Die Hamburger
Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mag es Loud von Rihanna. Die Kolleginnen und Kollegen mögen es nicht nur sehr gerne laut, sondern haben das 5.
Studioalbum der barbadischen Pop-, R&B- und Hip-Hop-Sängerin Rihanna auch zum Gegenstand
urheberrechtlicher Abmahnungen im Auftrag der Universal Music GmbH gemacht.
Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mag es Loud von Rihanna. Die Kolleginnen und Kollegen mögen es nicht nur sehr gerne laut, sondern haben das 5.
Studioalbum der barbadischen Pop-, R&B- und Hip-Hop-Sängerin Rihanna auch zum Gegenstand
urheberrechtlicher Abmahnungen im Auftrag der Universal Music GmbH gemacht.
Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Album Loud von Rihanna der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Album Loud von Rihanna der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Die
Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fordert neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Albums und/oder der
Lieder zur Abgeltung aller Ansprüche
eine pauschale Zahlung in Höhe von 1.200,00
€ für Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.
Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fordert neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Albums und/oder der
Lieder zur Abgeltung aller Ansprüche
eine pauschale Zahlung in Höhe von 1.200,00
€ für Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.
Neben
Abmahnungen wegen des ganzen Albums, der Begriff stammt noch aus der guten
alten Zeit der Schallplatten, kommt es immer wieder vor, dass die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte auch Downloads
wegen einzelner Titel abmahnt. Üblicherweise werden dann mehrere herunter
geladene Titel, beispielsweise aus einem Chartcontainter, zu einer Abmahnung
zusammengefasst.
Abmahnungen wegen des ganzen Albums, der Begriff stammt noch aus der guten
alten Zeit der Schallplatten, kommt es immer wieder vor, dass die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte auch Downloads
wegen einzelner Titel abmahnt. Üblicherweise werden dann mehrere herunter
geladene Titel, beispielsweise aus einem Chartcontainter, zu einer Abmahnung
zusammengefasst.
Gefährdet sind hierfür sämtliche Titel aus dem Album Loud – Rihanna.
Nach
Erhalt einer solchen Abmahnung, sollten Sie diese zunächst durch einen
spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen. Selbst für den Fall einer
berechtigten Abmahnung halte ich die Forderung in Höhe von 1.200,00 € der Rechtsanwälte
Rasch hier für zu hoch.
Erhalt einer solchen Abmahnung, sollten Sie diese zunächst durch einen
spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen. Selbst für den Fall einer
berechtigten Abmahnung halte ich die Forderung in Höhe von 1.200,00 € der Rechtsanwälte
Rasch hier für zu hoch.
Die
Kollegen der Kanzlei Rasch
Rechtsanwälte würden sich sicher über eine Unterzeichnung
mitgeschickten Unterlassungserklärung freuen, denn damit geben Sie ein
Schuldanerkenntnis ab.
Kollegen der Kanzlei Rasch
Rechtsanwälte würden sich sicher über eine Unterzeichnung
mitgeschickten Unterlassungserklärung freuen, denn damit geben Sie ein
Schuldanerkenntnis ab.
Ich
verteidige Sie gegen überzogene oder
nicht berechtigte Forderungen.
verteidige Sie gegen überzogene oder
nicht berechtigte Forderungen.
Ich
biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.
biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.
Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.