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Ein neuer Fisch im Abmahntümpel: Rechtsanwalt Stefan Tabbert mahnt für Steffen Beetz Verstöße gegen § 2 PAngV ab

Der Rechtsanwalt Stefan Tabbert  Treptower Str. 6, 17109 Demmin verschickt derzeit im Auftrag von Herrn Steffen Beetz, Apollonienmarkt 1, 17109 Demmin Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße  gegen die Preisangabenverordnung  auf der Internetplattform eBay. Gegenstand der Abmahnung sind somit Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) weil angeblich der Grundpreis bei Verkäufen von Parfum fehlt. Zu dem mögliche Verstoß gegen § 2 PAngV hatte ich schon hier etwas geschrieben.

Bei Herrn Steffen Beetz angeblich handelnd unter Pfandleiher-Cash-Back /Germany Company, nur dass Im Impressum der Seite  http://www.pfandhaus-cashback.de/impressum/ ein Herr Henry Beetz als Inhaber steht. Ein Herr Steffen Beetz findet sich nur als Inhaber von einem Sonnenstudio und einer Videothek. Aber eventuell wird dort ja mit Parfum gehandelt. Über das Internet verkauft Herr Steffen Beetz offenbar nichts, was für die  Frage des Wettbewerbsverhältnisses und damit der Aktivlegitimation nicht ganz unerheblich ist.

Abgemahnt werden vor allen Nutzer der Verkaufsplattform eBay.

Es wird gemäß § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Beseitigung der Wettbewerbsverstöße,  nach § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Unterlassung und dies dokumentiert durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Darüber hinaus fordert Rechtsanwalt Stefan Tabbert  gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG den Ersatz der durch ihre Inanspruchnahme verursachten Kosten in Höhe von 745,40 € auf der Basis eines Gegenstandwertes von 10.000,00 €.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die von Rechtsanwalt Stefan Tabbert gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von Rechtsanwalt Stefan Tabbert  gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit Rechtsanwalt Stefan Tabbert  Kontakt aufnehmen.

Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.