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Wettbewerbsrecht – Handy Deutschland GmbH lässt durch die Kanzlei Rechtsanwälte Scholz Abmahnungen wegen Verstößen gegen die PreisangabenVO verschicken

Die Firma Handy
Deutschland GmbH
, Fränkische Straße 41 in 30455 Hannover vertreten durch Geschäftsführer
Herr Lorenz Dengel   lässt durch die Hannoveraner    Kanzlei Rechtsanwälte Scholz wettbewerbsrechtliche
Abmahnungen verschicken.
Die Firma Handy Deutschland GmbH verkauft über den eigenen
Onlineshop Mobilfunktelefone sowie passende Handyverträge. Kunden können auf
der Internetplattform Vergleiche vornehmen, um den für sich besten Vertrag samt
Handy auszuwählen.
Die Kanzlei Rechtsanwälte Scholz macht
in ihren Abmahnungen verschiedene wettbewerbsrechtliche Verstöße geltend.
So werden Verstöße gegen § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG wegen
Verstößen gegen Preisangabenverordnung ausgesprochen, wenn etwa
Mehrwertsteuerangaben oder Hinweise bzgl. der Differenzbesteuerung fehlen. Also
der Hinweis fehlt, der darüber aufklärt, dass ein Ausweis der Umsatzsteuer in
der Rechnung nicht erfolgt und der Abzug der MwSt. nicht möglich ist. 
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
wird die Übernahme der Anwaltskosten auf der Basis eines Gegenstandswertes von
10.000,00 € in Höhe von 887,03 € verlangt. 
Die Preisangabenverordnung ist ernst zu nehmen. Zeichnen Sie Ihre Waren mit dem Gesamtpreis aus und geben Sie stets Hinweise, wie der Preis zu verstehen ist bzw. was dieser beinhaltet. Verstöße werden immer häufiger durch eine Abmahnung sanktioniert. 
§
1 II Nr. 1 PreisangabenVO
schreibt vor, dass Online Händler den Gesamtpreis
einer Ware angeben und zudem darüber aufklären müssen, in welcher Form die
MwSt. im Gesamtpreis enthalten ist. Dies kann in Form eines Zusatzes „inkl.
MwSt.“, eines Sternchens (*) oder eines Hinweises auf einer nächsten Seite erfolgen,
die unausweichlich vom Kunden besucht wird (BGH, Urt. v. 04.10.2007, Az. I ZR143/04). 
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht  (MarkenG)
und Wettbewerbsrecht (UWG) befasst
oder einem Fachanwalt
für Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
berechtigt die Titel Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz
 und Fachanwalt
für IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht
.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich
gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte
Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten
Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account
rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche
aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
Auch hierbei helfe ich Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis.

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ebay – weiter wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.

Mir liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verein mit dem klingenden Namen IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. vor. 

Hierbei handelt es sich ausweislich des Abmahnschreibens vom 05.11.2013 um einen Verband, dem angeblich insgesamt 1.600 Mitglieder angehören. Dazu sollen zählen Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, Rechtsdienstleistungsunternehmen usw.)

Ziel des Verbandes sei die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und damit die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen.

Gerügt wird unter anderem:



Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 232,05 € gefordert.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.

Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Wettbewerbsrecht  (UWG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.


Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de 

in Verbindung setzen



Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.

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Ein neuer Fisch im Abmahntümpel: Rechtsanwalt Stefan Tabbert mahnt für Steffen Beetz Verstöße gegen § 2 PAngV ab

Der Rechtsanwalt Stefan Tabbert  Treptower Str. 6, 17109 Demmin verschickt derzeit im Auftrag von Herrn Steffen Beetz, Apollonienmarkt 1, 17109 Demmin Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße  gegen die Preisangabenverordnung  auf der Internetplattform eBay. Gegenstand der Abmahnung sind somit Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) weil angeblich der Grundpreis bei Verkäufen von Parfum fehlt. Zu dem mögliche Verstoß gegen § 2 PAngV hatte ich schon hier etwas geschrieben.

Bei Herrn Steffen Beetz angeblich handelnd unter Pfandleiher-Cash-Back /Germany Company, nur dass Im Impressum der Seite  http://www.pfandhaus-cashback.de/impressum/ ein Herr Henry Beetz als Inhaber steht. Ein Herr Steffen Beetz findet sich nur als Inhaber von einem Sonnenstudio und einer Videothek. Aber eventuell wird dort ja mit Parfum gehandelt. Über das Internet verkauft Herr Steffen Beetz offenbar nichts, was für die  Frage des Wettbewerbsverhältnisses und damit der Aktivlegitimation nicht ganz unerheblich ist.

Abgemahnt werden vor allen Nutzer der Verkaufsplattform eBay.

Es wird gemäß § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Beseitigung der Wettbewerbsverstöße,  nach § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Unterlassung und dies dokumentiert durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Darüber hinaus fordert Rechtsanwalt Stefan Tabbert  gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG den Ersatz der durch ihre Inanspruchnahme verursachten Kosten in Höhe von 745,40 € auf der Basis eines Gegenstandwertes von 10.000,00 €.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die von Rechtsanwalt Stefan Tabbert gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von Rechtsanwalt Stefan Tabbert  gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit Rechtsanwalt Stefan Tabbert  Kontakt aufnehmen.

Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
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Aktuelle Abmahnungen des IDO – Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.

Mir liegt eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verein
mit dem klingenden Namen  IDO – Interessenverband für das Rechts- und
Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.
vor.

Hierbei handelt es
sich ausweislich des Abmahnschreibens vom 05.11.2013 um einen Verband, dem
angeblich insgesamt 1.600 Mitglieder angehören. Dazu sollen zählen
Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider,
sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, Rechtsdienstleistungsunternehmen
usw.)

Ziel des Verbandes
sei die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und damit die Herstellung
gleicher Wettbewerbsbedingungen.

Gerügt wird unter anderem:

              fehlerhafte Angabe des
Grundpreises in einem eBay Angebot

             Verstoß gegen die PreisangabenVO

Von dem Abgemahnten
sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in
Höhe von 232,05 € gefordert.

Die der Abmahnung
beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte in
dieser Form nicht abgegeben werden.

Bevor Sie also voreilig
die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt
beraten lassen.