Jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit versucht ein neuer
Rechtsanwalt seine Weihnachtsgeschenke durch das massenhafte verschicken von
Abmahnungen zu refinanzieren.
Rechtsanwalt seine Weihnachtsgeschenke durch das massenhafte verschicken von
Abmahnungen zu refinanzieren.
War es im letzten Jahr die nunmehr ehemalige Kanzlei Urmann
& Collegen, so versucht es jetzt der Rechtsanwalt Christoph Becker der Kanzlei Richtig. Recht. Leipzig aus
Leipzig.
& Collegen, so versucht es jetzt der Rechtsanwalt Christoph Becker der Kanzlei Richtig. Recht. Leipzig aus
Leipzig.
Mir liegen nun wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Herrn Rechtsanwalt
Christoph Becker für Herrn Hartmut Wagner, Inhaber der Brücken-Apotheke in Schwäbisch Hall vor.
Christoph Becker für Herrn Hartmut Wagner, Inhaber der Brücken-Apotheke in Schwäbisch Hall vor.
Die Deutsche Apotheker Zeitung spricht bzw. schreibt sogar von einem Abmahn-Tsunami
für Apotheker, weil angeblich 3.000 dieser unangenehmen Schreiben in einem sehr
kurzen Zeitraum verschickt worden sein sollen.
für Apotheker, weil angeblich 3.000 dieser unangenehmen Schreiben in einem sehr
kurzen Zeitraum verschickt worden sein sollen.
Mit den Abmahnungen lässt Herr Hartmut Wagner beanstanden dass der Empfänger
der Abmahnung gegen das Wettbewerbsrecht, das Heilmittelwerberecht und/oder die
Apothekenbetriebsordnung verstoßen haben soll.
In der Abmahnung des Herrn Hartmut Wagner wird ausgeführt,
dass dieser neben einer stationären Apotheke auch eine Versandapotheke betreibe
und auf Grund dieses Umstandes auch Wettbewerber der abgemahnten Apotheken sei.
Im DIMDI-Register ist eine entsprechende
Versandhandelserlaubnis nicht eingetragen.
dass dieser neben einer stationären Apotheke auch eine Versandapotheke betreibe
und auf Grund dieses Umstandes auch Wettbewerber der abgemahnten Apotheken sei.
Im DIMDI-Register ist eine entsprechende
Versandhandelserlaubnis nicht eingetragen.
Ob die jeweilige Abmahnung berechtigt ist oder nicht, lässt
sich nur anhand der konkreten, der Abmahnung zu Grunde liegenden Umstände
beurteilen.
sich nur anhand der konkreten, der Abmahnung zu Grunde liegenden Umstände
beurteilen.
Auffällig ist jedoch, dass standardisiert angebliche
Wettbewerbsverstöße z.B. Verstöße gegen die Impressumspflichten gem. § 5 TMG oder
angeblich fehlende Deklarationen von Zusatzstoffen zur Abmahnung gebracht
werden.
Wettbewerbsverstöße z.B. Verstöße gegen die Impressumspflichten gem. § 5 TMG oder
angeblich fehlende Deklarationen von Zusatzstoffen zur Abmahnung gebracht
werden.
Doch die Protagonisten der Apotheker Hartmut Wagner und Rechtsanwalt
Christoph Becker setzen offenbar, wie so viele Abmahner vor ihnen, auf das
schnelle Geld:
Christoph Becker setzen offenbar, wie so viele Abmahner vor ihnen, auf das
schnelle Geld:
Innerhalb von einer Woche sollen die Abgemahnten eine
Unterlassungserklärung abgeben, innerhalb von 14 Tagen die Rechtsanwaltskosten
in Höhe von 2.636,90 € gezahlt werden.
Unterlassungserklärung abgeben, innerhalb von 14 Tagen die Rechtsanwaltskosten
in Höhe von 2.636,90 € gezahlt werden.
Wer binnen fünf Tagen einen Vergleich unterschreibt, soll dann „nur“ 2.100,00 €
zahlen – so das Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Christoph Becker .
Die mit den Abmahnungen des Herrn Hartmut Wagner angesetzten
Gegenstandswerte sind meiner Meinung und Erfahrung nach völlig überzogen. So
werden hier Streitwerte von 200.000,00 € angenommen, die auf Grund der tatsächlichen
Verstöße gegen die Impressumspflicht des § 5 TMG bei keinem
Landgericht in Deutschland Bestätigung finden dürften.
Gegenstandswerte sind meiner Meinung und Erfahrung nach völlig überzogen. So
werden hier Streitwerte von 200.000,00 € angenommen, die auf Grund der tatsächlichen
Verstöße gegen die Impressumspflicht des § 5 TMG bei keinem
Landgericht in Deutschland Bestätigung finden dürften.
Realistisch sind Gegenstandswerte die von 10.000,00 € bis
20.000,00 €, was einen Erstattungsbetrag wegen der Rechtsanwaltskosten zwischen
745,40 € und 984,60 € nach sich ziehen würde. Sofern man dazu käme, dass
erstens die Abmahnungen berechtigt wären, also die Vorwürfe stimmen und die
Abmahnungen zweites nicht wegen § 8 Abs. 4 UWG
als rechtsmissbräuchlich anzusehen wären.
20.000,00 €, was einen Erstattungsbetrag wegen der Rechtsanwaltskosten zwischen
745,40 € und 984,60 € nach sich ziehen würde. Sofern man dazu käme, dass
erstens die Abmahnungen berechtigt wären, also die Vorwürfe stimmen und die
Abmahnungen zweites nicht wegen § 8 Abs. 4 UWG
als rechtsmissbräuchlich anzusehen wären.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung
des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung
des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die von Rechtsanwalt Christoph Becker gesetzte
Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von Rechtsanwalt Christoph Becker
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine
teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von Rechtsanwalt Christoph Becker
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine
teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit Rechtsanwalt Christoph Becker Kontakt aufnehmen.
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit Rechtsanwalt Christoph Becker Kontakt aufnehmen.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich
gerne mit mir
gerne mit mir
telefonisch :0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte
Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten
Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account
rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche
aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten
Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account
rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche
aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.