Mir liegen Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE, hinter der
Bezeichnung steckt die Rechtsanwaltskanzlei
Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte
GbR, vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel
„Landwirtschaftssimulator 2015“.
Bezeichnung steckt die Rechtsanwaltskanzlei
Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte
GbR, vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel
„Landwirtschaftssimulator 2015“.
In
diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei
NIMROD RECHTSANWÄLTE die Verletzung der Rechte der Firma astragon Software GmbH aus
Mönchengladbach, die unter der gleichen Anschrift firmiert wie der bekannte
Hersteller von Computerspielen der rondomedia
Marketing und Vertriebs GmbH .
diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei
NIMROD RECHTSANWÄLTE die Verletzung der Rechte der Firma astragon Software GmbH aus
Mönchengladbach, die unter der gleichen Anschrift firmiert wie der bekannte
Hersteller von Computerspielen der rondomedia
Marketing und Vertriebs GmbH .
Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Computerspiel „Landwirtschaftssimulator 2015“. der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Computerspiel „Landwirtschaftssimulator 2015“. der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Zu den aktuell abgemahnten, und hier bearbeiteten, Computerspielen neben dem „Landwirtschaftssimulator 2015 der Rechtsanwaltskanzlei NIMRODRECHTSANWÄLTE gehören:
Euro Truck Simulator 2,
Worms Clan War,
Spintires Offroad Truck-Simulator,
Rettungswagen-Simulator 2014
Train Fever, Computerspiel,
TransOcean: The Shipping Company,
Landwirtschaftssimulator
2013,
2013,
Bausimulator
2015, Computerspiel,
2015, Computerspiel,
Bus
Simulator 2012, Computerspiel,
Simulator 2012, Computerspiel,
Die NIMROD
RECHTSANWÄLTE fordern neben der
Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung
des Computerspiels zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00 € Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.
RECHTSANWÄLTE fordern neben der
Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung
des Computerspiels zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00 € Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE :
- Setzen Sie
sich nicht selbst mit der Kanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich
dann auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund
der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich bzw.
jemanden mit speziellen Kenntnissen im Recht
der Computerspiele überprüft werden. - Trotz der
zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in einigen bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen
Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen
worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person,
die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH,
Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In
diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst. - Haben
Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung
der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene
Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu
keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot
hält (BGH,
Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH
hat mit Urteil vom
12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„
entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend
gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei
Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
Abmahnungen wegen Filesharing und über 100
Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft,
ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der
Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu
einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden
Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung
komplett abzuweisen - Für den
Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als
Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und
welche Folgen die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015,
welche der BGH ganz originell Tauschbörse I, Tauschbörse
II und Tauschbörse III benannt
hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing
haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich
aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig
die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:0800 88 7 31 32
oder:
05202 / 73132 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in
Verbindung setzen.