Die Rechtsanwälte Bear & Wolf, in
Deutschland nach eigener Aussage Powered in Germany by Winterstein
Rechtsanwälte, also der Markenrechtsableger, Darmstädter Landstrasse 110,
60598 Frankfurt am Main (Webeaussage: Die IP-Spezialisten von Winterstein
Rechtsanwälte treten unter der Marke Bear & Wolf auf ) sprechen Abmahnungen
für die Firma Monster Beverage Corporation
Deutschland nach eigener Aussage Powered in Germany by Winterstein
Rechtsanwälte, also der Markenrechtsableger, Darmstädter Landstrasse 110,
60598 Frankfurt am Main (Webeaussage: Die IP-Spezialisten von Winterstein
Rechtsanwälte treten unter der Marke Bear & Wolf auf ) sprechen Abmahnungen
für die Firma Monster Beverage Corporation
Attention, 1 Monster Way, Corona, CA 92879 USA wegen einer
Markenrechtsverletzung durch die unberechtigte Verwendung der Bezeichnung „MONSTER
ENERGY“ aus.
Markenrechtsverletzung durch die unberechtigte Verwendung der Bezeichnung „MONSTER
ENERGY“ aus.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, über
die Verkaufsplattform eBay Kleidung, BaseCaps, Schlüsselanhänger und Aufkleber
zum Kauf angeboten zu haben die mit der Bezeichnung „MONSTER ENERGY“ oder
dem Logo, in welchem drei vertikale Linien Kratzspuren eines Monsters imitieren, gekennzeichnet sind, obwohl es sich nicht um
Originalware handeln soll. In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen die §§ 9
Abs. 1, 2 GMVO, 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt.
die Verkaufsplattform eBay Kleidung, BaseCaps, Schlüsselanhänger und Aufkleber
zum Kauf angeboten zu haben die mit der Bezeichnung „MONSTER ENERGY“ oder
dem Logo, in welchem drei vertikale Linien Kratzspuren eines Monsters imitieren, gekennzeichnet sind, obwohl es sich nicht um
Originalware handeln soll. In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen die §§ 9
Abs. 1, 2 GMVO, 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt.
Die Marke „MONSTER ENERGY“ ist
als Wortmarke
und als Wort-/Bildmarke
umfassend eingetragen und Rechteinhaberin ist die Monster Energy Company.
als Wortmarke
und als Wort-/Bildmarke
umfassend eingetragen und Rechteinhaberin ist die Monster Energy Company.
In Folge der vermeintlichen Markenrechtsverletzung stünden der Rechteinhaberin,
der Firma Monster Beverage Corporation folgende Ansprüche zu:
1. Unterlassungsanspruch
gem. . Art. 9 Abs. 1, lit. a) und c), Abs. 2, Art. 14 Abs. 2m Art. 102 Abs. 2
GMV
gem. . Art. 9 Abs. 1, lit. a) und c), Abs. 2, Art. 14 Abs. 2m Art. 102 Abs. 2
GMV
2. Anspruch auf Abgabe
einer Unterlassungserklärung
einer Unterlassungserklärung
3. Auskunftsanspruch über
Herkunft und Vertriebsweg der Verletzungssstücke
Herkunft und Vertriebsweg der Verletzungssstücke
4. Anspruch auf
Vernichtung der Kleidungsstücke
Vernichtung der Kleidungsstücke
5. Schadensersatzanspruch
Schadensersatzansprüche
gem. §§ 14 Abs. 6m 125b Nr. 2 MarkenG i. V. m. Art. 14 Abs. 2, Art. 102 Abs. 2
GMV
Schadensersatzansprüche
gem. §§ 14 Abs. 6m 125b Nr. 2 MarkenG i. V. m. Art. 14 Abs. 2, Art. 102 Abs. 2
GMV
6. Anspruch auf Ersatz
der Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,5 Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG auf
Grundlage eines Streitwertes von 250.000,00 € zzgl. Auslagen und Steuern und
Kosten des Testkaufes, 2.948,90 €
der Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,5 Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG auf
Grundlage eines Streitwertes von 250.000,00 € zzgl. Auslagen und Steuern und
Kosten des Testkaufes, 2.948,90 €
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht (MarkenG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht (MarkenG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für
IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch,
wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits
vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen
können.
wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits
vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen
können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
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