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Filesharing: Mahnbescheid Jahre nach Abmahnung erhalten – Keine Panik, der Fachanwalt hilft

Gerade jetzt zum Jahresende und Jahreswechsel erhalten Anschlussinhaber gelbe Briefe welche einen Mahnbescheid enthalten.
Nachdem die Anschlussinhaber vor  zwei
oder drei Jahren  wegen des Vorwurfs des
illegalen Filesharing von Abmahnkanzleien wie FAREDS, Waldorf Frommer, .rka,
BaumgartenBrandt, Schulenberg & Schenk, Sasse & Partner  abgemahnt wurden und dann nichts mehr gehört
haben beantragen die Abmahnkanzleien oder die Inkassobude Debcon GmbH bzw.
deren Rechtsanwalt Sebastian Wulf zur Vermeidung der Verjährung wegen der
Nichtzahlung der geforderten Summe Mahnbescheide bei den zentralen
Mahngerichten.



Auch wenn die Mahnbescheide erst im Januar 2015 zugestellt werden, was in der Vielzahl der Fälle passieren wird, sollten diese auf gar keinen Fall ignoriert werden. Solange die Mahnbescheide im Dezember, also noch im Jahr 2014, beantragt wurden sind, können diese theoretisch die Verjährung der Geldforderung unterbrechen. 

Grundsätzlich sollte dem
Mahnbescheid widersprochen werden, da ansonsten ein Vollstreckungsbescheid der
nächste mögliche Schritt ist, und dieser entfaltet die Wirkung eines Urteils.

Die mit dem Mahnbescheid geltend gemachten Forderungen sind der Erfahrung nach grundsätzlich
zu hoch angesetzt. Zudem sind viele Mahnbescheide schon aus formellen Gründen wegen
mangelhaften Angaben angreifbar.

Ein Widerspruch gegen
einen Mahnbescheid wegen der Geldforderung nach einer Filesharing-Abmahnung lohnt
sich nach meiner Erfahrung in jedem Fall.

Wichtiger Hinweis!
Zu beachten ist allerdings
die sehr kurze gesetzliche Frist, welche zwingend einzuhalten ist.. Nach Erhalt
eines Mahnbescheids sind nur zwei Wochen Zeit um diesem zu widersprechen. Dies
kann auf dem beiliegenden Formblatt der Anschlussinhaber selber erledigen oder
gleich einen Fachanwalt
mit der Sache beauftragen, sofern nicht ein solcher schon außergerichtlich
eingeschaltet worden ist.

Gerne bin ich Ihnen dabei
behilflich. Sie erreichen mich:

telefonisch
:
0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder
05202 / 7 31 32
,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de

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„Free Birds – Esst uns an einem anderen Tag“ mahnt die Kanzlei Sasse & Partner dieser Tage ab

Die
Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg
findet sich auch in der  griechischen
Mythologie zurecht.  Mir liegen
Abmahnungen dieser Kanzlei vor  mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Senator Film Verleih GmbH. Aktuell
wird mit dem US-amerikanischen computeranimierten Kinofilm aus dem Jahr 2013 „Free Birds – Esst uns an einem
anderen Tag“
(Originaltitel: Free Birds) ein Film abgemahnt, der von Reel
FX Creative Studios
produziert wurde. Regie führte Jimmy Hayward.

Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „Free Birds – Esst uns an einem anderen Tag“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.

Die
Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Senator
Film Verleih GmbH
.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.

Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

per email :info (at) ra-gerth.de

in
Verbindung setzen.
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Die Tokarev bei Sasse & Partner, aber nur beim Filesharing

Bei der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg findet sich auch B-Movies in der
Beobachtung.  Mir liegen Abmahnungen
dieser Kanzlei vor  mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Hannibal
Classics Inc..
Aktuell wird mit dem französisch-US-amerikanischen
Oldschool-Action-Thriller
„Tokarev – Die Vergangenheit stirbt niemals“ (Originaltitel: Tokarev)
ein Film abgemahnt, der in Deutschland
am 13. Mai 2014 seinen DVD-Verkaufsstart hatte.

Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „Tokarev – Die Vergangenheit stirbt niemals“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.

Problematisch
könnte für die Abgemahnten hier sein, dass der Film unter FSK 18 läuft uns
somit der ungehinderte Zugang von Minderjährigen als Vorwurf erschwerend
hinzukommen könnte. Ein Verstoß gegen §14 JuSchG kann dann auch noch mit einem
Bußgeld geahndet werden.

Die
Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Hannibal
Classics Inc.
.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.

Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

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Griechische Mythologie im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen

Die
Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg
findet sich auch in der  griechischen
Mythologie zurecht.  Mir liegen
Abmahnungen dieser Kanzlei vor  mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Splendid Film GmbH. Aktuell
wird mit dem US-amerikanischen Actionfilm
„The Legend of Hercules“
(Originaltitel: The Legend of Hercules) ein Film abgemahnt, der in Deutschland
am 01. Mai 2014 in die Kinos gekommen ist.

Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „The Legend of Hercules“
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.

Die
Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Splendid
Film GmbH
.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.

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Outpost Operation Spetsnaz als Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die
Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg  mag auch blutige Horror- und Kriegs- Filme.  Mir liegen Abmahnungen dieser Kanzlei
vor  mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Splendid
Film GmbH.
Aktuell wird mit dem britischen Kriegsfilm „Outpost Operation Spetsnaz“ (Originaltitel: Outpost III: Rise of
the Spetsnaz)
ein Film abgemahnt, der in Deutschland am 25. Oktober 2013 als DVD erschienen ist.

Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „Outpost Operation Spetsnaz“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.

Die
Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Splendid
Film GmbH
.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.

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I, Frankenstein bei Sasse & Partner in der Pipeline

Die
Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg  mag auch wenig erfolgreiche Filme.  Mir liegen Abmahnungen dieser Kanzlei
vor  mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Splendid
Film GmbH.
Aktuell wird mit dem US-amerikanischer
Fantasy-Actionfilm „I, Frankenstein“ mit Aaron Eckhart in der Hauptrolle ein Film abgemahnt, der in den USA
floppte.

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Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die wichtigsten
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2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
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4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Senator
Film Verleih GmbH
.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
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Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
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Sasse & Partner mahnt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Anbieten sogenannter „Bootlegs“ ab

Die Hamburger Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte versendet
regelmäßig Abmahnungen wegen des Verkaufs angeblicher Bootlegs im Internet.
Abgemahnt
wird hierbei meist im Auftrag der Firmen „Master
2000, Inc.
“, „Gelring Limited“,
Pink Floyd Music Ltd,“ „Mick Leslie Jones“, „David Gilmour Music Ltd.“ und „Iron Maiden Holdings Ltd.“.
Die Abmahnungen werden wegen
angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht durch die Verbreitung bzw. den
Verkauf sogenannter „Bootlegs“ ausgesprochen.

Die CDs oder DVDs – zumeist
Mittschnitte von Live-Auftritten der Bands und Musiker  Pink
Floyd,  Foreigner, Iron Maiden, Mötley
Crüe, David Gilmour
und Genesis
werden insbesondere auf den Internet-Verkaufsplattformen „eBay“ und „Amazon
angeboten. In der Regel werden nicht die gewerblichen Händler sondern vor allem
Privatpersonen abgemahnt.

Was
ist eigentlich ein sog. Bootleg?

Der
Begriff Bootleg bezeichnet nicht autorisierte Tonaufzeichnungen und
Mitschnitte, die zumeist bei Konzerten entstanden sind, und deren Verbreitung
über illegal hergestellte Tonträger geschieht. Häufig spricht man auch synonym
von Schwarzpressung.

Quelle: Wikipedia

Hinter dem Begriff „Bootlegs“
verbergen sich also Tonträger mit Aufnahmen
verschiedener Musikgruppen, die von Seiten der Rechteinhaber niemals offiziell
veröffentlicht und in den Verkehr gebracht worden sind.

