Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für
die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliche
widerrechtliche Uploads, sog. Filesharing, an der 18. Folge „Past Is
Prologue“ der 2. Staffel der Serie der US-amerikanischen Fernsehserie
“ Empire “ ab.
die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliche
widerrechtliche Uploads, sog. Filesharing, an der 18. Folge „Past Is
Prologue“ der 2. Staffel der Serie der US-amerikanischen Fernsehserie
“ Empire “ ab.
Empire ist
eine US-amerikanische Fernsehserie, die seit dem 7. Januar 2015 von Fox
ausgestrahlt wird. Der Inhalt der Serie fokussiert sich auf das fiktive
US-amerikanische Hip-Hop- und Entertainment-Label Empire Entertainment, dessen
Gründer Lucious Lyon (Terrence Howard) und dessen Familie, welche sich um ihren
Einfluss im Unternehmen streitet. Die Erstausstrahlung fand in den Vereinigten
Staaten am 7. Januar 2015 im Anschluss an die 14. Staffel von American Idol
statt. In Deutschland strahlt ProSieben die Serie seit dem 24. Juni 2015 aus. (Quelle:
Wikipedia)
eine US-amerikanische Fernsehserie, die seit dem 7. Januar 2015 von Fox
ausgestrahlt wird. Der Inhalt der Serie fokussiert sich auf das fiktive
US-amerikanische Hip-Hop- und Entertainment-Label Empire Entertainment, dessen
Gründer Lucious Lyon (Terrence Howard) und dessen Familie, welche sich um ihren
Einfluss im Unternehmen streitet. Die Erstausstrahlung fand in den Vereinigten
Staaten am 7. Januar 2015 im Anschluss an die 14. Staffel von American Idol
statt. In Deutschland strahlt ProSieben die Serie seit dem 24. Juni 2015 aus. (Quelle:
Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert 519,50
€ für die illegale Verbreitung einer urheberrechtlich geschützten
Serienfolge “ Empire “ in Filesharing-Netzwerken.
€ für die illegale Verbreitung einer urheberrechtlich geschützten
Serienfolge “ Empire “ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen
dabei einen Schadensersatz in Höhe von 350,00 € und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,
in Höhe von 169,50 € geltend.
dabei einen Schadensersatz in Höhe von 350,00 € und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,
in Höhe von 169,50 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre
Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld
aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind
sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Die drei BGH-Entscheidungen
vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse
I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen
wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig. - Inwieweit die aktuellen
Entscheidungen vom 12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR
44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15 Auswirkungen auf die Verteidigung gegen
Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird sich nach
Veröffentlichung der Gründe zeigen. Bisher liegt nur die Pressemitteilung vor.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202
/ 7 31 32
/ 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
in Verbindung setzen.