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Kaum im Kino schon in Schreiben von Waldorf Frommer: RoboCop (2014)

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt für die Studiocanal
GmbH  
angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen
Science-Fiction-Actionfilm aus dem Jahr 2014 RoboCop (2014)“ ab. Der brasilianische Regisseur José Padilha führte Regie bei der der Neuverfilmung des
gleichnamigen Films aus dem Jahr 1987 bei welchen der Niederländer Paul Verhoeven die Regie führte. .

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films RoboCop (2014)“ in
Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Für die  Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gilt:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.