Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für Universum Film GmbH angebliches Filesharing an dem Film Playing
It Cool ab.
It Cool ab.
Playboy
Chris Evans will sich auf keine Frau festlegen. Doch dann verliebt er sich
ausgerechnet in die Frau, die sich nicht um den Finger wickelt lässt
Chris Evans will sich auf keine Frau festlegen. Doch dann verliebt er sich
ausgerechnet in die Frau, die sich nicht um den Finger wickelt lässt
Drehbuchschreiber
Chris Evans ist ein Frauenheld und Playboy, der unter hedonistischer
Bindungsangst leidet. Benutzt eine Frau ihm gegenüber das “L”-Wort ist. ist er
verschwunden. Als er den Auftrag bekommt, ein Drehbuch für eine romantische
Liebeskomödie zu schreiben, ist er absolut nicht begeistert, schließlich glaubt
er selber nicht an Happy End-Stuss dieser Schmonzetten. Außerdem fehlt ihm an
Erfahrungen in Sachen Liebe und Beziehung. Während er mit Hilfe der Erfahrungen
und Wünsche anderer Menschen den Stoff für das Filmprojekt sammelt, lernt er
eine faszinierende Frau kennen, für die er tatsächlich intensivere Gefühle
aufbringt. Doch die Geschichte hat einen gewaltigen Haken … (Quelle: moviepilot.de)
Chris Evans ist ein Frauenheld und Playboy, der unter hedonistischer
Bindungsangst leidet. Benutzt eine Frau ihm gegenüber das “L”-Wort ist. ist er
verschwunden. Als er den Auftrag bekommt, ein Drehbuch für eine romantische
Liebeskomödie zu schreiben, ist er absolut nicht begeistert, schließlich glaubt
er selber nicht an Happy End-Stuss dieser Schmonzetten. Außerdem fehlt ihm an
Erfahrungen in Sachen Liebe und Beziehung. Während er mit Hilfe der Erfahrungen
und Wünsche anderer Menschen den Stoff für das Filmprojekt sammelt, lernt er
eine faszinierende Frau kennen, für die er tatsächlich intensivere Gefühle
aufbringt. Doch die Geschichte hat einen gewaltigen Haken … (Quelle: moviepilot.de)
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Playing It Cool“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Playing It Cool“ in Filesharing-Netzwerken.
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen den Film Playing It Cool innerhalb
eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und
so öffentlich zugänglich gemacht haben.
eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und
so öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Universum Film GmbH des Films Playing
It Cool die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
It Cool die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und welche Folgen die drei
aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt
hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing
haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich
aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig
die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.