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Wenn die Debcon den Brief an mich „Mit vorzüglicher Hochachtung“ beendet ….

könnte ich mich ja eigentlich beleidigt fühlen. Aber dafür ist in der Zeit „zwischen den Jahren“ einfach kein Platz.

Es gilt vielmehr der Satz – „Getroffene Hunde bellen“. Wobei ich nicht weiß oder gar unterstellen will, ob und dass da in Bottrop Hunde am Werk sind, denn das Schreiben ist unterzeichnet worden von Debcon GmbH – allg. Sachbearbeitung – .

Wobei ein wenig müsste ich mich auf schon aufregen, denn die BDSG-Auskunft, die ich verlangt habe und die dann an meinen Mandanten und mich in Kopie geschickt wurde ist unterzeichnet „Mit freundlichen Grüßen“.

Soll mir das was sagen? Stehe ich gar auf einer roten oder schwarzen Liste?

Ach ich frage den Kollegen Sebastian Wulf einfach am 28.01.2016, wenn ich dem innerhalb von 60 Minuten vor dem AG Bielefeld gleich 4mal gegenüber stehe. Wenn er denn kommt. Bisher kam er ja nie selbst. Aber die Strecke Bottrop – Bielefeld ist ja gar nicht mal so weit.

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Aus der „RGF Productions Ltd.“ wird „RGF Filmvertrieb UG haftungsbeschränkt“ und für die mahnt dann die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH

Die RGF Productions Ltd. ließ den Rechtsanwalt Rainer Munderloh noch im April Abmahnungen verschicken mit dem Vorwurf Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing an Filmen der Erwachsenenunterhaltung, also umgangssprachlich Pornos, begangen zu haben. 


Die RGF Productions Ltd. wurde dann am 06.05.2015 dicht gemacht und nun kommt die RGF Filmvertrieb UG haftungsbeschränkt und macht nahtlos dort weiter. Für diese meldet sich nun Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH und macht Forderungen aus 2012 geltend.


Aus der angeblichen Ursprungsforderung in Höhe von 1.653,30 € werden mit Zinsen und angeblichen Inkassokosten in Höhe von 215,00 € schnell über 2.000,00 €.


Wie die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH nun aber die Inkassokosten rechtfertigen möchte ist mir ein Rätsel, schließlich kam die Abmahnung im Jahr 2012 doch von Rechtsanwalt Rainer Munderloh


Dieser hätte im Auftrag der RGF Productions Ltd. klagen können  und damit sind die
anfallenden Kosten der  Beauftragung der  
Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH nach vorheriger (erfolgloser)
Einschaltung eines Rechtsanwalts keine “notwendigen”
Kosten der Rechtsverfolgung.



Auf diesen Kosten, sofern denn überhaupt mal eine Klage kommen sollte und dann auch noch ein Gericht die Kosten als tatsächlich begründet ansehen würde, was nach der neuesten BGH-Rechtsprechung nicht passieren wird, bleibt die RGF Filmvertrieb UG haftungsbeschränkt schon mal sitzen.


Ich werde der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH jetzt mal im Auftrag der verschiedenen Mandanten einen unfreundlichen Brief schicken und die Forderung selbstverständlich vollumfänglich zurückweisen.

Denn neben der Frage der Verjährung kommt in den Fällen von
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen verschiedene
Gerichte den Schadensersatz deutlich reduziert haben oder den Filmen sogar die
zur Bejahung des Urheberrechtsschutzes erforderliche Gestaltungshöhe als
Ergebnis eines individuellen geistigen Schaffens abgesprochen haben (LG MünchenI mit Beschluss vom 29. Mai 2013, Az. 7 O 22293/12). 
 



Sollten Sie auch eine solche Mahnung oder gar Abmahnung erhalten haben und es leid sein, ständig mit der  Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH schriftlich zu
verkehren, dann rufen Sie mich einfach an und geben die Sache in die Hände eines in Sachen Filesharing spezialisierten Fachanwaltes



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Rainer Munderloh kennt immer noch die RGF Productions Ltd., und die kennen immer noch komischeTeens

Freunde der
Erwachsenenunterhaltung erhalten derzeit unangenehme Post von Rechtsanwalt Rainer Munderloh im Auftrag der RGF Productions Limited.

