Die Catprint MEDIA GmbH, Schützenstr. 22, 30853 Langenhagen , vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Seifert lässt auch im Jahr 2019 durch Rechtsanwalt Bernd Gucia, Grupenstr. 2, 30159 Hannover Urheberrechtsverletzungen wegen unerlaubter Verwendung von „Uli Stein“-Cartoons abmahnen. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Catprint Media GmbH seit 1997 berechtigt sei, sowohl Dritten Nutzungsrechte an den Cartoons von Uli Stein einzuräumen als auch die Rechte des Urhebers Uli Stein (alias Ulrich Steinfurth) aus Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen.
Um dem Abgemahnten der Firma Catprint Media GmbH die Bedeutung der Angelegenheit vor Augen zu führen ist in der Abmahnung zu lesen:
„Der Bekanntheitsgrad des Künstlers Uli Stein ist Ihnen sicherlich vertraut. Allein seine Bücher sind zwischenzeitlich in einer Auflage von über 11 Millionen verkauft, die Postkarten in einer Auflage von über 180 Millionen. Allein auf dem deutschen Markt finden sich über 1500 unterschiedliche Artikel mit Werken von Uli Stein. Soweit Sie hier mehr Informationen wünschen, finden Sie diese auf den Internetseiten www.ulistein .de oder auch www.catprint.de.“
Mit der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie zur Erteilung von Auskunft, seit wann und in welchem Umfang das Cartoon öffentlich zugänglich gemacht wird, aufgefordert. Motive von Uli Stein öffentlich zugänglich zu machen und für den Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR zu bezahlen. Weiter soll sich der Abgemahnte verpflichten, Auskunft zu erteilen, wie der Abgemahnte in den vergangenen 10 Jahren die streitgegenständlichen Werke Dritten zugänglich gemacht hat und Auskunft über den Zeitraum zu erteilen, in dem der Abgemahnte die Motive von Uli Stein auf der Homepage des Abgemahnten verwendet hat, sowie allen Schaden zu ersetzen, der durch die Vervielfältigung der Bilder entstanden ist und künftig noch entstehen wird.
Für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren geht Rechtsanwalt Bernd Gucia von einem Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch von 30.000,00 € den geltend gemachten Schadensersatzanspruch aus.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bzw. einenFachanwalt für IT-Recht .
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes für Gewerblichen Rechtsschutz.
Die von Rechtsanwalt Bernd Gucia gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
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