Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt aktuell für Warner
Bros. Entertainment GmbH angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen Science-Fiction-Film
aus dem Jahr 2015 „Pan
(Originaltitel: Pan) ab. Joe Wright führte Regie,
das Drehbuch stammt von Jason Fuchs.
Frommer mahnt aktuell für Warner
Bros. Entertainment GmbH angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen Science-Fiction-Film
aus dem Jahr 2015 „Pan
(Originaltitel: Pan) ab. Joe Wright führte Regie,
das Drehbuch stammt von Jason Fuchs.
Pan ist ein US-amerikanischer
Fantasyfilm von Joe Wright aus dem Jahr 2015. In den Hauptrollen spielen
Hugh Jackman, Garrett Hedlund, Rooney Mara und Levi Miller als Peter Pan. Der
Kinostart in Deutschland war am 8. Oktober 2015.
Fantasyfilm von Joe Wright aus dem Jahr 2015. In den Hauptrollen spielen
Hugh Jackman, Garrett Hedlund, Rooney Mara und Levi Miller als Peter Pan. Der
Kinostart in Deutschland war am 8. Oktober 2015.
Die Produktionskosten des Films inklusive Marketingkosten wurden auf über
250 Millionen US-Dollar geschätzt, was bedeutet, dass er erst ab einem
Einspielergebnis von ca. 500 Millionen US-Dollar kostendeckend ist.[6] Bis zum
28. November spielte der Film weltweit jedoch nur ca. 123 Millionen US-Dollar
ein.[7] Pan reiht sich daher gemeinsam mit Jupiter Ascending und A World Beyond
in die Liste der größten finanziellen Flops des Jahres ein.
250 Millionen US-Dollar geschätzt, was bedeutet, dass er erst ab einem
Einspielergebnis von ca. 500 Millionen US-Dollar kostendeckend ist.[6] Bis zum
28. November spielte der Film weltweit jedoch nur ca. 123 Millionen US-Dollar
ein.[7] Pan reiht sich daher gemeinsam mit Jupiter Ascending und A World Beyond
in die Liste der größten finanziellen Flops des Jahres ein.
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Pan“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Pan“ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend. Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen
der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
·
Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf
Frommer Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde
zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf
Frommer Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde
zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
·
Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der
geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der
geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
·
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden.
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden.
·
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen
bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen
bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
·
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über
Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder
einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner,
Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über
Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder
einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner,
Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
·
Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR
169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst.
Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR
169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst.
·
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR
74/12 -Morpheus ).
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR
74/12 -Morpheus ).
·
Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR
121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden,
dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
besteht.
Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR
121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden,
dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
besteht.
·
Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und
prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der
Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu
einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt
die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und
prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der
Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu
einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt
die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
·
Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber
weder als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung
so aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die
Abmahnkanzlei erfolgt.
Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber
weder als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung
so aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die
Abmahnkanzlei erfolgt.
·
Die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni
2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt
hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen
Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung
nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene
Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni
2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt
hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen
Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung
nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene
Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.