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Wie Ostwind nicht nur Waldorf Frommer und die Filesharer erfreut, sondern mir auch dazu dient meinen Töchtern das „böse“ Filesharing zu erklären.

Rechtzeitig vor dem Kinostart des Nachfolgers „Ostwind2“ am 14. Mai. 2015
mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH angebliches
Filesharing an dem  deutschen „Märchenhaften Mädchenfilm“(Lexikon des
internationalen Films) und „Soliden
Pferdefilm made in Germany
“ (Cosima Grohmann, CountryMusicNews.de)  aus dem Jahr 2013
 „Ostwind ” (Film)“ ab. Regie führte Katja von Garnier.
Ostwind wurde im Sommer 2012 in Immenhausen in Hessen, im Landkreis Kassel und
Umgebung sowie in Wilhelmshaven gedreht. Am 21. März 2013 war der Kinostart in
Deutschland, wo den Film bis Ende Mai des Jahres über 750.000 Zuschauer sahen.
Im Jahr 2013 wurden bundesweit 820.121 Besucher an den deutschen Kinokassen
gezählt, womit der Film den 41. Platz der meistbesuchten Filme des Jahres
belegte. Laut einer Studie der Filmförderungsanstalt erhielt Ostwind vom
Publikum mit der Note 1,31 die beste Bewertung aller im Jahr 2013 in den
deutschen Kinos gezeigten Filme, gleichauf mit Fack
ju Göhte
. (Quelle: Wikipedia)
Aufgrund des großen Erfolgs des „Buch zum Film“ zu Ostwind, das
sich monatelang in den Bestsellerlisten hielt, veröffentlichte der Verlag cbj
im März 2014 eine Fortsetzung des Films in Romanform[. Das Buch trägt den Titel
Ostwind 2 – Rückkehr nach Kaltenbach
und wurde von den Autorinnen des Originaldrehbuchs, Lea Schmidbauer und
Kristina Magdalena Henn
, verfasst. Der Roman stieg noch im
Veröffentlichungsmonat auf Platz 2 der Belletristik-Bestsellerliste des
Börsenvereins. 
(Quelle: Wikipedia)
Das Filesharing an dem Film Ostwind hat
aber einen Vorteil. Zumindest für mich. Mit dem Lieblingsfilm (und auch Lieblingsbuch) meiner Töchter konnte ich ihnen den
Nachteil des Filesharing für die Filmindustrie erläutern. So von wegen, wenn alle Filesharing betreiben würden gäbe es keinen Ostwind 2

Auch wenn sich die
5jährige eher zu solch Aussagen wie: „Gemein, wir kaufen alle Filme und andere
klauen die einfach so!“ hinreißen ließ, war damit zumindest ein wenig
Verständnis für die Abmahnungen vorhanden. Weil den Trailer zu Ostwind 2 kannte sie natürlich schon; Medienkind halt – youtube auf dem IPad zu bedienen ist nen Klacks und führt nebenbei zur Entdeckung der Sprachen der Welt.


Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert  815,00 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films
Ostwind ” in Filesharing-Netzwerken.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Waldorf Frommer
    Rechtsanwälte
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
    rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 815,00
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in einigen Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:
0800 88 7 31 32 (kostenfrei),
oder: 05202 / 7 31 32
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de

in Verbindung setzen.