als die Top-Kanzlei, wenn es um Abmahnungen der deutschen
Fussballbundesligisten bezüglich Ticketverkauf auf den Internetplattform eBay
geht mahnt nun auch für die VfB Stuttgart 1893 AG unautorisierten Ticketverkauf.
regelmäßig Abmahnungen für die Bundesligisten bzw. deren wirtschaftlichen
Träger.
Haumann Mankel Gursky für folgende Vereine bzw. Wirtschaftsträger
aufgeschlagen:
- SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA
- Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA
- Borussia VFL 1900 Mönchengladbach GmbH
- FC Gelsenkirchen Schalke 04 e. V.
- Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG
- Bayer 04 Leverkusen GmbH
vorgeworfen, über die Internethandelsplattform eBay Tickets eines Fußballspiels
zum Kauf angeboten und hierbei gegen die Allgemeinen
Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Bundesligisten verstoßen zu haben.
Rechtsverletzungen abgemahnt:
- Fehlende Abbildung der ATGB
- Unautorisierte Abbildung des jeweiligen Stadionplans
- Preisaufschlag von 10 bis 25%
- Unautorisierte Nutzung des jeweiligen Vereinslogos
- Kein „Sofort-Kaufen“
- Nutzung von eBay
- Nutzung von eBay-Kleinanzeigen
- Öffentliches Angebot über nichtautorisierte
Ticketzweitmarktplattform
Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky, dass der Gegenseite zwar
grundsätzlich der Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe „von bis zu 1.511,90
€“ zustehe, man sich aber mit der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in
Höhe von 250,00 € zur Erledigung der Angelegenheit einverstanden erkläre.
Bedingungen denn der private Weiterverkauf von Tickets erlaubt sei, lässt sich
die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky aus und schreibt:
private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern
lediglich unter Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer
Mandantin als Veranstalterin gerecht zu werden. Dies wurde mit Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06, „bundesligakarten.de“)
höchstrichterlich als zulässig erachtet. Zudem dürfen die Tickets im Falle der
privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu einem höheren Kaufpreis als
dem Original-Ticketpreis, angeboten oder veräußert werden. Ein Verstoß gegen
die ATGB kann also auch dann vorliegen, wenn es zu einer Veräußerung oder
Weitergabe letztlich nicht kommt.
nicht und vor allem nicht zwingend aus dem zitierten BGH-Urteil vom 11.09.2008 , Az.: I ZR
74/06, „bundesligakarten.de“.
nur teilweise für begründet. So verstieß der damalige Beklagte durch den Bezug
eines Kartenkontingents gegen die AGB des HSV, da er hierbei bewusst die
Wiederverkaufsabsicht verschwiegen habe. Der BGH hat damit entschieden, dass der HSV dem
Ticketportal „bundesligakarten.de“ diesen Handel mit den
Eintrittskarten zumindest teilweise untersagen kann. Er muss es nicht
hinnehmen, dass Karten zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben werden, ohne
dass diese gewerbliche Absicht beim Kauf offengelegt wird. Der Erwerb von
Karten durch „bundesligakarten.de“ oder deren Mitarbeiter ist demnach
ein unlauterer Schleichbezug. Der BGH bestätigte ferner damit auch ausdrücklich
die Wirksamkeit der AGB des Hamburger Sportvereins. Es stehe dem HSV danach
frei, einen Kartenverkauf an gewerbliche Kartenhändler abzulehnen.
die AGB nicht wirksam einbezogen wurden oder gar nicht vereinbart wurden.
gekauft und an einen anderen verschenkt hat. Wenn nun der beschenkte die Karten
weiter veräußert, wäre er vertraglich gar nicht gebunden. Und wenn er nicht im
geschäftlichen Verkehr handelt, bestünde auch kein wettbewerbsrechtlicher
Unterlassungsanspruch.
Privatperson im einzelnen Fall eines Verkaufs daran gebunden sein soll,
höchstens den Einkaufspreis zu verlangen.
Haumann Mankel Gursky mit dem Ansinnen pauschal jede Verwendung der
markenrechtlich geschützten Bezeichnung der Vereine zu untersagen ist schwer
begründbar, greift hier doch häufig die Schranke des § 23 MarkenG ein.
bei eBay oder über eBay Kleinanzeigen an einen Dritten weiterverkauft und dann von der Kanzlei Becker Haumann
Mankel Gursky mit der Forderung abgemahnt dies zukünftig zu unterlassen
muss man genau prüfen.
wird – also etwa nicht in mehreren Auktionen laufend Tickets veräußert werden -,
gibt es zumindest zwei Fallkonstelationen in denen die Abmahnung ins Leere
läuft: Entweder der Anbieter verkauft Tickets die ihm geschenkt wurden oder die
er selbst sonst wie erhalten hat. Hier sehe ich genau wie der BGH keinen Grund zur
Abgabe einer Unterlassungserklärung. Oder dieser Anbieter veräußert die Tickets
spontan (Krankheitsfall etc.), wobei er nicht schon beim Erwerb der Tickets eine
klare Wiederverkaufsabsicht hatte – die im Übrigen der Veranstalter zumindest
durch Indizien nachweisen müsste.
insbesondere unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung – bundesligakarten.de
keinen Grund, warum ein Wiederverkauf
durch Privatpersonen untersagt sein sollte. Und damit keinen Grund den
Forderungen der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky nach Unterlassung und Kostenerstattung
nachzukommen.
unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz,
welches sich schwerpunktmäßig mit dem Wettbewerbsrecht (UWG) befasst oder
einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht,
welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel
beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über die beiden
hier relevanten Fachanwaltstitel.
daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Kanzleiinhaber führt zu einer engen Beratung und Betreuung bei der Abwicklung des
Mandats von der Auftragserteilung bis zum Abschluss des Mandats.
Pauschalhonorar tätig. Kostentransparenz vor Erteilung des Mandats entspricht
dem Selbstverständnis von Rechtsanwalt Jan Gerth.
Es
versteht sich von selbst, dass die IT-Kanzlei Gerth bundesweit tätig wird und
die Mandanten ebenso bundesweit vertritt.
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen