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Redtube-Nachahmer: Pornoabmahnung der LPS London porn studios Ltd. durch Ryan Thomas LLP ist ein Fake

Mir liegen neue gefakte Abmahnungen wegen Streamings von Pornofilmen vor, welche derzeit per Post verschickt werden. Allein dies schon ungewöhnlich, kamen die gefaketen Abmahnungen in der Vergangenheit doch per Mail.


Rund 16 Monate nach dem Fall Redtube sorgen neue urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing und gleichzeitigen Streaming von Pornos für Verwirrung unter den Angeschriebenen. 

In den urheberrechtlichen Abmahnungen der angeblichen britischen Anwaltskanzlei Ryan Thomas LLP fordern Unbekannte 270 Euro Schadensersatz wegen illegalen Streamings und Fielesharings. Nutzer hätten den Film „Busty ebonys having fun“ der Firma LPS London porn studios Ltd. öffentlich zugänglich gemacht, heißt es in dem Brief.

Immerhin wird ein Datum mit Uhrzeit aber keine IP-Adresse angegeben, so dass sich dem geneigten Leser als erstes die Frage stellen muss, woher haben die meine Adresse.

Betroffene sollten das Geld an die angegebene Kontonummer auf gar keinen Fall zahlen. Das Unternehmen  LPS London porn studios Ltd. existiert genauso wenig wie den angeblich downgeloadeten Film.

Es handelt sich ganz offensichtlich um Betrug.

Der richtige Platz für das Schreiben ist die Rundablage, der Kamin oder sonstige Orte zur Vernichtung dieser angeblichen Abmahnung.

Zerreißen Sie den Brief und denken Sie nicht mehr an die Kanzlei aus England.
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Redtube: 36.000 verschickte Abmahnungen in wenigen Tagen und 600.000 € auf einem Schweizer Konto

Während heute bekannt wurde, dass ein Berliner
Rechtsanwalt als „Beschuldigter in hiesigem Verfahren wegen
Anstiftung oder Beihilfe zur falschen Versicherung an Eides statt“ in einem Wirtschaftstrafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln geführt werde, berichtet Golem heute, das in der Abmahnwelle des ehemaligen Rechtsanwalts Thomas Urmann wegen Streaming von Pornos der Seite Redtube, von den geplanten 45.000 Abmahnungen tatsächlich 36.000 Stück verschickt worden seien und noch ehe die negative Berichterstattung starten konnte satte 600.000 € auf eine Schweizer Bankkonto geflossen seien.
Meine Mandanten konnte ich gänzlich davor bewahren auch nur einen Cent in Richtung Schweiz oder Urmann + Collegen zu überweisen.
Wieso aber nun die Kanzleidurchsuchungen und der Beschuldigtenstatus des Kollegen Daniel Sebastian?
Der Kollege hatte das
Landgericht Köln mittels eines sehr dünnen Gutachtens  und einer wohl falschen Versicherung an Eides statt (Verfahren anhängig) dazu bewogen hatten, die IP-Adressen von Redtube-Nutzern
ermitteln zu können. Das Landgericht Köln hat seine Ansicht zur Herausgabe der
Nutzerdaten inzwischen revidiert und die Blase ist geplatzt.
Die Kanzlei Urmann + Collegen gibt es nicht mehr; der Namensgeber hat seine Zulassung zurückgegeben und nun trifft es wohl auch den Wegbereiter der Abmahnungen.
Es bleibt spannend.
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Redtube-Pornostreaming und kein Ende – Durchsuchung bei Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Heise berichtet heute, dass die Kölner Staatsanwaltschaft nach einer zeugenschaftlichen Durchsuchung der Kanzleiräume des Berliner Rechtsanwalts Daniel Sebastian diesen vom Zeugen zum Beschuldigten aufgewertet hat.


Neben dem ehemaligen Rechtsanwalt Urmann könnte es nun auch einem weiteren Rechtsanwalt an die Wäsche gehen.


Vielleicht ist das ein Grund dafür, dass der Abmahnanwalt Daniel Sebastian in letzter Zeit nicht groß in Erscheinung getreten ist.


Also bleibt als Fazit, dass das viele schöne Geld nicht wirklich glücklich macht.

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Thomas Urmann kein Rechtsanwalt mehr

Der berühmt und berüchtigte Urheber der Dezember2013-Abmahnwelle Redtube und Streaming Thomas Urmann ist seit dem 17. November 2014 nicht mehr als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg registriert und die Kanzlei Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sei gelöscht.

Dies berichten gestern die Kollegen der Kanzlei GGR Rechtsanwälte – Gulden & Röttger GbR  und teletarif.de übereinstimmend.

Damit sind nicht nur die Kammerverfahren hinfällig, sondern auch die weitere Verfolgung von urheberrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei.

Redtube – Kapitel zu, Deckel drauf …

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Pornoabmahnung der xfun film Ltd. durch Robert Barber Solicitors ist ein Fake

Der focus berichtet heute
in seiner Online-Ausgabe von neuen gefakten Abmahnungen, welche derzeit per Post verschickt werden. Allein dies schon ungewöhnlich, kamen die gefaketen Abmahnungen in der Vergangenheit doch per Mail.


Rund zehn Monate nach dem Fall Redtube
sorgen neue urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing und gleichzeitigen Streaming von Pornos  für Verwirrung unter den Angeschriebenen. 



In
den urheberrechtlichen Abmahnungen(siehe Bild unten) der britischen
Anwaltskanzlei Robert Barber Solicitors
fordern Unbekannte 280 Euro Schadensersatz wegen illegalen Streamings und Fielesharings. Nutzer
hätten den Film „Sucking housewifes
reloaded – Julias pleasure
“ der xfun
film Ltd.
öffentlich zugänglich gemacht, heißt es in dem Brief.



Aber es werden weder Datum, Uhrzeit oder gar IP-Adresse angegeben, so dass sich dem geneigten Leser als erstes die Frage stellen muss, woher haben die meine Adresse.


Betroffene sollten das Geld an die angegebene Kontonummer
auf gar keinen Fall zahlen. Das Unternehmen  xfun
film Ltd.
existiert genauso wenig wie den angeblich downgeloadeten Film.


Es handelt sich ganz offensichtlich um Betrug.


Der richtige Platz für das Schreiben ist die Rundablage, der Kamin oder sonstige Orte zur Vernichtung dieser angeblichen Abmahnung.


Zerreißen Sie den Brief und denken Sie nicht mehr an die Kanzlei aus England.


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Rechtsanwalt Thomas Urmann kommt um Knast drum herum: 2 Jahre auf Bewährung, 80.000,00 € Geldauflage und 80 Sozialstunden sind aber kein Pappenstiel

Rechtsanwalt Thomas Urmann kommt um eine Gefängnisstrafe herum. Das Augsburger Schöffengericht verurteilte ihm am Donnerstag wegen Insolvenzverschleppung, Sozialkassenbetrug und versuchten Betrug zu 2 Jahren Haft, welche zur Bewährung ausgesetzt wurden, einer Geldauflage in Höhe von 80.000,00 € und 80 Sozialstunden. 
Die Mittelbayrische Zeitung schreibt in der heutigen Onlineausgabe

Sobald das Urteil rechtskräftig wird, – voraussichtlich eine Woche nach dem Schuldspruch – verliert Urmann seine Zulassung als Anwalt. Das bestätigte Urmanns Verteidiger, der Regensburger Strafrechtler Jan Bockemühl, der MZ. Auf dieses Strafmaß hatten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidigung bereits am Montag geeinigt. An diesem Tag legte der Angeklagte auch ein Geständnis ab, am Donnerstag wurde er wegen Insolvenzverschleppung, Sozialkassenbetrugs und versuchten Betrugs verurteilt.



regensburg-digital wartete gestern mit folgender Headline auf:



Zwei Jahre auf Bewährung für den Porno-Abmahner

Mit dieser Strafhöhe entgeht Rechtsanwalt Urmann zwar dem unmittelbaren Strafvollzug wird aber wohl seine Zulassung als Rechtsanwalt nach § 14 BRAO, § 45 StGB verlieren.

Dies hatten ja bereits eine ganze Reihe von Kollegen im Zuge der Porno-Abmahnwelle bezüglich des Streaming-Dienstes Redtube gefordert und es sind wohl auch reihenweise Strafanzeigen wegen Betruges bei verschiedenen Staatsanwaltschaften eingegangen, über die wohl noch zu entscheiden sein wird.

Die Zulassung verliert der Kollege aber wohl wegen seiner Tätigkeit als ehemaliger Geschäftsführer einer Wurstwarenfabrik.
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Rechtsanwalt Urmann legt Geständnis ab – per Deal zur Bewährungstrafe?

Am Montag hat der Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann, bekannt auch durch seine Streaming-Abmahnungen für Redtube aus Dezember 2013,  in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Augsburg wegen Insolvenzverschleppung, Veruntreuung und Betrug  im Rahmen einerverfahrensvereinfachenden Absprache” ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. So berichtet regensburg-digital


Thomas Urmann hat als Geschäftsführer der Wurstfabrik Xaver Schwarz Wurst- und Fleischwarenmanufaktur GmbH die Insolvenz wohl verschleppt und noch Bestellungen getätigt, als das Unternehmen schon als zahlungsunfähig galt.


Das Strafmaß soll zwischen 20 und 24 Monaten liegen und soll wegen des umfassenden Geständnisses zur Bewährung ausgesetzt werden. Es geht immerhin um einen Schaden von rund 400.000,00 €.


Darüber ob das schon das Ende der Rechtsanwaltskarriere des Rechtsanwaltes Thomas Urmann darstellt muss wohl letztendlich die zuständige Rechtsanwaltskammer beurteilen.


Es könnte aber eng werden. Denn wegen der Abmahnwelle gegen vermeintliche Streaming-Nutzer des Pornoportals Redtube, die im Dezember 2013 ausgesprochen worden sind, ermitteln bereits seit Januar sowohl die Hamburger wie auch die Regensburger Staatsanwaltschaft gegen Thomas Urmann. Der Vorwurf auch hier: Betrug ..

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Der EuGH folgt der Bundesregierung: Streaming ist kein Verstoß gegen das Urheberrecht

Die
von der Kanzlei
Urmann
+ Collegen
für die Firma „The
Archive AG
” verschickten Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch
Streaming von Inhalten der Website Redtube sorgten Anfang
Dezember
für große
 Aufregung
bei Internetnutzern und Anschlussinhaber und für ungeplantes Weihnachtsgeschäft
bei vielen Anwaltskanzleien.


Zum
einen ist bis heute nicht ganz klar, auf welcher rechtlichen Basis das für
Telekomkunden, nur die wurden in der Welle abgemahnt, zuständige
Landgericht
Köln
angeordnet hat, dass der Internet-Provider die Nutzerdaten der
Anschlussinhaber herauszugeben hat.

Zum
anderen, auf welchem Weg sich die an den Abmahnungen beteiligten Firmen und
Rechtsanwälte die IP-Adressen der Anschlussinhaber zuvor beschafft haben.

Schlussendlich wurde 
die Frage aufgeworfen, ob Streaming als unerlaubte Vervielfältigung
urheberrechtlich geschützter Werke zu behandeln ist oder nicht.

Der
damals gerade gewählte  
Minister
für Justiz und Verbraucherschutz  
Heiko
Maas
, hat auf die Anfrage der  Linke-Fraktion erklärt, dass die Bundesregierung
das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung
hält.


Nun hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH)
am 5. Juni 2014C-360/13
entschieden, dass das Ansehen urheberrechtlich geschützter Inhalte über einen
Webbrowser nicht gegen das Urheberrecht verstößt, solange nichts
heruntergeladen und ausgedruckt wird.

Damit ist dann der EuGH der Ansicht des deutschen
Justizministers bzw. der Bundesregierung gefolgt, zumindest dem Teil der
Regierung, die überhaupt verstanden hat, was denn Streaming überhaupt bedeutet.

Der amtliche Leitsatz der EuGH-Entscheidung lautet:

Art.
5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.
Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der
verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen,
dass die von einem Endnutzer bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten
Kopien auf dem Bildschirm seines Computers und im „Cache“ der
Festplatte dieses Computers den Voraussetzungen, wonach diese Kopien
vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher
Teil eines technischen Verfahrens sein müssen, sowie den Voraussetzungen des
Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie genügen und daher ohne die Zustimmung der
Urheberrechtsinhaber erstellt werden können.

