Der IT-Kanzlei
Gerth liegt
eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Noel Gutmann, Am Kloster 59,
42799 Leichlingen vertreten durch den für rechtsmissbräuchliche
(Massen-) Abmahnungen bekannten Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin wegen des
Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht
(UWG) zur Bearbeitung vor.
Gerth liegt
eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Noel Gutmann, Am Kloster 59,
42799 Leichlingen vertreten durch den für rechtsmissbräuchliche
(Massen-) Abmahnungen bekannten Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin wegen des
Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht
(UWG) zur Bearbeitung vor.
Rechtsanwalt Gereon Sandhage teilt mit, dass sein Mandant
den Onlineshop www.paradisemall.de betreibe.
Zu seinem Sortiment würden insbesondere Taschen, Gürteln, Geldbörsen und
allerlei sonstigen Accessoires u.a. gehören.
den Onlineshop www.paradisemall.de betreibe.
Zu seinem Sortiment würden insbesondere Taschen, Gürteln, Geldbörsen und
allerlei sonstigen Accessoires u.a. gehören.
Rechtsanwalt Sandhage führt aus, dass der Abgemahnte auf
der Handelsplattform eBay u.a. mit dem Verkauf vergleichbarer Waren (Taschen,
Gürteln, Geldbörsen und allerlei sonstigen Accessoires) befasst sei. Zu seinem
Mandanten stehe er insofern in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.
der Handelsplattform eBay u.a. mit dem Verkauf vergleichbarer Waren (Taschen,
Gürteln, Geldbörsen und allerlei sonstigen Accessoires) befasst sei. Zu seinem
Mandanten stehe er insofern in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.
Noel Gutmann habe
festgestellt, dass sich der Empfänger des Abmahnschreibens bei seinen
Geschäftsaktivitäten über die Handelsplattform eBay nicht an die gesetzlichen
Vorgaben halte und mit unlauteren Wettbewerbshandlungen für den Warenabsatz
werbe.
festgestellt, dass sich der Empfänger des Abmahnschreibens bei seinen
Geschäftsaktivitäten über die Handelsplattform eBay nicht an die gesetzlichen
Vorgaben halte und mit unlauteren Wettbewerbshandlungen für den Warenabsatz
werbe.
Herr Noel Gutmann will festgestellt haben, dass die
abgemahnte Onlinehändlerin bei ihren eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche
Vorgaben im Fernabsatz verstößt. Gerügt wird konkret ein angeblicher Verstoß
gegen Art.
14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in
Verbraucherangele-genheiten (sog. ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute
Resolution). Artikel 14 verpflichtet seit dem 09.01.2016 alle in der EU
niedergelassenen Unternehmer, die online Kaufverträge schließen, einen Link zu
der unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eingerichteten Online-Plattform der
EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
einzustellen und eine Email-Adresse anzugeben.
abgemahnte Onlinehändlerin bei ihren eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche
Vorgaben im Fernabsatz verstößt. Gerügt wird konkret ein angeblicher Verstoß
gegen Art.
14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in
Verbraucherangele-genheiten (sog. ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute
Resolution). Artikel 14 verpflichtet seit dem 09.01.2016 alle in der EU
niedergelassenen Unternehmer, die online Kaufverträge schließen, einen Link zu
der unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eingerichteten Online-Plattform der
EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
einzustellen und eine Email-Adresse anzugeben.
Vor Einleitung gerichtlicher Schritte habe sein Mandant
ihn ermächtigt, dem Abgemahnten
Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben.
Namens von Herrn Noel Gutmann fordere Rechtsanwalt Sandhage ihn insofern auf,
das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen.
ihn ermächtigt, dem Abgemahnten
Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben.
Namens von Herrn Noel Gutmann fordere Rechtsanwalt Sandhage ihn insofern auf,
das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen.
