Kanzlei Gutsch & Schlegel
Rechtsanwälte in Partnerschaft hat auch im Bereich der Abmahnungen für
Bootlegs das Geschäft der ehemaligen Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte übernommen. Die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft versendet nun
Abmahnungen wegen des Verkaufs angeblicher
Bootlegs im Internet an Werken der „Pink Floyd Music
Ltd“.
werden wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht durch die Verbreitung
bzw. den Verkauf sogenannter „Bootlegs“ ausgesprochen.
von Dritten vorgenommen wurden und waren zum Herstellungszeitpunkt teilweise
noch legal in Europa anbietbar.
Gesetzesänderungen zur Wahrung von Rechten ausübender Künstler und insbesondere
aufgrund des Beitritts der USA zu einem Urheberrechtsabkommen wurden viele
solcher Bootlegs aber nachträglich illegal.
einzig bekannte Kanzlei war, die Urheberrechtsverletzungen an sog. Bootlegs
abmahnt, dürfte nun die neue Kanzlei Gutsch
& Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft weitere Abmahnungen verschicken.
fordert die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft in der
Abmahnung?
Abgemahnten zur Unterlassung des Angebots sowie zur Herausgabe oder Vernichtung
der Bootlegs auf. Außerdem wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 €
sowie Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 269,50 € geltend
gemacht, insgesamt also 369,50 €.
behält sich die Kanzlei Gutsch &
Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft die Geltendmachung etwaiger
Schadensersatzansprüche nach Erteilung der geforderten Auskunft vor.
sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die
Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere Kosten
durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen
sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht welcher sich schwerpunktmäßig mit dem
Urheberrecht (UrhG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für
Urheber- und Medienrechtund Fachanwalt für
IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel
des Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz, Ich biete Ihnen an, dass Sie
sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email
oder per Fax.
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
sich gerne mit mir
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts
und der klaren Spezialisierung kann ich Ihnen schnell und kompetent
weiterhelfen.
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