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Bootlegs – Kanzlei Gutsch & Schlegel übernimmt auch hier das Abmahngeschäft von Sasse & Partner

Die Hamburger
Kanzlei Gutsch & Schlegel
Rechtsanwälte in Partnerschaft
hat auch im Bereich der Abmahnungen für
Bootlegs das Geschäft der ehemaligen Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte übernommen.  Die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft versendet nun
Abmahnungen wegen des Verkaufs angeblicher
Bootlegs
im Internet an Werken der
 Pink Floyd Music
Ltd
“.
Die Abmahnungen
werden wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht durch die Verbreitung
bzw. den Verkauf sogenannter „Bootlegs“ ausgesprochen.
„Bootlegs“ sind  Zusammenstellungen bzw. Konzertmitschnitte die
von Dritten vorgenommen wurden und waren zum Herstellungszeitpunkt teilweise
noch legal in Europa anbietbar.
Aufgrund diverser
Gesetzesänderungen zur Wahrung von Rechten ausübender Künstler und insbesondere
aufgrund des Beitritts der USA zu einem Urheberrechtsabkommen wurden viele
solcher Bootlegs aber nachträglich illegal.
  
Da die Kanzlei Sasse & Partner die mir derzeit
einzig bekannte Kanzlei war, die Urheberrechtsverletzungen an sog. Bootlegs
abmahnt, dürfte nun die neue Kanzlei Gutsch
& Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
weitere Abmahnungen verschicken.
Was
fordert die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft in der
Abmahnung?
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel forderte den
Abgemahnten zur Unterlassung des Angebots sowie zur Herausgabe oder Vernichtung
der Bootlegs auf. Außerdem wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 €
sowie Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 269,50 € geltend
gemacht, insgesamt also 369,50 €.
Darüber hinaus
behält sich die Kanzlei Gutsch &
Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
die Geltendmachung etwaiger
Schadensersatzansprüche nach Erteilung der geforderten Auskunft vor.
Abgemahnte
sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die
Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere Kosten
durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen
sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
 welcher sich schwerpunktmäßig mit dem
Urheberrecht  (UrhG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt,  beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel 
Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
und Fachanwalt für
IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel
des   
Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
,  Ich biete Ihnen an, dass  Sie
sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck der Überprüfung der Abmahnung senden Sie
mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email
oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Aufgrund der
täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts
und der klaren Spezialisierung kann ich Ihnen schnell und kompetent
weiterhelfen.

Ich berate und
vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar!
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Sasse & Partner mahnt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Anbieten sogenannter „Bootlegs“ ab

Die Hamburger Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte versendet
regelmäßig Abmahnungen wegen des Verkaufs angeblicher Bootlegs im Internet.
Abgemahnt
wird hierbei meist im Auftrag der Firmen „Master
2000, Inc.
“, „Gelring Limited“,
Pink Floyd Music Ltd,“ „Mick Leslie Jones“, „David Gilmour Music Ltd.“ und „Iron Maiden Holdings Ltd.“.
Die Abmahnungen werden wegen
angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht durch die Verbreitung bzw. den
Verkauf sogenannter „Bootlegs“ ausgesprochen.

Die CDs oder DVDs – zumeist
Mittschnitte von Live-Auftritten der Bands und Musiker  Pink
Floyd,  Foreigner, Iron Maiden, Mötley
Crüe, David Gilmour
und Genesis
werden insbesondere auf den Internet-Verkaufsplattformen „eBay“ und „Amazon
angeboten. In der Regel werden nicht die gewerblichen Händler sondern vor allem
Privatpersonen abgemahnt.

Was
ist eigentlich ein sog. Bootleg?

Der
Begriff Bootleg bezeichnet nicht autorisierte Tonaufzeichnungen und
Mitschnitte, die zumeist bei Konzerten entstanden sind, und deren Verbreitung
über illegal hergestellte Tonträger geschieht. Häufig spricht man auch synonym
von Schwarzpressung.

Quelle: Wikipedia

Hinter dem Begriff „Bootlegs“
verbergen sich also Tonträger mit Aufnahmen
verschiedener Musikgruppen, die von Seiten der Rechteinhaber niemals offiziell
veröffentlicht und in den Verkehr gebracht worden sind.

Bei den mir bisher vorliegenden
Fällen, bei denen Abmahnungen ausgesprochen worden sind, handelt es sich
insbesondere um die Tonträger:
„Genesis – Afterglowing – Live USA 1986“ der
Band „Genesis“,
„Pink Floyd – The Alternative Side of the Moon“ der
Band „Pink Floyd“,
„Iron Maiden – In Italy“ der Band „Iron Maiden“, „Foreigner – Live in Concert“ der
Band Foreigner,
„David Gilmour – London 1984“  des Musikers David Gilmour,“Mötley
Crüe – Live USA“
der
Band „Mötley Crüe“  und
„Mötley Crüe – Lewd. Crüed & Tattooed“ der Band „Mötley Crüe“.

Da die Kanzlei Sasse & Partner die mir derzeit einzig bekannte Kanzlei ist,
die Urheberrechtsverletzungen an sog. Bootlegs abmahnt dürften weitere
Abmahnungen wahrscheinlich sein.

Was
fordert nun die Kanzlei Sasse & Partner in den Abmahnungen?
Geltend gemacht wird meist neben
Unterlassungs-, Vernichtungs- und Auskunftsansprüchen die Erstattung der
Abmahnkosten der Rechtsanwälte.

Neben der Abgabe einer beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung
verlangt die Kanzlei Sasse & Partner
im Namen ihrer Mandantschaft die Zahlung eines Betrages in Höhe von 269,50 € und  369,50
zur Abgeltung der entstandenen Kosten die sich wie folgt zusammensetzen
können:

Schadensersatz aus Lizenzschaden:
100,00 €,

Ermittlungstätigkeit
der GUMPS GmbH 100,00 €
und

Rechtsanwaltsgebühren:
169,50 €.

Darüber hinaus behält sich die Kanzlei
Sasse & Partner Rechtsanwälte die
Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche nach Erteilung der geforderten
Auskunft vor.

Wie
reagieren Sie als Betroffener auf eine solche Bootleg-Abmahnung?
Ich rate Ihnen sich bei Erhalt einer
Bootleg-Abmahnung fachanwaltlich beraten zu lassen und das Abmahnschreiben
in keinem Fall zu ignorieren. Die  beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft
unterschreiben.

Sie sollten sich daher die Zeit
nehmen, zunächst eine fachanwaltliche Beratung einzuholen.

Was passiert wenn ich auf
eine Bootleg-Abmahnung nicht reagiere?
Wenn
Sie auf die Abmahnung nicht reagieren beantragt die Kanzlei Sasse & Partner zur Durchsetzung
des Unterlassungsanspruchs regelmäßig einstweilige Verfügungen. Aktuell liegt
mir eine solche, beantragt bei dem Landgericht Bielefeld, vor, in welcher die Kanzlei
Sasse & Partner im Auftrag der Masters
2000 Inc.
wegen des Bootlegs „Mötley
Crüe – Live USA
“ die einstweilige Verfügung beantragt und bekommen hat.

Regelmäßig
klagt die Kanzlei Sasse & Partner
auch die Abmahnkosten und den Schadensersatz auf Basis eines Lizenzschadens
ein. In den bisher hier vorliegenden Fällen hat das Amtsgericht Hamburg keinen
Zweifel an dem Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 € gelassen, wobei diese
Urteile vor der Gesetzesänderung durch das Gesetz gegen unseriöse
Geschäftspraktiken ergangen sind.

Die
Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner sind also sehr ernst zu nehmen.