Rechtsanwalt Holger Nötzel aus Loxstedt, mir bisher bekannt wegen der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen für die Firma Design4Stars GmbH, mahnt nun auch Wettbewerbsverstöße im Auftrag des Geschäftsführers Jannik Vogt der Firma Preisalarm24 GmbH, Hauptsraße 115, 78549 Spaichingen auf der Internetplattform eBay ab. Konkret geht es um Mitbewerber aus dem Bereich Autoersatzteile und Autokarosserieanbauteile.
Rechtsanwalt Holger Nötzel beanstandet die Verwendung der Bezeichnung „Carbon“ für ein eBay-Angebot ohne das dieser per Testkauf überprüfte Artikel vollständig aus Carbon hergestellt gewesen ist.
Diese Werbemaßnahme sei irreführend und daher eine Täuschung gegenüber dem Verbraucher nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG.
Wie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und Gäbe fordert Rechtsanwalt Holger Nötzel neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall ausschließenden strafbewerten Unterlassungserklärung, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € vorsieht und nach meiner Auffassung unkorrekt zu Lasten des abgemahnten Ebay-Verkäufers formuliert ist.
Und damit sich die ganze Schreiberei, also der Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 25.000,00 € in Höhe von 1.044,40 € gefordert.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht (MarkenG) und Wettbewerbsrecht (UWG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht (MarkenG) und Wettbewerbsrecht (UWG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
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Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
Auch hierbei helfe ich Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis.