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Wettbewerbsrecht – Handy Deutschland GmbH lässt durch die Kanzlei Rechtsanwälte Scholz Abmahnungen wegen Verstößen gegen die PreisangabenVO verschicken

Die Firma Handy
Deutschland GmbH
, Fränkische Straße 41 in 30455 Hannover vertreten durch Geschäftsführer
Herr Lorenz Dengel   lässt durch die Hannoveraner    Kanzlei Rechtsanwälte Scholz wettbewerbsrechtliche
Abmahnungen verschicken.
Die Firma Handy Deutschland GmbH verkauft über den eigenen
Onlineshop Mobilfunktelefone sowie passende Handyverträge. Kunden können auf
der Internetplattform Vergleiche vornehmen, um den für sich besten Vertrag samt
Handy auszuwählen.
Die Kanzlei Rechtsanwälte Scholz macht
in ihren Abmahnungen verschiedene wettbewerbsrechtliche Verstöße geltend.
So werden Verstöße gegen § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG wegen
Verstößen gegen Preisangabenverordnung ausgesprochen, wenn etwa
Mehrwertsteuerangaben oder Hinweise bzgl. der Differenzbesteuerung fehlen. Also
der Hinweis fehlt, der darüber aufklärt, dass ein Ausweis der Umsatzsteuer in
der Rechnung nicht erfolgt und der Abzug der MwSt. nicht möglich ist. 
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
wird die Übernahme der Anwaltskosten auf der Basis eines Gegenstandswertes von
10.000,00 € in Höhe von 887,03 € verlangt. 
Die Preisangabenverordnung ist ernst zu nehmen. Zeichnen Sie Ihre Waren mit dem Gesamtpreis aus und geben Sie stets Hinweise, wie der Preis zu verstehen ist bzw. was dieser beinhaltet. Verstöße werden immer häufiger durch eine Abmahnung sanktioniert. 
§
1 II Nr. 1 PreisangabenVO
schreibt vor, dass Online Händler den Gesamtpreis
einer Ware angeben und zudem darüber aufklären müssen, in welcher Form die
MwSt. im Gesamtpreis enthalten ist. Dies kann in Form eines Zusatzes „inkl.
MwSt.“, eines Sternchens (*) oder eines Hinweises auf einer nächsten Seite erfolgen,
die unausweichlich vom Kunden besucht wird (BGH, Urt. v. 04.10.2007, Az. I ZR143/04). 
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht  (MarkenG)
und Wettbewerbsrecht (UWG) befasst
oder einem Fachanwalt
für Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
berechtigt die Titel Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz
 und Fachanwalt
für IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht
.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich
gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte
Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten
Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account
rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche
aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
Auch hierbei helfe ich Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis.