Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Warner Bros. Entertainment GmbH angebliche widerrechtliche Uploads, sog. Filesharing, an einer Episode der US-amerikanischen Fernsehserie „ Powerless“ ab. Die Serie Fernsehserie „Powerless“ lief bisher nur in Amerika und ist in Deutschland bisher nicht veröffentlicht worden.
Powerless ist eine US-amerikanische Comedyserie mit
Elementen der DC Comics, die auf dem Sender NBC ausgestrahlt wird. Die
Erstausstrahlung fand am 2. Februar 2017 auf NBC statt. Im August 2015 wurde
bekannt, dass NBC und DC Comics an einen Pilotfilm für die Comedy-Serie
Powerless arbeiten. Produzent sollte Ben Queen werden. Die Serie soll ähnlich
wie die Comedy-Serie The Office gestaltet werden, jedoch zusätzlich
Superheldenelemente beinhalten, wobei der Fokus auf dem Arbeitsplatz liegt.
Anfang Januar 2016 bestellte NBC den Pilotfilm. Am 22. Februar 2016 berichtete
der Hollywood Reporter, dass Vanessa Hudgens die Versicherungsangestellte Emily
Locke verkörpern wird. Auch die Besetzung von Danny Pudi als Emilys bester
Freund Teddy und Alan Tudyk als Van Wayne, der Chef von Emily und Cousin von
Bruce Wayne, wurden im selben Monat bestätigt. Im Mai 2016 wurde der erste
Trailer zu Powerless veröffentlicht.
Elementen der DC Comics, die auf dem Sender NBC ausgestrahlt wird. Die
Erstausstrahlung fand am 2. Februar 2017 auf NBC statt. Im August 2015 wurde
bekannt, dass NBC und DC Comics an einen Pilotfilm für die Comedy-Serie
Powerless arbeiten. Produzent sollte Ben Queen werden. Die Serie soll ähnlich
wie die Comedy-Serie The Office gestaltet werden, jedoch zusätzlich
Superheldenelemente beinhalten, wobei der Fokus auf dem Arbeitsplatz liegt.
Anfang Januar 2016 bestellte NBC den Pilotfilm. Am 22. Februar 2016 berichtete
der Hollywood Reporter, dass Vanessa Hudgens die Versicherungsangestellte Emily
Locke verkörpern wird. Auch die Besetzung von Danny Pudi als Emilys bester
Freund Teddy und Alan Tudyk als Van Wayne, der Chef von Emily und Cousin von
Bruce Wayne, wurden im selben Monat bestätigt. Im Mai 2016 wurde der erste
Trailer zu Powerless veröffentlicht.
NBC gab am 11. Mai 2016 grünes Licht für eine zwölfteilige
erste Staffel. Auf der San Diego Comic Con behauptete die Darstellerin der
Protagonistin, Vanessa Hudgens, dass die erste Aufgabe, an der sie arbeiten
werde, von Wonder Woman geschuldet sei. Darüber kommen die Figuren Jack O’Lantern
und Crimson Fox in der Serie vor. Im Dezember 2016 gab NBC die Erstausstrahlung
für die Pilotfolge für den 2. Februar 2017 bekannt.
erste Staffel. Auf der San Diego Comic Con behauptete die Darstellerin der
Protagonistin, Vanessa Hudgens, dass die erste Aufgabe, an der sie arbeiten
werde, von Wonder Woman geschuldet sei. Darüber kommen die Figuren Jack O’Lantern
und Crimson Fox in der Serie vor. Im Dezember 2016 gab NBC die Erstausstrahlung
für die Pilotfolge für den 2. Februar 2017 bekannt.
Am 25. April 2017 nahm der Sender NBC die Serie aus seinem
Programm. Grund dafür waren die nicht zufriedenstellenden Zuschauerzahlen,
so erreichten die neun bis dato ausgestrahlten Episoden im Durchschnitt 2,29
Millionen Zuschauer und ein Rating von 0,71 % in der Hauptzielgruppe. Die
endgültige Einstellung der Serie erfolgte am 11. Mai 2017.
Programm. Grund dafür waren die nicht zufriedenstellenden Zuschauerzahlen,
so erreichten die neun bis dato ausgestrahlten Episoden im Durchschnitt 2,29
Millionen Zuschauer und ein Rating von 0,71 % in der Hauptzielgruppe. Die
endgültige Einstellung der Serie erfolgte am 11. Mai 2017.
(Quelle: Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert 569,50 € für die illegale Verbreitung einer urheberrechtlich geschützte Serienfolge Powerless“ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 400,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 169,50 € geltend.
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen die Serienfolge Powerless “ innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da Warner Bros. Entertainment GmbH, welche behauptet die Rechteinhaberin auch an einer englischsprachigen Serienfolge Powerless“zu sein, die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben habt.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
- Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
- Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
- Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
- Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
- Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.
- Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
- Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
- Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
- Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
- Die drei BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
- Die BGH-Entscheidungen vom 12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15 – Tannöd , I ZR 43/15, I ZR 44/15, I ZR 48/15 – Everytime we touch und I ZR 86/15 – Everytime we touch haben massive Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing da sie die Darlegungslast der Abgemahnten drastisch verstärt und ausgedehnt haben. Ebenso wurde wegen der Verjährungsfrist die bisherige Rechtsprechung gekippt. Forderungen aus Filesharing verjähren nicht nach 3, sondern erst nach 10 Jahren.
- Der BGH hat mit dem Urteil vom 06.10.2016, Az. I ZR 154/15-Afterlife in einen Grundsatzentscheidung zur Reichweite der sekundären Darlegungslast entschieden, dass ein abgemahnter Anschlussinhaber im Rahmen seiner zumutbaren Nachforschungspflicht eben gerade nicht dazu verpflichtet werden kann, Computer seiner Familienangehörigen zu untersuchen. Er sei, so der BGH, auch nicht verpflichtet den wahren Täter preiszugeben, sondern der beklagte Anschlussinhaber genüge seiner sekundären Darlegungslast bereits dadurch dass er die Zugriffsberechtigten benennt, die aus seiner Sicht als Täter in Betracht kommen. Und selbst unklare Aussagen von Zeugen gehen dem BGH nach zu Lasten der Abmahner, da diese ja auch die Beweislast trage.
- Der BGH hat ganz aktuell mit dem Urteil vom 30. März 2017 – I ZR 19/16 – Loud nochmals zwei Sachen klargestellt und entschieden: Der Anschlussinhaber ist nicht verpflichtet, die Internetnutzung seines Ehegatten zu dokumentieren und dessen Computer auf die Existenz von Filesharing-Software zu untersuchen. Hat der Anschlussinhaber jedoch im Rahmen der ihm obliegenden Nachforschungen den Namen des Familienmitglieds erfahren, das die Rechtsverletzung begangen hat, muss er dessen Namen offenbaren, wenn er eine eigene Verurteilung abwenden will.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
in Verbindung setzen.