Mir liegen mehre Abmahnungen der Kanzlei von Rechtsanwalt Rainer Munderloh vor  mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der RGF Productions Limited. Aktuell
soll die eher maue Komödie  „Extreme Pervers Nr. 3 – Neugierige
Teens probieren perverse Fesselspiele (Wenn Deine Frau Dich langweilt, zeigen
Dir diese Teens wie es geht)“
betroffen sein.


Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „Extreme
Pervers Nr. 3 – Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele (Wenn Deine
Frau Dich langweilt, zeigen Dir diese Teens wie es geht)“
  der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.
Die Kanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 780,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Die wichtigsten Ratschläge in Kürze:
1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.
2.)   Bewahren Sie die Ruhe.
3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh gesetzte
Frist, sich
fachanwaltlich beraten zu lassen. Im Hinblick auf
die jüngsten Entscheidungen zum Schadenersatz bei Abmahnungen wegen Down/Upload
von Pornofilmen (so AG Hamburg
Urteil vom 20.12.2013, Az. 3a C 134/13 halte
ich den geltend gemachten Schadenersatz für deutlich überhöht.

Das LG München I mit
Beschluss vom 29. Mai 2013, Az. 7 O 22293/12 hat
einem Pornofilm die zur Bejahung des Urheberrechtsschutzes erforderliche
Gestaltungshöhe als Ergebnis eines individuellen geistigen Schaffens abgesprochen.
Das Amtsgericht Halle/Saale hat mit
Urteil vom 24.11.2009, Az. 95 C 3268/09, den Streitwert für das Bereitstellen
von Pornofilmen auf nur 1.200,00 € festgesetzt. Die zu erstattenden
Anwaltsgebühren belaufen sich dann auf höchstens 169,50 €.
5.)   Die von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.
Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche
Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und
lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der RGF Productions Limited.
Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.
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Rechtsanwalt Rainer Munderloh mahnt Amateursexfilmchen mit Abenteuern von Privaten Teens ab

Freunde der
Erwachsenenunterhaltung erhalten derzeit unangenehme Post von Rechtsanwalt Rainer Munderloh im Auftrag der RGF Productions Limited.

Mir liegen mehre Abmahnungen der Kanzlei von Rechtsanwalt Rainer Munderloh vor  mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der RGF Productions Limited. Aktuell
soll die eher maue Komödie  „Private Teens 2 – Amateur Teenie
Abenteuer“
betroffen sein.

Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „Private
Teens 2 – Amateur Teenie Abenteuer“
  der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.
Die Kanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 780,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Die wichtigsten Ratschläge in Kürze:
1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.
2.)   Bewahren Sie die Ruhe.
3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh gesetzte
Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen. Im Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen zum
Schadenersatz bei Abmahnungen wegen Down/Upload von Pornofilmen (so AG Hamburg Urteil
vom 20.12.2013, Az. 3a C 134/13 halte ich den geltend gemachten Schadenersatz
für deutlich überhöht.
Das LG München I mit Beschluss vom 29. Mai 2013, Az. 7 O
22293/12 hat einem Pornofilm die zur Bejahung des Urheberrechtsschutzes
erforderliche Gestaltungshöhe als Ergebnis eines individuellen geistigen
Schaffens abgesprochen.
Das Amtsgericht Halle/Saale hat mit
Urteil vom 24.11.2009, Az. 95 C 3268/09, den Streitwert für das Bereitstellen
von Pornofilmen auf nur 1.200,00 € festgesetzt. Die zu erstattenden
Anwaltsgebühren belaufen sich dann auf höchstens 169,50 €.
5.)   Die von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.

Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger
klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der RGF Productions Limited.
Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:05202 / 7 31 32
,

per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de

in Verbindung setzen.