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Diversifikation bei Abmahnungen – Rechtsanwalt Daniel Sebastian jetzt auch im Wettbewerbsrecht unterwegs

Der Geschäftsführer
der RBC GmbH, Herr Christoph Reinke,  aus
Heidelberg betreibt über die Domain www.leuchten-Shop24.com
einen Online Shop für Lampen und Leuchten und hat sich für seine
Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen das 
Wettbewerbsrecht (UWG) 
einen Veteranen der Filesharing-Abmahnungen ins Boot geholt: Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Rechtsanwalt Daniel Sebastian kommt
diese Form der Diversifikation selbstverständlich zu Pass, denn mit dem einzig
bekannten Mandanten – der Firma DigiRights
Administration GmbH
könnte man ja fast auf die Idee der
Scheinselbständigkeit des Kollegen kommen.
Gegenstand der Beauftragung ist die Art und Weise Beanstandet
werden in der Abmahnung eine nicht korrekte Widerrufsbelehrung sowie das Fehlen
des Muster-Widerrufsformulars. Dies soll nach Auffassung von Rechtsanwalt
Daniel Sebastian einen Wettbewerbsverstoß darstellen, der zur Abmahnung
berechtigt.
Abgemahnt wird das
Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
·     
Keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorzuhalten
·        
Kein Muster-Widerrufsformular vorzuhalten
Wie bei
wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und Gäbe fordert die Kanzlei Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall
ausschließenden strafbewerten Unterlassungserklärung, die eine feste
Vertragsstrafe vorsieht und nach meiner Auffassung unkorrekt zu Lasten des
abgemahnten Ebay-Verkäufers formuliert ist.
Und damit sich die
ganze Schreiberei, also der Aufwand, auch lohnt werden selbstverständlich Abmahnkosten  gefordert.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz
, welcher sich schwerpunktmäßig mit dem
Wettbewerbsrecht  (
UWG) befasst oder
einem 
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,
 beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt über die beiden hier relevanten
Fachanwaltstitel; Rechtsanwalt Gerth ist berechtigt die Titel 
Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz
 und Fachanwalt für IT-Recht zu
führen; daneben auch noch den Titel  
Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht
.


Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte
Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten
Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account
rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche
aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden

Auch hierbei helfe ich Ihnen zu einem fairen
Pauschalpreis