetzt.
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung
durch mich ein?
durch mich ein?
Zunächst einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig.
Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen,
prüfe ich dies unverbindlich. Gerne können Sie mich auch anrufen um mir das
Problem zu erklären.
Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen,
prüfe ich dies unverbindlich. Gerne können Sie mich auch anrufen um mir das
Problem zu erklären.
Ich werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems
unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die
Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden,
welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine
Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit
bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die
Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden,
welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine
Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit
bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,
per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,
per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
in Verbindung setzen.