Zur Beseitigung der Widerholungsgefahr im Rechtssinne
habe der Abgemahnte die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte
Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an den Bevollmächtigten
zurückzusenden. Ferner sei er verpflichtet, die Kosten seines Mandanten für die
anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und auf eines seiner Konten einzuzahlen.
Der zu erstattende Betrag berechne sich nach einem Gegenstandswert von 3.000 €
und summiere sich auf 281,30 €.
habe der Abgemahnte die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte
Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an den Bevollmächtigten
zurückzusenden. Ferner sei er verpflichtet, die Kosten seines Mandanten für die
anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und auf eines seiner Konten einzuzahlen.
Der zu erstattende Betrag berechne sich nach einem Gegenstandswert von 3.000 €
und summiere sich auf 281,30 €.
Die dem Schreiben
beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den
Unterlassungsverpflichtungen eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00
Euro vor. Die sonst üblichen Abmahnkosten werden zunächst mit dem Schreiben
nicht geltend gemacht. Aber aus vorangegangenen
Abmahnverfahren ist bekannt, dass nach Abgabe der Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung dann auch Abmahnkosten geltend gemacht werden..
beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den
Unterlassungsverpflichtungen eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00
Euro vor. Die sonst üblichen Abmahnkosten werden zunächst mit dem Schreiben
nicht geltend gemacht. Aber aus vorangegangenen
Abmahnverfahren ist bekannt, dass nach Abgabe der Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung dann auch Abmahnkosten geltend gemacht werden..
Auch die
vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den mir vorliegenden Fällen fast
immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form
nicht abgegeben werden!
vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den mir vorliegenden Fällen fast
immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form
nicht abgegeben werden!
Informationen zur
Online-Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung
Gemäß der
Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur
Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und
Verbrauchern ein. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen
Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar.
Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur
Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und
Verbrauchern ein. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen
Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar.
Da § 5 Abs. 1 TMG verlangt,
dass die Kontaktinformationen einschließlich der E-Mail-Adresse leicht
zugänglich sein müssen, ist mit der gleichen Formulierung auch der Hinweis im
Impressum zu platzieren.
dass die Kontaktinformationen einschließlich der E-Mail-Adresse leicht
zugänglich sein müssen, ist mit der gleichen Formulierung auch der Hinweis im
Impressum zu platzieren.
Mit der Abmahnung
wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben
den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer
flexiblen Vertragsstrafe und einer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der
Auseinandersetzung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000,00 € vor. Die
Kosten der Auseinandersetzung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000,00 €
werden in dem Abmahnschreiben auf 571,44 € beziffert.
wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben
den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer
flexiblen Vertragsstrafe und einer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der
Auseinandersetzung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000,00 € vor. Die
Kosten der Auseinandersetzung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000,00 €
werden in dem Abmahnschreiben auf 571,44 € beziffert.
Die Abmahnung des Rechtsanwaltes Gereon Sandhage ist ernst zu nehmen, denn es
gibt bereits jetzt dazu erste obergerichtliche Entscheidungen, so vom OLG
Hamm, OLG
München und vom OLG
Koblenz, welche alle das Fehlen des Hinweise zur OS-Plattform als spürbaren Wettbewerbsverstoß geißeln.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich
schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht (MarkenG) und Wettbewerbsrecht
(UWG) befasst oder
einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,
beraten lassen.
überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich
schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht (MarkenG) und Wettbewerbsrecht
(UWG) befasst oder
einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,
beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen;
daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen;
daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Aufgrund der
täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des
Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate
und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar!
täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des
Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate
und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar!
Von noch größerer
Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn
auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren
eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.
Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn
auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren
eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.
Je nach Umfang und
Art der Verkaufsaktivitäten kann auch bei Privatverkäufen schnell die Grenze
zum gewerblichen Handeln überschritten sein.
Art der Verkaufsaktivitäten kann auch bei Privatverkäufen schnell die Grenze
zum gewerblichen Handeln überschritten sein.