Debcon – the never ending Story, oder auch jährlich grüßt das Murmeltier. Es hat etwas gedauert, aber pünktlich zum Start der Sommerferien um kurz nach 20:00 Uhr hat die Debcon GmbH die Faxmaschine wieder angeworfen. Dabei ist der letzte Versuch noch gar nicht mal so lange her.
Und so sehen die neuen Schreiben aus:
Damen und Herren Rechtsanwälte,
geltend
gemachte
Lizenzschaden nach § Satz 2 UrhG in Verbindung mit § 852 BGB zehn Jahre seit Entstehung
geltend gemacht werden kann. Die Einrede
der Verjährung macht keinen Sinn. Auch über die Höhe des Lizenzschadens hat sich der BGH nunmehr geäußert. So sieht der BGH schon bei einem
Musikwerk einen Lizenzschaden nach Lizenzanalogie
i.H.v. 200,00 EUR für angemessen. In Anlehnung haben sodann lnstanzgerichte bei Filmwerken einen Lizenzschaden i.H.v. mind. EUR 600,00 für angemessen geurteilt.
gegenüber Ihrer Mandantschaft im Rahmen der bestehenden Täterschaftsvermutung namens
und in Vollmacht unserer Auftraggeberin wieder/weiter geltend gemacht
sich Ihre Mandantschaft wider Erwarten nicht für die Rechtsgutverletzung verantwortlich fühlen, so bleibt auf die sekundären Darlegungslast zu verweisen, wonach
konkret zur Situation
zum Verletzungszeitpunkt vorzutragen
ist, wer als erlaubter Nutzer,
folglich Täter ohne Wissen Ihrer Mandantschaft in Betracht kommt Es besteht Nachforschungspflicht. Der bloße Verweis
auf mögliche Zugriffe
Dritter ist nicht ausreichend. Dies gilt auch bei Familienanschlüssen mit mehreren möglichen
Anschlussnutzern.
auf neuerliche Urteile
der lnstanzgerichte, nicht zuletzt vom 30.03.2017 des AG Oldenburg
(AZ 4 C 4486/16 (VI)) wurde geurteilt, dass Anschlussinhaber selbst dann, wenn diese – aber auch der Familienbund – die Tat bloß abstreiten, für Jedwede Urheberrechtsverletzung die über deren Internetanschluss erfolgt
ist, haftbar zu machen sind.
wir Ihrer Mandantschaft, namens und in Vollmacht unserer
Auftraggeberin vor, den o.g. Lizenzschaden durch Zahlung einer Vergleichszahlung iHv. EUR 400,00 unverzüglich, jedoch
bis spätestens zum 07.07.2017 hier eingehend vollständig abschließend zu erledigen.
Mandantschaft eine Einmalzahlung aufgrund einer wirtschaftlichen schlechten Situation nicht
möglich sein, sind wir – namens und in Vollmacht
unserer Auftraggeberin bereit,
nach Prüfung entsprechender Belege eine Ratenzahlung von monatlich EUR 40,00, beginnend mit dem 07.07.2017, zu bestätigen.
an Ihre Mandantschaft zwecks Rücksprache weiterzuleiten und erwarten Ihre gefällige Stellungnahme bis zum 05.07.2017.