Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg
verschickt Abmahnungen mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Firma „Pantaleon
Entertainment GmbH“ Aktuell soll die
Komödie „Vaterfreuden” betroffen
sein. In diesen Abmahnungen moniert die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Verletzung der Rechte der
Firma „Pantaleon Entertainment GmbH“.
verschickt Abmahnungen mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Firma „Pantaleon
Entertainment GmbH“ Aktuell soll die
Komödie „Vaterfreuden” betroffen
sein. In diesen Abmahnungen moniert die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Verletzung der Rechte der
Firma „Pantaleon Entertainment GmbH“.
Vaterfreuden
ist eine deutsche Filmkomödie von und mit Matthias Schweighöfer aus dem Jahr
2014. Die Produktion basiert auf dem Roman Frettsack
aus dem Jahr 2012 von Pantaleon Entertainment GmbH und erzählt von dem
glücklichen Münchner Single Felix, der nach einer Samenspende von dem bissigen
Frettchen seines Bruders sterilisiert wird. Seine letzte Chance auf Vaterschaft
ergreifend, begibt es sich auf die Suche nach der Empfängerin seiner Spende −
und verliebt sich dabei Hals über Kopf in die glücklich liierte TV-Sportmoderatorin
Maren.
ist eine deutsche Filmkomödie von und mit Matthias Schweighöfer aus dem Jahr
2014. Die Produktion basiert auf dem Roman Frettsack
aus dem Jahr 2012 von Pantaleon Entertainment GmbH und erzählt von dem
glücklichen Münchner Single Felix, der nach einer Samenspende von dem bissigen
Frettchen seines Bruders sterilisiert wird. Seine letzte Chance auf Vaterschaft
ergreifend, begibt es sich auf die Suche nach der Empfängerin seiner Spende −
und verliebt sich dabei Hals über Kopf in die glücklich liierte TV-Sportmoderatorin
Maren.
Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film „Vaterfreuden
” der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben. Es wird die Abgabe
einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages in Höhe von 1200,00 €
für die Anwaltskosten pauschale Ermittlungskosten und Schadensersatz gefordert.
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film „Vaterfreuden
” der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben. Es wird die Abgabe
einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages in Höhe von 1200,00 €
für die Anwaltskosten pauschale Ermittlungskosten und Schadensersatz gefordert.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 815,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
: 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder
05202 / 7 31 32,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.