Damit ist die Frage, ob das Streaming eine Urheberrechtsverletzung darstellt,
vom EuGH eindeutig beantwortet worden.

Beim Betrachten urheberrechtlich schutzfähiger Inhalte
wird mit der in diesem Prozess ablaufenden Vervielfältigung auf dem
Bildschirm oder im Cache des Computers gemäß § 44a  UrhG
keine Urheberrechtsverletzung begangen, d
a die Bildschirm- und Cacheinhalte nach Betrachten
wieder gelöscht werden und eine solche Vervielfältigung allenfalls
flüchtig und nicht dauerhaft ist.
 

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Die Streaming-Abmahnung, die nicht so heißt

Im Dezember vor Weihnachten waren Redtube, The Archive AG und U +C Rechtsanwälte in aller Munde. Es war die Geburtsstunde der sog. Streaming-Abmahnung, die dann ganz schnell als schlechte Seifenblase zerplatzte. Zwar hatten die Rechtanwälte Urmann + Kollegen weitere Streaming-Abmahnungen angekündigt, aber mittlerweile das Mandant zur Firma The Archive AG beendet.

Nun schreiben wir Mai 2014 und eine der bekanntesten Abmahnkanzleien aus dem Bereich Filesharing, die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, schickt sich an in die Fußstapfen zu treten.

Zwar wird in den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer mit keinem Wort der Begriff Streaming erwähnt, die vorsprechenden Mandanten schwören aber Stein und Bein darauf, dass sie keinen Film heruntergeladen haben und überhaupt keine Filesharingsoftware ihren Rechner verschmutzen würde. Die Mandanten hätten sich im Internet nur einen Film angesehen, also gestreamt.

Betroffen sind momentan die Streaming-Portale Popcorn Time und cuevana.tv.  Die Portale machen einen äußerst seriösen Eindruck, aber hinter der Software steckt der BitTorrent-Client.

Und nur deshalb kommt Waldorf Frommer an die IP-Adresse. Und nur deshalb kommt die Abmahnung wie eine gewöhnliche Abmahnung wegen Filesharing daher.

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Rechtsanwalt Urmann: „bei den Streaming-Abmahnungen wohl mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung“

Laut Focus-Online räumt der Rechtsanwalt Thomas Urmann ein, dass bei den Streaming-Abmahnungen im Auftrag des abgeblichen Rechteinhabers The Archive AG etwas mit der Rechtekette nicht in Ordnung sein könne.

Das was viele Rechtsanwälte schon vermutet hatten, und zwar schon direkt nach Versendung der Abmahnungen im Dezember hat jetzt auch den abmahnenden Rechtsanwalt erreicht. Sehr beachtlich.

Die Presse mutmaßte dies bereits auch im Dezember, Redtube als Streaming-Portal auf welchem die Pornos angesehen worden sein sollen hatte gegen The Archive AG eine einstweilige Verfügung erwirken können, mit welcher es The Archive AG untersagt worden ist, weiter Abmahnungen für Filme auf dem Portal auszusprechen, dass alles reichte nicht aus um den Kollegen Urmann der Kanzlei Urmann + Collegen davon zu überzeugen, dass er mit seiner Rechtsansicht allein auf weiter Flur steht.

Unzählige Straf- und Kammeranzeigen gegen ihn persönlich und die Kanzlei ließen den Kollegen noch gestern behaupten, dass es weitere Streaming-Abmahnungen geben soll, auch war ihm die Rechtsansicht der Bundesregierung zum Thema Urheberrechtsverletzung mittels Streaming egal, als diese verlautbaren lies, dass sie Streaming für urheberrechtlich unbedenklich erachtet.

Und nun? Zieht da etwa jemand den Schwanz ein? Will der Kollege den Rückzug antreten? Oder einfach nur retten was eventuell nicht mehr zu retten ist?

Das LG Köln müsste zumindest mit den jetzigen Aussagen des Rechtsanwalts Urmann sämtliche Auskunftsansprüche in den Fällen der Streaming-Abmahnungen kassieren, denn es sollte nun als gerichtsbekannt gelten, dass mit den Anträgen nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Es bleibt spannend.