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Fotorecht: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans G. Müsse mahnt für Wladyslaw Sojka ab

Rechtsanwalt Dr. jur. Hans G. Müsse aus Hechingen- Beuren
spricht Abmahnungen für Herrn Wladyslaw Sojka aus Lörrach  wegen einer Urheberrechtsverletzung durch
unerlaubte Verwertung von geschützten Lichtbildwerken aus.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass die Lichtbildwerke
rechtswidrig und ohne die Einhaltung einer Lizenzbedingung unberechtigt und
unlizenziert öffentlich zugänglich gemacht worden sind, ohne Herrn Wladyslaw
Sojka als Inhaber zu benennen.

Herr Wladyslaw Sojka lässt in der Abmahnung mitteilen,
dass er der Fotograf und damit der Urheber an dem genannten Lichtbild ist. Das
Lichtbild sei urheberrechtlich geschützt und eine Nutzung erfordere
grundsätzlich den Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Urheber. Da ein
solcher Lizenzvertrag mit Herrn Wladyslaw Sojka nicht vorliegt, werden in von Rechtsanwalt
Dr. jur. Hans G. Müsse ausgesprochenen Abmahnung diverse Ansprüche geltend
gemacht.

Gefordert wird in der mir vorgelegten Abmahnung die
Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sich der
abgemahnte Bildnutzer gegenüber Herrn Wladyslaw Sojka verpflichten soll, für
jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung eine von dem
Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen festzusetzende und um Streitfall
auch der Höhe nach gerichtlich zu überprüfende angemessene Vertragsstrafe zu
zahlen, es ab sofort zu unterlassen, das Lichtbild des Rechteinhabers
öffentlich zugänglich zu machen und/ oder öffentlich zugänglich machen zu
lassen, ohne gleichzeitig den Rechteinhaber als Fotograf der Aufnahme zu
benennen und ohne gleichzeitig auf die Lizenzbedingungen für freie
Dokumentation hinzuweisen, unter welchen der die Verwendung der fotografischen
Aufnahme durch Dritte gestattet wird.

Dazu wird Schadensersatz in Höhe einer fiktiven
Lizenzgebühr von 200,00 € und Schadensersatz wegen Verletzung des
Namensnennungsrechts in Höhe von weiteren 200,00 €, sowie die Übernahme der
entstandenen Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 3.000,00 €, in Höhe
von 261,30 € netto zzgl. 20,00 € Auslagen, und 53,45 €  verlangt. Die zu zahlenden Summe addiert sich
damit auf 734,75 €.

Die geforderten Beträge sind für den Fall privater Bildernutzung
deutlich überhöht und das Gebaren entspricht auch nicht den Bedingungen der
Plattform Wikipedia, aus welcher Herr Wladyslaw Sojka seine Bilder präsentiert.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung
des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
 bzw. einen Fachanwalt für
IT-Recht
 .
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
 und Fachanwalt für
IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes für
Gewerblichen Rechtsschutz
.
Nutzen Sie die von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer
gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von Rechtsanwalt Dr. jur. Hans G. Müsse gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung droht.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de 
in Verbindung setzen