Kategorien
Uncategorized

Wettbewerbsrecht – Rechtsanwalt Holger Nötzel mahnt für Preisalarm24 GmbH die unzulässige Verwendung der Materialbeschreibung „Carbon“ ab

Rechtsanwalt Holger Nötzel aus Loxstedt, mir bisher bekannt wegen der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen für die Firma Design4Stars GmbH,  mahnt nun auch Wettbewerbsverstöße im Auftrag des Geschäftsführers Jannik Vogt der Firma Preisalarm24 GmbH, Hauptsraße 115, 78549 Spaichingen auf der Internetplattform eBay ab. Konkret geht es um Mitbewerber  aus dem Bereich Autoersatzteile und Autokarosserieanbauteile.

Rechtsanwalt Holger Nötzel beanstandet die Verwendung der Bezeichnung „Carbon“ für ein eBay-Angebot ohne das dieser per Testkauf überprüfte Artikel vollständig aus Carbon hergestellt gewesen ist.
Diese Werbemaßnahme sei irreführend und daher eine Täuschung gegenüber dem Verbraucher nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG.
Wie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und Gäbe fordert Rechtsanwalt Holger Nötzel neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall ausschließenden strafbewerten Unterlassungserklärung, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € vorsieht und nach meiner Auffassung unkorrekt zu Lasten des abgemahnten Ebay-Verkäufers formuliert ist.
Und damit sich die ganze Schreiberei, also der Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 25.000,00 € in Höhe von 1.044,40 € gefordert.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht  (MarkenG) und Wettbewerbsrecht (UWG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.


Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
Auch hierbei helfe ich Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis.
Kategorien
Uncategorized

Wettbewerbsrecht – Abmahnung Rechtsanwalt Holger Nötzel für Design4Stars GmbH – „nickelfrei“ und „Tibetsilber“

Rechtsanwalt
Holger Nötzel
aus Loxstedt, mir bisher bekannt wegen der Verfolgung
von Urheberrechtsverstößen
für die Firma Design4Stars GmbH
,  mahnt
nun auch  Wettbewerbsverstöße auf der
Internetplattform eBay ab. Konkret geht es um Mitbewerber der Firma Design4Stars GmbH aus dem Schmuckbereich.

Rechtsanwalt
Holger Nötzel
beanstandet die Verwendung der Bezeichnung „Tibet-Silber oder Tibetsilber“ für ein
eBay-Angebot ohne das bei diesem per Testbestellung überprüften Artikel ein
Feingehalt von zumindest 333/1000 feststellbar gewesen ist.
Dies sei als
Verstoß gegen §§ 8 Abs.
1, 9 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren
(FeinGehG)
zu werten und daher eine Täuschung gegenüber dem Verbraucher
nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Nr.
1 UWG
.
Gleichzeitig wird
die Bewerbung als „nickelfrei
moniert obwohl das Produkt nicht nickelfrei gewesen sei. Auch dies sei als
Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG zu beanstanden. Zu diesem Sachverhalt gibt
es bereits eine BGH-Entscheidung (BGH,
Urteil vom 10. April 2014, Az.: I ZR 43/13
) darin heißt es:
„Selbst wenn die
Ketten lediglich Spuren von Nickel enthielten, wurde die durch die beanstandete
Werbung geweckte Erwartung der angesprochenen Verkehrskreise, ‚auf der ganz
sicheren Seite zu sein‘ und von Nickel freien Schmuck zu erwerben, enttäuscht.
Soweit den Ausführungen des Berufungsgerichtes, die von der Beklagten zu 1
vertriebenen Ketten hätten auch nicht allenfalls gänzlich vernachlässigbare
Spuren von Nickel enthalten, die Annahme des Berufungsgerichts zu entnehmen
sein sollte, eine Werbung als ‚nickelfreie‘ Ketten sei auch dann nicht
irreführend, wenn die Ketten nur gänzlich zu vernachlässigende Spuren von
Nickel enthielten, könnte dem nicht zugestimmt werden. Diese Annahme wäre nicht
mit der vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellten Verkehrserwartung
zu vereinbaren, dass eine als ‚nickelfrei‘ beworbene Kette frei von Nickel
ist.“ 
Aus den Gründen
der BGH-Entscheidung wird daher deutlich, dass eine irreführende geschäftliche
Handlung bei der Verwendung von „nickelfrei“ auch dann gegeben ist, wenn der
betreffende Artikel nur gänzlich vernachlässigbare Spuren von Nickel enthält.
 
Wie bei
wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und Gäbe fordert Rechtsanwalt Holger
Nötzel neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall ausschließenden
strafbewerten Unterlassungserklärung, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von
5.100,00 € vorsieht und nach meiner Auffassung unkorrekt zu Lasten des
abgemahnten Ebay-Verkäufers formuliert ist.
Und damit sich
die ganze Schreiberei, also der Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf
Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000,00 € in Höhe von 865,00 €
gefordert.
Der wichtigste
Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht  (MarkenG) und
Wettbewerbsrecht (UWG) befasst
oder einem Fachanwalt
für Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.


Rechtsanwalt Jan Gerth
, Inhaber der  IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
berechtigt die Titel Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz
 und Fachanwalt
für IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht
.


Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen
Von noch größerer
Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn
auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren
eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche
aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
Auch hierbei
helfe ich Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis
is
Kategorien
Uncategorized

Abmahnung durch Rechtsanwalt Holger Nötzel im Auftrag der Design4Stars GmbH

Mir liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Holger Nötzel  aus Loxstedt im Auftrag der Münchner Firma Design4Stars GmbH vor.


Grund für die Abmahnung sind angebliche Urheberrechtsverstöße, die die Abgemahnten durch die Verwendung von Fotos auf der Plattform eBay begangen haben sollen.


Gefordert wird neben der die Abgabe einer Unterlassungserklärung auch Schadensersatz nach der Lizenzanalogie sowie Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandwert von 9.000,00 €.


Auch für die Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Holger Nötzel gilt:



  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Rechtsanwaltskanzlei Holger Nötzel  in Verbindung!
    Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen
    führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    des geforderten Schadensersatzes verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.


Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.


Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 /
7 31 32
,

per Fax :05202 / 7 38
09 oder

per email :info (at)
ra-gerth.de


in
Verbindung setzen.