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Filesharing – Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft übernehmen von Sasse & Partner die Mandantin WVG Medien GmbH und die Abmahntätigkeit

Der vermeintlich
neue Fisch im Abmahnteich die Hamburger Kanzlei Gutsch & Schlegel
Rechtsanwälte in Partnerschaft
verschickt urheberrechtliche
Abmahnungen im Namen der WVG Medien GmbH wegen angeblichem Filesharing. 
So neu ist die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft im Abmahnwesen aber nicht, ist sie doch hervorgegangen aus der Kanzlei Sasse & Partner, nachdem die Partner einvernehmlich beschlossen hatten, sich zu trennen. 

Die nun abmahnenden Rechtsanwälte Dr. Hans-Martin Gutsch und
Thomas Schlegel
sind weiterhin von Hamburg aus tätig,
die übrigen Partner haben sich an den Standorten Berlin und München als Kanzlei
Sasse, Bachelin und Lichtenhahn
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
niedergelassen.
Mir liegen nun Abmahnungen
der Kanzlei Sasse & Partner
vor  mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an den Urheberrechten der WVG Medien GmbH an der
US-amerikanischen
Western-Fernsehserie
Hell
on Wheels.
Hell on Wheels ist eine US-amerikanische Western-Fernsehserie,
erschaffen von Joe Gayton und Tony Gayton. Entwickelt wird sie von Endemol und
produziert von Entertainment One und Nomadic Pictures. Gedreht wird sie in der
kanadischen Provinz Alberta.
Die Serie beginnt kurz nach dem Sezessionskrieg im Jahre
1865 und folgt dem ehemaligen Sklavenhalter und konföderierten Soldaten Cullen
Bohannon, der nach dem Ende des Krieges die Mörder von Frau und Kind sucht. Im
weiteren Verlauf behandelt sie den Bau der Ersten transkontinentalen Eisenbahn.
In den USA wird die Serie seit dem 6. November 2011 auf
dem Kabelsender AMC ausgestrahlt.  Bei
ihrer Premiere wurde die Serie von 4,4 Millionen Zuschauern gesehen und stellt
damit den bis dato zweitbesten Serienstart auf dem Sender dar, nur übertroffen
von der Serie The Walking Dead.
Im November 2014 wurde die Produktion einer 14-teiligen
fünften und letzten Staffel angekündigt, die zweigeteilt zu je sieben Episoden
im Sommer 2015 und Sommer 2016 ausgestrahlt werden soll.
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen Folgen
der 5. Staffel   „Hell on Wheels“ der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Die Kanzlei Gutsch
& Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
fordert neben der Abgabe eine
strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des
Computerspiels  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann
die Angelegenheit erledigt.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft:
  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der
    Kanzlei Gutsch & Schlegel
    Rechtsanwälte in Partnerschaft
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
    Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in einigen bestimmten 
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
    dieses Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH,
    Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 –
    Morpheus
    ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 6.000
    Abmahnungen wegen Filesharing
    und über 200 Gerichtsverfahren mit
    Abmahnkanzleien auf der Gegenseite
    und prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung
    gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe
    ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei
    einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber
    die Forderung komplett abzuweisen
  • Für den Fall, dass der
    abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
    sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
    Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
    abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
  • Die drei BGH-Entscheidungen
    vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell 
    Tauschbörse I, Tauschbörse
    II
    und Tauschbörse III benannt hat, haben
    Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing,
    haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht
    erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung
    gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
  • Inwieweit die aktuellen
    Entscheidungen vom 12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR
    44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15 Auswirkungen auf die Verteidigung gegen
    Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird sich nach
    Veröffentlichung der Gründe zeigen. Bisher liegt nur die
    Pressemitteilung vor.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

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Mit Tracers bringt Sasse & Partner für die Senator Film den Filesharern die Abmahnung nicht stilecht per Fahrradkurier

Bei der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg finden sich
auch immer wieder Filme der Firma Senator
Film Verleih GmbH
Mir liegen nun Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner vor  mit dem Vorwurf von Rechtsverletzungen an den
Urheberrechten der Senator
Film Verleih GmbH für den
Actionfilm Tracers.
Der Twilight-Star
Taylor Lautner spielt in dem
actiongeladenen Parkour-Thriller Tracers
einen New Yorker Fahrradkurier, der sich in das falsche Mädchen verliebt.
Handlung von Tracers
New York ist
allein vom Verkehrsaufkommen her ein heißes Pflaster. Davon kann Cam (Taylor
Lautner) eine ganze Liedersammlung singen. Schließlich verdingt sich Cam in einer
der verkehrsträchtigsten Metropolen der Welt als Fahrradkurier. Hindernisse
sind für ihn im Wettlauf mit der Lieferzeit schier nicht existent. Doch eine
schicksalhafte Begegnung stößt Cam sprichwörtlich in eine neue, vertikale Welt,
die es zu erobern gilt. Denn Nikki (Marie Avgeropoulos), mit der er auf einer
Tour zusammenprallt, ist Parcour-Künstlerin.
Die
Grenzerweiterung sowie Nikki selbst sind für Cam von großem Reiz. Doch dann
erfährt er, dass Nikki und ihre Freunde ihre Fertigkeiten nicht allein zum
sportiven Zeitvertreib nutzen, sondern um spektakuläre Überfälle durchzuführen.
Aus Geldnot, und um Nikki nah zu sein, schließt sich Cam dem Trupp zunächst an.
Als er jedoch sieht, mit welcher Skrupellosigkeit Nikkis Kumpanen vorgehen,
wird aus dem anfänglichen Nervenkitzel blutiger Ernst – und Cam muss sich
entscheiden, auf welcher Seite des Abgrundes er steht.
Allein die Anzahl der an Tracers beteiligten Drehbuchautoren liest sich wie die
Besetzungsliste eines ganzen Films: So waren in verschiedener Weise Leslie
Bohem, Matt Johnson, T.J. Scott sowie Kevin Lund am Skript beteiligt. Die Regie
übernahm Daniel Benmayor (Paintball).
Für Hauptdarsteller Taylor Lautner war Tracers erst der zweite Nicht-Franchise-Film der
Post-Twilight-Ära nach Atemlos – Gefährliche Wahrheit.
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film
 „Tracers“ der Öffentlichkeit
durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder
selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen
Anschluss ermöglich zu haben.
Die Kanzlei Sasse
& Partner
fordert neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels  zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale
Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten
und Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner:
  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der
    Kanzlei Sasse & Partner in Verbindung! Jede noch so
    unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
    Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in einigen bestimmten 
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
    über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite
    und prüft, ob die Vorwürfe
    in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
    haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
    mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
    drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
  • Für den Fall, dass der
    abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
    sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
    Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
    abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
  • Ob und welche Folgen die
    drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
    originell
    Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt
    hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing
    haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
    schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich
    aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
    Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig
    die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
oder
kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
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eBay: Immer wieder ist der Verkauf von Bootlegs Anlass von Abmahnschreiben der Sasse & Partner Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte
versendet regelmäßig Abmahnungen wegen des Verkaufs angeblicher Bootlegs im Internet.
Abgemahnt wird hierbei meist im
Auftrag der Firmen „Master 2000, Inc.“,
Gelring Limited“, „Pink Floyd Music Ltd,“ „Mick Leslie Jones“, „David Gilmour Music Ltd.“ und „Iron Maiden Holdings Ltd.The Estate of the late Roger Keith „Syd“
Barrett
.
Die Abmahnungen werden wegen
angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht durch die Verbreitung bzw. den
Verkauf sogenannter „Bootlegs“ ausgesprochen.
Die CDs oder DVDs – zumeist
Mittschnitte von Live-Auftritten der Bands und Musiker  Syd
Barrett, Pink Floyd,  Foreigner, Iron
Maiden, Mötley Crüe, David Gilmour
und
Genesis
, werden insbesondere auf den Internet-Verkaufsplattformen „eBay“ und „Amazon“ angeboten. In der Regel werden nicht die gewerblichen
Händler sondern vor allem Privatpersonen abgemahnt.
Was
ist eigentlich ein sog. Bootleg?
Der
Begriff Bootleg bezeichnet nicht autorisierte Tonaufzeichnungen und
Mitschnitte, die zumeist bei Konzerten entstanden sind, und deren Verbreitung
über illegal hergestellte Tonträger geschieht. Häufig spricht man auch synonym
von Schwarzpressung.
Quelle: Wikipedia
Hinter dem Begriff „Bootlegs“
verbergen sich im vorliegenden Zusammenhang Tonträger mit Aufnahmen
verschiedener Musikgruppen, die von Seiten der Rechteinhaber niemals offiziell
veröffentlicht und in den Verkehr gebracht worden sind.
Bei den mir bisher vorliegenden
Fällen, bei denen Abmahnungen ausgesprochen worden sind, handelt es sich
insbesondere um die Tonträger:
 
