Die RGF Productions Ltd. ließ den Rechtsanwalt Rainer Munderloh noch im April Abmahnungen verschicken mit dem Vorwurf Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing an Filmen der Erwachsenenunterhaltung, also umgangssprachlich Pornos, begangen zu haben.
Die RGF Productions Ltd. wurde dann am 06.05.2015 dicht gemacht und nun kommt die RGF Filmvertrieb UG haftungsbeschränkt und macht nahtlos dort weiter. Für diese meldet sich nun Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH und macht Forderungen aus 2012 geltend.
Aus der angeblichen Ursprungsforderung in Höhe von 1.653,30 € werden mit Zinsen und angeblichen Inkassokosten in Höhe von 215,00 € schnell über 2.000,00 €.
Wie die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH nun aber die Inkassokosten rechtfertigen möchte ist mir ein Rätsel, schließlich kam die Abmahnung im Jahr 2012 doch von Rechtsanwalt Rainer Munderloh.
Dieser hätte im Auftrag der RGF Productions Ltd. klagen können und damit sind die
anfallenden Kosten der Beauftragung der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH nach vorheriger (erfolgloser)
Einschaltung eines Rechtsanwalts keine “notwendigen”
Kosten der Rechtsverfolgung.
Auf diesen Kosten, sofern denn überhaupt mal eine Klage kommen sollte und dann auch noch ein Gericht die Kosten als tatsächlich begründet ansehen würde, was nach der neuesten BGH-Rechtsprechung nicht passieren wird, bleibt die RGF Filmvertrieb UG haftungsbeschränkt schon mal sitzen.
Ich werde der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH jetzt mal im Auftrag der verschiedenen Mandanten einen unfreundlichen Brief schicken und die Forderung selbstverständlich vollumfänglich zurückweisen.
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen verschiedene
Gerichte den Schadensersatz deutlich reduziert haben oder den Filmen sogar die
zur Bejahung des Urheberrechtsschutzes erforderliche Gestaltungshöhe als
Ergebnis eines individuellen geistigen Schaffens abgesprochen haben (LG MünchenI mit Beschluss vom 29. Mai 2013, Az. 7 O 22293/12).
Sollten Sie auch eine solche Mahnung oder gar Abmahnung erhalten haben und es leid sein, ständig mit der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH schriftlich zu
verkehren, dann rufen Sie mich einfach an und geben die Sache in die Hände eines in Sachen Filesharing spezialisierten Fachanwaltes.