Bei den mir bisher vorliegenden
Fällen, bei denen Abmahnungen ausgesprochen worden sind, handelt es sich
insbesondere um die Tonträger:
„Genesis – Afterglowing – Live USA 1986“ der
Band „Genesis“,
„Pink Floyd – The Alternative Side of the Moon“ der
Band „Pink Floyd“,
„Iron Maiden – In Italy“ der Band „Iron Maiden“, „Foreigner – Live in Concert“ der
Band Foreigner,
„David Gilmour – London 1984“  des Musikers David Gilmour,“Mötley
Crüe – Live USA“
der
Band „Mötley Crüe“  und
„Mötley Crüe – Lewd. Crüed & Tattooed“ der Band „Mötley Crüe“.

Da die Kanzlei Sasse & Partner die mir derzeit einzig bekannte Kanzlei ist,
die Urheberrechtsverletzungen an sog. Bootlegs abmahnt dürften weitere
Abmahnungen wahrscheinlich sein.

Was
fordert nun die Kanzlei Sasse & Partner in den Abmahnungen?
Geltend gemacht wird meist neben
Unterlassungs-, Vernichtungs- und Auskunftsansprüchen die Erstattung der
Abmahnkosten der Rechtsanwälte.

Neben der Abgabe einer beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung
verlangt die Kanzlei Sasse & Partner
im Namen ihrer Mandantschaft die Zahlung eines Betrages in Höhe von 269,50 € und  369,50
zur Abgeltung der entstandenen Kosten die sich wie folgt zusammensetzen
können:

Schadensersatz aus Lizenzschaden:
100,00 €,

Ermittlungstätigkeit
der GUMPS GmbH 100,00 €
und

Rechtsanwaltsgebühren:
169,50 €.

Darüber hinaus behält sich die Kanzlei
Sasse & Partner Rechtsanwälte die
Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche nach Erteilung der geforderten
Auskunft vor.

Wie
reagieren Sie als Betroffener auf eine solche Bootleg-Abmahnung?
Ich rate Ihnen sich bei Erhalt einer
Bootleg-Abmahnung fachanwaltlich beraten zu lassen und das Abmahnschreiben
in keinem Fall zu ignorieren. Die  beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft
unterschreiben.

Sie sollten sich daher die Zeit
nehmen, zunächst eine fachanwaltliche Beratung einzuholen.

Was passiert wenn ich auf
eine Bootleg-Abmahnung nicht reagiere?
Wenn
Sie auf die Abmahnung nicht reagieren beantragt die Kanzlei Sasse & Partner zur Durchsetzung
des Unterlassungsanspruchs regelmäßig einstweilige Verfügungen. Aktuell liegt
mir eine solche, beantragt bei dem Landgericht Bielefeld, vor, in welcher die Kanzlei
Sasse & Partner im Auftrag der Masters
2000 Inc.
wegen des Bootlegs „Mötley
Crüe – Live USA
“ die einstweilige Verfügung beantragt und bekommen hat.

Regelmäßig
klagt die Kanzlei Sasse & Partner
auch die Abmahnkosten und den Schadensersatz auf Basis eines Lizenzschadens
ein. In den bisher hier vorliegenden Fällen hat das Amtsgericht Hamburg keinen
Zweifel an dem Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 € gelassen, wobei diese
Urteile vor der Gesetzesänderung durch das Gesetz gegen unseriöse
Geschäftspraktiken ergangen sind.

Die
Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner sind also sehr ernst zu nehmen.
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00 Schneider mit Sasse & Partner im Wendekreis der Eidechse

Die
Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg  mag auch schlechte Filme.  Mir liegen Abmahnungen dieser Kanzlei
vor  mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Senator
Film Verleih GmbH.
Aktuell soll mit dem Film  „00 Schneider– im Wendekreis der Eidechse“
der absurd-komische Kriminalfilm des deutschen Komikers Helge Schneider
aus dem Jahr 2013, der die Hauptrolle des Kriminalkommissars 00 Schneider
spielt sowie das Drehbuch schrieb und Regie führte,
betroffen sein.

Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „00 Schneider– im Wendekreis der Eidechse“
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.

Die
Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Senator
Film Verleih GmbH
.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.