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Markenrecht: Abmahnung der Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek Partnerschaft mbB für Firma Quilate Services SA wegen Verwendung der Marke “ LA MARTINA“

Das Modeunternehmen Quilate Services
SA,
Corso S. Gottardo 23, 6830 Chiasso, Schweiz lässt durch  die 
Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek Partnerschaft mbB  Goetheplatz
5-7, 60313 Frankfurt eine Abmahnung u.a. wegen der rechtswidrigen
Benutzung der Bezeichnung „
LA MARTINA“  aussprechen.  
Der Abgemahnte wird darüber informiert, dass die
Abmahnerin Inhaberin verschiedener eingetragener deutscher und europäischer
Marken sei, so etwa „
LA MARTINA“, welche sowohl als Unionsmarke,
als auch als deutsche Marke geschützt
sei.   
Mit dieser Abmahnung lässt die Quilate Services SA die
Verletzung der Marke „LA MARTINA“ bei Modeartikeln beanstanden.
Die Abmahnschreiben beziehen sich auf Angebote auf dem
Online-Marktplatz amazon. Konkret geht es um den Vorwurf der
markenrechtswidrigen Benutzung der Angabe „LA MARTINA“ für
Computer-Grafikkarten.
In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen  § 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt
und mitgeteilt, dass der Markeninhaberin Quilate Services SA entsprechende
Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zustehen würden.
Zunächst wird die Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, sowie die Erteilung einer Auskunft
über das markenrechtswidrige Verhalten.
Die dem Schreiben als Entwurf beiliegende
vorformulierte Erklärung enthält eine Vertragsstrafenregelung mit einer
flexiblen Vertragsstrafe, die für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Quilate
Services SA
angemessen im Sinn von § 315 BGB festzusetzen und bei Streit
über die Angemessenheit vom Landgericht München I zu überprüfen ist.
Des Weiteren enthält die Erklärung eine Verpflichtung
zur Zahlung der Abmahnkosten  in Höhe von
2.948,90 €, berechnet auf einem Gegenstandswert von 250.000 €.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht  (MarkenG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
 und Fachanwalt für
IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
.


Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen