Die Kanzlei HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte aus Hamburg
und Berlin ändert zwar relativ oft den Kanzleinamen, unter dem sie auftreten, aber das Auftreten im Markt eher nicht. Die Kanzlei HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte verschickt auch weiterhin Abmahnungen an Nutzer der Plattform eBay im Namen des Herrn Ralph Schneider, Mathias – Brüggen – Str. 80, 50827 Köln auch
Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht (UWG).
Im Falle der nicht rechtzeitigen Reaktion des Abgemahnten wird auch gerne einmal eine einstweilige Verfügung beantragt, mir liegen solche des LG Berlin und des LG Bochum vor. Werdden die Kosten nicht fristgemäß überwiesen, erfolgt in der Regel die Klage vor den Landgerichten Berlin, Hamburg und Bochum, zumindest liegen hier solche Klagen vor.
Erfreulicherweise hat nun aber das LG Berlin auf den Vortrag der IT-Kanzlei Gerth dem Kläger Ralph Schneider per Verfügung aufgetragen umfassend für die Jahre 2015 und 2016 vorzutragen zu Umsatz, Gewinn, Anzahl der Abmahnungen, Anzahl der Klagen und Anträge zum Erlass von Einstweiligen Verfügungen etc. um das Vorliegen von Anhaltspunkten für den Rechtsmissbrauch nach § 8 Absatz 4 UWG zu entkräften.
Herr Ralph Schneider bietet auf der Webseite
markenglas.de Gläser, Begleitprodukte und Merchandisingartikel von namhaften
Getränkeherstellern zum Verkauf an.
Gerügt wird in den
Abmahnungen, dass der Abgemahnte als Anbieter von Gläsern als Privatverkäufer
bei eBay auftritt, obwohl die Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als
gewerblich einzustufen seien.
Abgemahnt wird weiterhin
das Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
·
Informationen zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
·
Verstoß gegen § 5 TMG;
·
Informationen über die einzelnen technischen Schritte,
die zu einem Vertragsschluss führen;
·
Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem
Vertragstext von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden
zugänglich ist;
·
Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur
Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der
Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
·
Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen
Mängelhaftungsrecht;
·
Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht und
das Muster-Widerrufsformular.
Wie bei wettbewerbsrechtlichen
Abmahnungen Gang und Gäbe fordert die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling neben
der Abgabe einer den Wiederholungsfall ausschließenden strafbewerten Unterlassungserklärung,
die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vorsieht und nach
meiner Auffassung unkorrekt zu Lasten des abgemahnten Ebay-Verkäufers formuliert
ist.
Und damit sich die
ganze Schreiberei, also der Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf
Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 € in Höhe von 984,60 €
gefordert.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die von
der Rechtsanwaltskanzlei HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von der Rechtsanwaltskanzlei HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden,
da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Eine optimale fachanwaltliche
Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg Hämmerling Kontakt
aufnehmen.
Welches
(Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich
ein?
Zunächst einmal
gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die
Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies
unverbindlich.
Ich werde Ihnen den
für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit
verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten
und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen
möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich
entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme
risikolos.
Ich biete Ihnen an,
dass Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :0800 88 7 31 32
oder: 05202 / 73132 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung
setzen.
Von noch größerer
Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn
auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren
eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.
Auch hierbei helfe
ich Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis