Rechtsanwalt
Ronny Lohmann, Lohmann & Schöe
Rechtsanwaltskanzlei, Göbschelwitzer Straße 64, 04356 Leipzig spricht
Abmahnungen für die Firma Fets Fash GmbH,
Tulpenstr. 1, 95186 Höchstädt im Fichtelgebirge wegen einer Markenrechtsverletzung
durch die unberechtigte Verwendung der Bezeichnung „Zentai“ aus.
Ronny Lohmann, Lohmann & Schöe
Rechtsanwaltskanzlei, Göbschelwitzer Straße 64, 04356 Leipzig spricht
Abmahnungen für die Firma Fets Fash GmbH,
Tulpenstr. 1, 95186 Höchstädt im Fichtelgebirge wegen einer Markenrechtsverletzung
durch die unberechtigte Verwendung der Bezeichnung „Zentai“ aus.
Den
Abgemahnten wird vorgeworfen, über die Verkaufsplattform eBay Kleidung zum Kauf angeboten zu haben die mit der Bezeichnung „Superdry“ gekennzeichnet sind, obwohl
es sich nicht um Originalware handeln soll. In der Abmahnung wird ein Verstoß
gegen die § 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt.
Abgemahnten wird vorgeworfen, über die Verkaufsplattform eBay Kleidung zum Kauf angeboten zu haben die mit der Bezeichnung „Superdry“ gekennzeichnet sind, obwohl
es sich nicht um Originalware handeln soll. In der Abmahnung wird ein Verstoß
gegen die § 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt.
Die Marke „Zentai“ ist als Wortmarke
beim DPMA unter dem Aktenzeichen 30602735
eingetragen und Rechteinhaberin ist die Fets
Fash GmbH.
beim DPMA unter dem Aktenzeichen 30602735
eingetragen und Rechteinhaberin ist die Fets
Fash GmbH.
In Folge der vermeintlichen Markenrechtsverletzung
stünden der Rechteinhaberin, der Firma Fets
Fash GmbH folgende Ansprüche zu:
stünden der Rechteinhaberin, der Firma Fets
Fash GmbH folgende Ansprüche zu:
- Unterlassungsanspruch
- Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung mit fester Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00
€ - Auskunftsanspruch über Herkunft und Vertriebsweg der Kleidungsstücke
- Anspruch auf Vernichtung der Kleidungsstücke
- Schadensersatzanspruch in Höhe von pauschalen 5.000,00 €
- Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten auf Basis
eines Streitwertes von 50.000,00 € in Höhe von 1.641,96 €
Die
Abmahnung bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im Markenrecht versierten
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Abmahnung bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im Markenrecht versierten
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Abgemahnte
sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die
Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere Kosten
durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die
Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere Kosten
durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Ich
biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem
Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung
erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
: 05202
/ 7 31 32
: 05202
/ 7 31 32
oder
kostenfrei: 0800 88 7 31
32 ,
kostenfrei: 0800 88 7 31
32 ,
per
Fax : 05202
/ 7 38 09 oder
Fax : 05202
/ 7 38 09 oder
per
email : info
(at) ra-gerth.de
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in Verbindung setzen.