Manchmal
kann ich Filesharer ja nicht verstehen, weil da auch der größte Müll
runtergeladen wird. Bei der jetzt von der Kanzlei Waldorf Frommer für Studiocanal GmbH wegen angeblichem
Filesharing abgemahnten britischen Komödie aus dem Jahr 2014 „Paddington“
ist das
anders.
kann ich Filesharer ja nicht verstehen, weil da auch der größte Müll
runtergeladen wird. Bei der jetzt von der Kanzlei Waldorf Frommer für Studiocanal GmbH wegen angeblichem
Filesharing abgemahnten britischen Komödie aus dem Jahr 2014 „Paddington“
ist das
anders.
Im Mittelpunkt dieser herrlichen Verfilmung steht der peruanische Bär
Paddington. Die Verfilmung ist eine Kombination aus Realfilm und
Computeranimation und basiert auf der gleichnamigen Kinderbuchreihe von Michael
Bond über den braunen Bär mit blauem Dufflecoat und rotem Hut, welcher 1958
nach dem gleichnamigen Bahnhof in London benannt wurde. Regie führte Paul
King, der auch für das Drehbuch verantwortlich zeichnet. Produziert wurde
der Film von David Heyman. Die deutsche Synchronstimme von Paddington übernimmt der Schauspieler Elyas
M’Barek.
Paddington. Die Verfilmung ist eine Kombination aus Realfilm und
Computeranimation und basiert auf der gleichnamigen Kinderbuchreihe von Michael
Bond über den braunen Bär mit blauem Dufflecoat und rotem Hut, welcher 1958
nach dem gleichnamigen Bahnhof in London benannt wurde. Regie führte Paul
King, der auch für das Drehbuch verantwortlich zeichnet. Produziert wurde
der Film von David Heyman. Die deutsche Synchronstimme von Paddington übernimmt der Schauspieler Elyas
M’Barek.
Der Film lief am 28. November 2014 im Vereinigten Königreich an, wo er
5,1 Millionen Pfund einnahm und somit hinter The Lego Movie der erfolgreichste
Familienfilm des Jahres ist. In Deutschland lief der Film am 4. Dezember 2014
an.
5,1 Millionen Pfund einnahm und somit hinter The Lego Movie der erfolgreichste
Familienfilm des Jahres ist. In Deutschland lief der Film am 4. Dezember 2014
an.
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Paddington“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Paddington“ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 815,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch :0800 88 7 31 32 oder
telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.