Der IT-Kanzlei Gerth liegt eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Stefan
Reebig – Gerhart-Hauptmann-Str.4, 72574 Bad Urach vertreten durch die Rechtsanwälte
Awender & Werner, Helma Awender und Simon Werner GbR, Beim Bad 1, 72574 Bad
Urach wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) zur
Bearbeitung vor.
wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Stefan
Reebig – Gerhart-Hauptmann-Str.4, 72574 Bad Urach vertreten durch die Rechtsanwälte
Awender & Werner, Helma Awender und Simon Werner GbR, Beim Bad 1, 72574 Bad
Urach wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) zur
Bearbeitung vor.
Die Rechtsanwälte
Awender & Werner teilen mit, dass ihr Mandant Stefan Reebig unter dem eBay-Namen reebig-warenimport Handel mit Rauch- bzw. Verdampfererzeugnissen,
insbesondere Artikel aus dem Bereich sog. „E-Shishas/E-Zigaretten“ nebst
Zubehör treibt.
Awender & Werner teilen mit, dass ihr Mandant Stefan Reebig unter dem eBay-Namen reebig-warenimport Handel mit Rauch- bzw. Verdampfererzeugnissen,
insbesondere Artikel aus dem Bereich sog. „E-Shishas/E-Zigaretten“ nebst
Zubehör treibt.
Die Rechtsanwälte Awender & Werner führen aus,
dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay u.a. mit dem Verkauf vergleichbarer
Waren befasst sei. Zu seinem Mandanten
stehe er insofern in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.
dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay u.a. mit dem Verkauf vergleichbarer
Waren befasst sei. Zu seinem Mandanten
stehe er insofern in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.
Stefan
Reebig habe festgestellt, dass sich der Empfänger des
Abmahnschreibens bei seinen Geschäftsaktivitäten über die Handelsplattform eBay
nicht an die gesetzlichen Vorgaben halte und mit unlauteren
Wettbewerbshandlungen für den Warenabsatz werbe.
Reebig habe festgestellt, dass sich der Empfänger des
Abmahnschreibens bei seinen Geschäftsaktivitäten über die Handelsplattform eBay
nicht an die gesetzlichen Vorgaben halte und mit unlauteren
Wettbewerbshandlungen für den Warenabsatz werbe.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen als Privatverkäufer
auf eBay Waren zum Verkauf anzubieten, in Wahrheit aber als gewerblicher
Händler einzustufen sei.
auf eBay Waren zum Verkauf anzubieten, in Wahrheit aber als gewerblicher
Händler einzustufen sei.
Abgemahnt wird das
Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
· Informationen
zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
· Verstoß
gegen § 5 TMG;
gegen § 5 TMG;
· Informationen
über das gesetzliche Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular.
über das gesetzliche Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular.
Es wird gemäß § 8
Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Beseitigung der
Wettbewerbsverstöße, nach § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG
die Unterlassung und dies dokumentiert durch Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung nach sog, Hamburger Brauch.
Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Beseitigung der
Wettbewerbsverstöße, nach § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG
die Unterlassung und dies dokumentiert durch Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung nach sog, Hamburger Brauch.
Darüber hinaus
fordern die Rechtsanwälte Awender & Werner gemäß § 12 Abs.
1 S. 2 UWG den Ersatz der durch ihre Inanspruchnahme verursachten Kosten aus
einem Streitwert von 10.000,00 € in Höhe von 887,03 € inkl.
Post- und Telekommunikationspauschale und Umsatzsteuer.
fordern die Rechtsanwälte Awender & Werner gemäß § 12 Abs.
1 S. 2 UWG den Ersatz der durch ihre Inanspruchnahme verursachten Kosten aus
einem Streitwert von 10.000,00 € in Höhe von 887,03 € inkl.
Post- und Telekommunikationspauschale und Umsatzsteuer.
Ohnehin ist
fraglich, ob der angesetzte Streitwert von 10.000,00 € so durchsetzbar ist. Das
OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 05.07.2007, Az. I-20 W 15/07 angenommen,
dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein Streitwert von 900,00 €
angemessen ist. Damit beliefe sich der Anspruch der Rechtsanwälte
Awender & Werner auf magere 124,00 €.
fraglich, ob der angesetzte Streitwert von 10.000,00 € so durchsetzbar ist. Das
OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 05.07.2007, Az. I-20 W 15/07 angenommen,
dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein Streitwert von 900,00 €
angemessen ist. Damit beliefe sich der Anspruch der Rechtsanwälte
Awender & Werner auf magere 124,00 €.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit
gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.
gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt für
gewerblichen Rechtsschutz.
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt für
gewerblichen Rechtsschutz.
Nutzen Sie die der Rechtsanwälte
Awender & Werner gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu
lassen. Die von den Rechtsanwälten Awender & Werner gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Awender & Werner gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu
lassen. Die von den Rechtsanwälten Awender & Werner gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Bevor Sie also
voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit
einem Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Wettbewerbsrecht (UWG) befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,
beraten lassen.
voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit
einem Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Wettbewerbsrecht (UWG) befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,
beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu
führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht.
Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu
führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht.
Ich biete Ihnen an,
dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall
vorgegangen werden kann.
dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall
vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten
haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung
setzen
setzen
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor
Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop
und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können
mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.
Je nach Umfang und Art der Verkaufsaktivitäten kann
auch bei Privatverkäufen schnell die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten
sein.
auch bei Privatverkäufen schnell die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten
sein.