Die Kanzlei Keil
& Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main verschickt
markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Samsung
Electronics Co. Ltd. . Abgemahnt werden vornehmlich Händler der
Verkaufsplattform eBay, weil sie die Markenrechte der Samsung
Electronics Co. Ltd. an der Marke „Samsung“
durch den Vertrieb von Plagiaten, hier Akkus oder Handyhüllen für aktuelle
Samsung-Modelle, verletzt haben sollen, sog. Produktpiraterie.
& Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main verschickt
markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Samsung
Electronics Co. Ltd. . Abgemahnt werden vornehmlich Händler der
Verkaufsplattform eBay, weil sie die Markenrechte der Samsung
Electronics Co. Ltd. an der Marke „Samsung“
durch den Vertrieb von Plagiaten, hier Akkus oder Handyhüllen für aktuelle
Samsung-Modelle, verletzt haben sollen, sog. Produktpiraterie.
Die Rechtsanwälte der
Kanzlei Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte fordern neben der
Abgabe einer umfassenden strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Auskunft
und Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.948,90 € aus
einem Gegenstandswert in Höhe von 250.000,00 € und die Anerkennung von
Schadenersatzansprüchen.
Kanzlei Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte fordern neben der
Abgabe einer umfassenden strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Auskunft
und Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.948,90 € aus
einem Gegenstandswert in Höhe von 250.000,00 € und die Anerkennung von
Schadenersatzansprüchen.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht (MarkenG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber
der IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für
IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht.
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht (MarkenG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber
der IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für
IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,
per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,
per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen