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Die Serien-Junkies aus München – Waldorf Frommer fährt voll auf Serien ab

Die Münchner Kanzlei Waldorf
Frommer Rechtsanwälte
  wird immer
mehr zum Serien-Junkie, oder besser zum Abmahn-Junkie wegen des Filesharing von
Serien. Momentan sind Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte 
wegen des unberechtigten Up- und Download von einzelnen Folgen der
Serien „Shameless“, „Homeland“, „Person
of Interest“, „Modern Family“, „The Originals“, „Friends with better lives“,
„Sleepy Hollow“, „Anger Management“, „Crazy Ones“
oder „Crossing Lines“ im Umlauf.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert zwischen   469,50 € und  965,00 € für die
illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Serienfolgen in
Filesharing-Netzwerken. Je nach Serie und Anzahl der angebotenen Folgen.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei immer
gestaffelt Schadensersatz und Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten,   geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Waldorf Frommer
    Rechtsanwälte
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
    rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
    Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
    dieses Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 –
    I ZR 74/12 –
    Morpheus
    ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:0800 88 7 31 32
,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de

in Verbindung setzen.

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„Person of Interest“ hat so viel deutsche Fans, dass schon die US-Version der 4. Staffel es in Filesharing-Netzwerke schafft, aber da schon die Maschine von Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH
angebliches Filesharing an der Folge 2 Nautilus  der 4. Staffel der US-amerikanischen Krimi-Science-Fiction-Fernsehserie
„Person of Interest“ “ des
britischen Drehbuchautors Jonathan Nolan ab. Die 4. Staffel wird zur Zeit
nur in den USA ausgestrahlt; die Folge Nautilus lief am 30.09.2014 auf dem
US-amerikanischen Sender CBS.
Ausgangspunkt der Serie „Person
of Interest
“ ist die „Maschine“: Der geheimnisvolle Computerprogrammierer
Harold Finch (gespielt von dem Emmy-Preisträger und dem bisher einmaligen
Golden-Globe-Nominierten Michael Emerson) hat sie entwickelt und ihre Software
programmiert. Sie tut nichts anderes, als alle verfügbaren Überwachungsdaten –
Funk, Handygespräche, Sicherheitskameras – zu verarbeiten und das Vorkommen von
Gewalt vorherzusagen. Entwickelt und mit Daten gefüttert wurde und wird die
Maschine von der US-Regierung, die damit nach dem Anschlägen vom 11. September
weitere Terroranschläge verhindern will. Und so interessiert sich die
US-Regierung auch nur für die „terroristischen“ Gewalttaten, die die Maschine
vorhersagt.
Doch Finch, der mit seinen
Sicherheitsvorkehrungen dafür sorgte, dass niemand die Maschine Zweckentfremden
konnte, hat sich letztendlich selbst eine kleine Hinterttür offen gelassen: Die
Maschine spielt ihm, der sich nach ihrer Programmierung in den Untergrund
zurückziehen musste, die Social Security Number von Personen zu, in deren
Umfeld es zu Gewalt kommen wird. Aber: Finch weiß nie, ob die nächste Nummer
einem „Opfer“ oder einem „Täter“ gehören wird.
Schließlich „überzeugt“
Finch den ehemaligen CIA-Killer John Reese (Jim Caviezel, „The Prisoner“)
davon, ihm bei seinen Ermittlungen zu helfen und Menschenleben zu retten. Eher
unfreiwillig werden die beiden sehr unterschiedlichen Detectives Lionel Fusco
(Kevin Chapman) und Joss Carter (Taraji P. Henson) vom New York Police
Departement in die Arbeit von Finch und Rees hinein gezogen.
Die Serie „Person of
Interest
“ besticht durch eine vielschichtige Handlung. Neben dem Fall der
Woche stehen als größere Handlungsbögen die jeweiligen Vorgeschichten von Finch
und Reese im Mittelpunkt, die beide zwar miteinander ein vertrauensvolles
Verhältnis haben, einander jedoch möglichst wenig in die Karten blicken lassen
wollen. So haben beide ihre geheimnisvollen Gegner: Reese seine ehemaligen
Arbeitgeber bei der CIA und Finch als von seinen Verfolgern nur vermuteter
Bewahrer von wertvollen Geheimnissen über die Maschine. Daneben geht es um die
beiden sehr unterschiedlichen Unterstützer des Teams in der Polizei und eine
größere Polizeiverschwörung im Großstadtdschungel New York City sowie das immer
präsente Gegensatzpaar von Privatsphäre und Sicherheit.
(Quelle: http://www.serienjunkies.de/person-of-interest/)
Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  519,50 € für
die illegale Verbreitung einer urheberrechtlich geschützten Serienfolge der
Serie  „Person of Interest“ “ in
Filesharing-Netzwerken.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 350,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 169,50
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Waldorf Frommer
    Rechtsanwälte
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
    rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 519,50
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
  • Bei der Folge Nautilus, die in der US-amerikanischen Version geladen wird, stellt sich zudem die Frage nach den Verwertungsrechten der angeblichen deutschen Rechteinhaberin.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7
31 32
,
per Fax :05202 / 7 38 09
oder
per email :info (at) ra-gerth.de
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Weitere US-Serien-Highlights im Fokus von Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH
angebliches Filesharing an Folgen der US-amerikanischen
Fernseh-Serien-Hits  „Supernatural“ und „Person of Interest“ “ ab.

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  519,50 € für
die illegale Verbreitung einer urheberrechtlich geschützten Serienfolge der
Serien „Supernatural“ und „Person
of Interest“ “
in Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 350,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 169,50
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 519,50 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen
    Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

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per Fax :05202 / 7 38 09 oder

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