David Gilmour-
Facing The Love In Bethlehem“
des Musikers
David Gilmour,
„Genesis – Afterglowing – Live USA 1986“ der
Band „Genesis“,
„Pink Floyd – The Alternative Side of the Moon“ der
Band „Pink Floyd“,
„Pink Floyd –Omay Yad“ der Band „Pink Floyd“,
“Syd Barrett – Tattood” des Musikers Syd Barret
„Iron Maiden – In Italy“ der Band „Iron Maiden“,
„Foreigner – Live in Concert“ der
Band Foreigner,
„Foreigner – A foreign live affair “ der
Band Foreigner,
„David Gilmour – London 1984“  des Musikers David Gilmour,
“Mötley
Crüe – Live USA“
der
Band „Mötley Crüe“.  und
„Mötley
Crüe – Lewd. Crüed & Tattooed“
der
Band „Mötley Crüe“.
Da die Kanzlei Sasse & Partner die mir derzeit einzig bekannte Kanzlei ist,
die Urheberrechtsverletzungen an sog. Bootlegs abmahnt dürften weitere
Abmahnungen wahrscheinlich sein.
Was
fordert die Kanzlei Sasse & Partner in der Abmahnung?
Geltend gemacht wird meist neben Unterlassungs-
und Auskunftsansprüchen bisher ausschließlich die Erstattung der Kosten für die
Inanspruchnahme der Rechtsanwälte zum Zwecke der Abmahnung. Neben der Abgabe
einer beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung verlangt die Kanzlei Sasse & Partner im Namen ihrer
Mandantschaft die Zahlung eines Betrages in Höhe von 269,50 € über 369,50 € bis
519,50 € zur Abgeltung der
entstandenen Kosten die sich wie folgt zusammensetzen können: Schadensersatz aus Lizenzschaden: 100,00 € oder 250,00 €,
Ermittlungstätigkeit
der GUMPS GmbH 100,00 €
und
Rechtsanwaltsgebühren:
169,50 €.
Darüber hinaus behält sich die Kanzlei
Sasse & Partner Rechtsanwälte die
Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche nach Erteilung der geforderten
Auskunft vor.
Wie
reagiere Sie als Betroffener auf eine solche Bootleg-Abmahnung?
Ich rate Ihnen sich bei Erhalt einer
solchen Abmahnung fachanwaltlich beraten zu lassen und das Abmahnschreiben
keinesfalls zu ignorieren. Die der Abmahnung beigefügte – zumeist nachteilig –
vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft
unterschreiben.
Sie sollten sich daher die Zeit
nehmen, zunächst eine fachanwaltliche
Beratung
einzuholen.
Was passiert wenn ich
auf eine Bootleg-Abmahnung nicht reagiere?
Wenn
Sie auf die Abmahnung nicht reagieren beantragt die Kanzlei Sasse & Partner zur Durchsetzung
des Unterlassungsanspruchs regelmäßig einstweilige Verfügungen. Aktuell liegt
eine solche beantragt bei dem Landgericht Bielefeld vor, in welcher die Kanzlei
Sasse & Partner im Auftrag der Masters
2000 Inc.
wegen des Bootlegs „Mötley
Crüe – Live USA
“ die einstweilige Verfügung beantragt und bekommen hat.
Regelmäßig
klagt die Kanzlei Sasse & Partner
auch die Abmahnkosten und den Schadensersatz auf Basis eines Lizenzschadens ein.
In den bisher hier vorliegenden Fällen hat das Amtsgericht Hamburg keinen
Zweifel an dem Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 € gelassen, wobei diese
Urteile vor der Gesetzesänderung durch das Gesetz gegen unseriöse
Geschäftspraktiken ergangen sind.
Strafrechtliche
Konsequenzen?!
Der
Erwerb und Besitz von Bootlegs stellt zunächst einmal kein strafbares Verhalten
dar, werden diese doch bei
Amazon,
Saturn, Media Markt, Discountern und anderen Märkten in den Regalen zum Kauf angeboten.
Anders sieht es jedoch für das Herstellen, Anbieten und Verkaufen solcher
Bootlegs aus, wenn auch immer mehr Künstler dazu übergehen, diese nach Jahren
als offizielle Werke anzubieten oder aber Mitschnitte authorisieren. Nichts
desto trotz besteht beim Verkauf von größeren Mengen von Bootlegs die Gefahr,
dass Strafanzeige wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung (§§ 106, 108a UrhG) erstattet bzw.
Strafantrag gestellt wird, was in der Regel eine Hausdurchsuchung
bei dem Händler mit sich bringt.

Die
Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner sind also sehr ernst zu nehmen.
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Mit „Kidnapping Freddy Heineken“ aus den Filesharing-Netzwerken in die Niederländische Geschichte – Abmahnungen können klüger machen.

Bei der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg finden auch
immer wieder Filme Beachtung, die man sonst nicht wahrnehmen würde.  Eventuell liegt es daran, dass die
Rechteinhaberin, die Firma Splendid
Film GmbH
mit solchen Filmen das Programm
anspruchsvoller gestalten will.
Mir liegen mun Abmahnungen der
Kanzlei Sasse & Partner vor  mit dem Vorwurf von Rechtsverletzungen an den
Urheberrechten der Splendid
Film GmbH
für den Film Kidnapping Freddy Heineken.
Das britisch-niederländischen
Drama „Kidnapping Freddy
Heineken“ des
schwedischen Regisseurs Daniel Alfredson hatte seinen
 DVD
/Blu-Ray-Verkaufsstart
in Deutschland
am  24 April 2015.
Der Film „Kidnapping Freddy
Heineken
“ (Originaltitel: Kidnapping
Mr. Heineken
) erzählt
die wahre Geschichte der Entführung des Geschäftsführers des drittgrößten
Brauereikonzerns der Welt und eines der reichsten Bürger der Niederlande aus
dem Jahr 1983; die Entführung des schwerreichen und volksnahen Bier-Magnaten
Alfred „Freddy“ Heineken!

Wieder was dazu gelernt. Manchmal machen Filesharing-Abmahnungen auch noch klüger. Die Kritiken zu dem Film hauen mich nicht vom Hocker, aber gelernt habe ich jetzt was. Auch ein Erfolg.
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film
 „Kidnapping Freddy Heineken“ der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.


Die Kanzlei Sasse
& Partner
fordert neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels  zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale
Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten
und Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.


Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner:
  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Kanzlei Sasse & Partner in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
    Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in einigen bestimmten  Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige
    Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis
    Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
    dieses Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I
    ZR 74/12 –
    Morpheus
    ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
    Abmahnungen wegen Filesharing
    und über 100 Gerichtsverfahren
    mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite
    und prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung
    gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe
    ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei
    einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber
    die Forderung komplett abzuweisen
  • Für den Fall, dass der
    abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
    sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
    Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
    abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
  • Ob und welche Folgen die
    drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
    originell
    Tauschbörse I, Tauschbörse II
    und Tauschbörse III
    benannt hat, zukünftig auf
    die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird
    man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der schriftlichen
    Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich aber mutmaßen,
    dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht
    erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
    einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
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Sasse & Partner mahnen für Splendid Film GmbH auch B-Movies mit Steven Seagal ab

Bei der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg finden auch immer wieder Filme Beachtung,
die man sonst nicht kennt.  Mir liegen
Abmahnungen dieser Kanzlei vor  mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Splendid Film GmbH. Aktuell
wird mit dem US-amerikanischen Thriller
„A Good Man – Gegen Alle Regeln
des Regisseurs Keoni Waxman ein sog. B-Movie mit Steven
Seagal
in der Hauprolle abgemahnt. 
Der DVD-Verkaufsstart in Deutschland war der 26. September 2014.
Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „A Good Man – Gegen Alle Regeln“
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.
Die
Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:
1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.
2.)   Bewahren Sie die Ruhe.
3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.
Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Splendid
Film GmbH
.
Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

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Der Film „Dying of the Light – Jede Minute zählt“ scheint spannend zu sein. Finden zumindest schon mal die Kollegen der Kanzlei Sasse & Partner

Bei der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg finden auch immer wieder Filme Beachtung,
die man sonst nicht kennt.  Mir liegen
Abmahnungen dieser Kanzlei vor  mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Splendid Film GmbH. Aktuell
wird mit dem US-amerikanischen Thriller
„Dying of the Light – Jede Minute zählt“
des Regisseurs Paul Schraderein Film abgemahnt. Der DVD-Verkaufsstart in Deutschland soll der 27. Februar 2015 sein.
Während der Post-Produktion von Dying of the Light gab es zwischen den Verantwortlichen einige Differenzen. Regisseur Paul Schrader hatte keinerlei Mitspracherecht beim Schnitt des Films. Er, der Produzent
Winding
Refn
sowie die Schauspieler Nicolas Cage und Anton
Yelchin
distanzierten sich schließlich
von der finalen Schnittfassung der Produzenten
Gary Hirsch und Todd
Williams
des Thrillers, die sie als
respektlos bezeichneten

Dabei
ist das Thema momentan, nach dem Erfolg von Till Schweigers Film „Honig im Kopf“ mit Dieter Hallervorden in Deutschland en Vogue, denn der von Nicolas Cage

gespielte renommierte CIA-Agent
Evan Lake leidet ebenfalls an Demenz; eine Diagnose, die das Karriereaus bedeuten wird.
Aber er pfeift auf die Anweisungen seiner Vorgesetzen und geht seinen Erzfeind
jagen.

Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „Dying of the Light – Jede Minute zählt“
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.

Die
Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:
1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.
2.)   Bewahren Sie die Ruhe.
3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Splendid
Film GmbH
.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
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Filesharing: „The Endless River“ heißt nicht nur das Album von Pink Floyd, sondern auch das Motto der Abmahnkanzleien

Bei der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg finden auch immer wieder alterne
Rockstars Beachtung.  Mir liegen
Abmahnungen dieser Kanzlei vor  mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der WVG Medien GmbH. Aktuell
wird mit dem 15. Studioalbum The
Endless River
der britischen Rockband Pink Floyd, ein Album abgemahnt, das am 7. November 2014 erschienen
ist.

Für
das Album

The Endless River
überarbeiteten die verbliebenen Bandmitglieder David
Gilmour
und Nick Mason Aufnahmen, die
nicht für das 1994 erschienene Album
The Division
Bell
verwendet wurden. The Endless River ist dem 2008
verstorbenen Keyboarder und Mitbegründer der Band Richard Wright gewidmet.
Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Album  „The Endless River“
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.
Die
Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:
1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.
2.)   Bewahren Sie die Ruhe.
3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.
Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der WVG
Medien GmbH
.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.
Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
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Die Fans von The Expendables 3 bekommen schon vor dem Start Post von Sasse & Partner

Bei der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg findet sich auch Filme vor dem
Deutschlandstart in der Beobachtung.  Mir
liegen Abmahnungen dieser Kanzlei vor 
mit dem Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Splendid Film GmbH. Aktuell
wird mit dem US-amerikanischen Oldschool-Action-Thriller „The Expendables 3  des Regisseurs
Patrick Hughes ein Film abgemahnt, der in Deutschland am
 07. August 2014 in Köln seine Deutschlandpremiere feierte und erst am 21. August in die
Kinos kommen soll.
Der 3. Teil der Acionserie wartet wie auch
die beiden vorangegangenen Teile mit einer absoluten Starbesetzung auf. Neben
Macher Sylvester Stallone spielt die gesamte Garde der
Actionschauspieler mit: Jason Statham, Antonio Banderas, Jet Li, Wesley Snipes,
Dolph Lundgren, Kelsey Grammer, Randy Couture, Terry Crews, Mel Gibson,
Harrison Ford, Arnold Schwarzenegger, Kellan Lutz, Ronda Rousey, Glen Powell,
Victor Ortiz and Robert Davi

 

Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „The Expendables 3 “ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.

Die
Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Splendid
Film GmbH
.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.

Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

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Free Birds, aber nicht mit Sasse & Partner

Die
Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg  mag auch Kinderfilme.  Mir liegen Abmahnungen dieser Kanzlei
vor  mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Senator
Film Verleih GmbH.
Aktuell wird der Film  „Free Birds – Esst uns an einem anderen Tag“ ein computeranimierter Film und der erst am 06.02.2014 in den deutschen
Kinos angelaufen ist
,
betroffen.

Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „Free Birds – Esst uns an einem anderen Tag“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.

Die
Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Senator
Film Verleih GmbH
.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.
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Sasse & Partner mahnen mal wieder The Walking Dead ab

Die
Hamburger Kanzlei Sasse & Partner
Rechtsanwälte
hält in aktuellen Abmahnungen  den neuen §
97a Abs. 3 S. 2 UrhG
 immer noch
nicht für anwendbar, weil sie das Anbieten von aktuellen Filmen in
Filesharing-Netzwerken für unbillig hält.

In den
aktuellen Abmahnungen Kanzlei Sasse
& Partner Rechtsanwälte
für den Rechteinhaber WVG Medien GmbH, immer schon ein Mandant der Kanzlei,  wird Folge 2 der 4. Staffel der amerikanischen
Serie The Walking Dead abgemahnt. Und
weil diese Staffel noch nicht auf DVD erschienen sei, sei das Anbieten des
Films in peer-to-peer-Netzwerken absolut unbillig und deswegen käme auch keine
Einschränkung des Streitwertes im Sinne des § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG in Betracht.

Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte hält
auch weiterhin an der schon bisher geforderten Pauschale in Höhe von  800,00 € fest.

Aber um den
Erfordernissen an eine ordnungsgemäße Abmahnung zu genügen, werden die
Voraussetzungen der Vorschrift des § 97a Abs. 2 UrhG umgesetzt und auch die
Kanzlei Sasse & Partner
Rechtsanwälte
schlüsselt daher die angefallen Kosten auf und präsentiert so
den Abgemahnten die folgende Liste des Aufwendungsersatzes:






















































Ermittlungskosten der
Guardaley Ltd.



100,00 €



Anteilige
Gerichtskosten für das Auskunftsverfahren



0,22 €



Anteilige
Rechtsanwaltsgebühren für das Auskunftsverfahren –


1,3 Geschäftsgebühr §§
13, 14 Nr. 2300 VV RVG  aus einem


Gegenstandswert in
Höhe von 3.000,00 €



0,29 €



Anteilige Pauschale
für Post- und Telekommunikation für das Auskunftsverfahren



0,05 €



Anteilige Kosten für
das Providerauskunft



0,16 €



Rechtsanwaltsgebühren
für die Abmahnung – 


1,3 Geschäftsgebühr §§
13, 14 Nr. 2300 VV RVG  aus einem


Gegenstandswert in
Höhe von 15.000,00 €



845,50 €



Pauschale für Post-
und Telekommunikation Nr.7200 VV RVG



20,00 €



Summe
Aufwendungsersatz:



 



965,72 €




 Die Gesamtforderung setzt
sich damit wie folgt zusammen:























Schadenersatz nach der Lizenzanalogie



500,00 €



Aufwendungsersatz



970,67 €



Gesamtforderung



1.465,72 €




Aber auch
die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte,
möchte natürlich so viele Verfahren wie möglich außergerichtlich beenden und
bietet daher den bisherigen Pauschalpreis in Höhe von 800,00 € als Vergleich an.


Ob
die Ansicht der Kanzlei Sasse &
Partner Rechtsanwälte
richtig ist, was die Nichtanwendbarkeit des
§ 97a Abs. 3
S. 2 UrhG
werden wohl
die Gerichte beurteilen müssen.


Aber
wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte:


Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei Sasse & Partner
Rechtsanwälte
in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen.



  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
    Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 800,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.



  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung
    der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
    werden.



  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
    einer modifizierten Unterlassungserklärung.



  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
    begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
    Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
    Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den
    Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der
    Forderung erreicht werden.


    Ich biete
    Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
    unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
    Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
    Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
    Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
    Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
    zurück.


    Besser und
    unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
    kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post