Az. 42 C 101/14 Donnerstag, 07.08.2014, Saal 4067 des AG Bielefeld:
Der Richter Pohlmann hatte auf Veranlassung der Klägerin den Beklagten, wobei die Klägerin vertreten durch die Kanzlei BAUMGARTENBRANDT immer von den Beklagten gesprochen hatte, geladen.
Warum nur dieser verklagt wurde, wo doch die Abmahnung auf den Beklagten und seine Ehefrau gelautet hat und auch der Telefonanschluss immer noch auf beide lautet, bleibt das Geheimnis der Klägerin.
Bye the way: Wie lange kann sich eine AG eigentlich in Liquidation befinden?
Naja, der arme Beklagte, nach 11 Stunden auf dem Bock wusste nicht wie ihm geschah, er musste nichts sagen, ebenso wenig wie der Verfasser dieser Zeilen und der mir eigentlich, und auch uneigentlich sympathische Unterbevollmächtigte.
Den Richter Pohlmann gab den Hinweis, dass die Klage ja verjährt sei, der Beklagte sich hierauf richtigerweise berufen habe und von daher die Gelegenheit zur Klagerücknahme bestünde.
Darauf der UBV: “ Das haben wir noch nie gemacht!“. Ich wollte nicht einwenden stimmt nicht ganz, denn in der Sache 42 C 78/14 hat Richter Pohlmann den Hinweis bereits schriftlich erteilt, ich berichtete hier darüber, und nach mehreren Fristverlängerungsanträgen wurde dann die Klage zurückgenommen.
Beteiligt war zwar nicht der gleiche Beklagte, aber die Bevollmächtigten.
Gut, dann wurden die Anträge gestellt, das Urteil wird kommen und der Beklagte konnte endlich ins Bett.
FAZIT: Abgemahnte wegen Filesharing haben momentan sehr gute Karten wenn sie sich gegen Klagen wehren. Insbesondere vor dem AG Bielefeld.
FAZIT: Abgemahnte wegen Filesharing haben momentan sehr gute Karten wenn sie sich gegen Klagen wehren. Insbesondere vor dem AG Bielefeld.