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Alle Jahre wieder erinnert uns die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an die neue Version der Software „ ReFX Nexus“ der Firma reFX Audio Software Inc.


Alle Jahre wieder … kommt
eine neue Version der Software „ ReFX
Nexus
“ auf den Markt. Und genauso regelmäßig kommt dann die eine
oder andere
Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Mir liegen nun wieder mehrere
Abmahnungen der Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
aus Frankfurt  vor mit dem Vorwurf der
Urheberrechtsverletzungen an der Software  „ReFX Nexus 2.3.4.“.

In diesen Abmahnungen moniert
die Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
die Verletzung der Rechte der reFX Audio Software
Inc.
.

Dem abgemahnten
Anschlussinhaber wird vorgeworfen die Software  „ReFX Nexus 2.3.4.“.
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.

Es wird die Abgabe einer
Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages
in Höhe von 3.000,00 € für
die Anwaltskosten und den Schadensersatz gefordert.
In der Abmahnung setzt die Kanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
einen Streitwert in Höhe von 65.001,00 € an. Es wird die Auffassung
vertreten, dass die Ansetzung eines Streitwertes in Höhe von 1.000,00 € gemäß §
97a Abs. 2 S.4 UrhG als unbillig anzusehen sei

Der
wichtigste Rat:

Handeln Sie nicht überstürzt:
Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung
des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

Nutzen Sie die von der
Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu
lassen. Die von der Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 gesetzten Fristen sollten aber
unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung droht.



Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kontakt aufnehmen.

Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie nun
bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?

Zunächst einmal gehen Sie
weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung
vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich.
Gerne können Sie mich auch anrufen um mir das Problem zu erklären.

Ich werde Ihnen den für Sie
passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit
verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten
und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen
möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich
entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme
risikolos.

Zu
dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax
oder per Post.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :0800 / 8873132 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in
Verbindung setzen.