Kategorien
Uncategorized

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hämmerling Von Leitner-Scharfenberg für Hiddemann & Weiss GbR

Der IT-Kanzlei Gerth die Kanzlei 
Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft
aus Hamburg und Berlin weiterhin
 Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen
das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) an Nutzer der Plattform eBay
im Namen der Firma Hiddemann & Weiss
GbR, Sebastian Hiddemann & Michael Weiss geschäftsführender Gesellschafter
Sebastian Hiddemann, Iggelhorst 11, 44149 Dortmund.
Die Firma Hiddemann
& Weiss GbR,
welcher behauptet über die Webseite amazon unter dem
Shopnamen
The-Giftshop,
über eBay unter the-giftshop_de
Gläser,
Begleitprodukte und Merchandisingartikel von namhaften Getränkeherstellern zum
Verkauf anzubieten.
Gerügt wird in den Abmahnungen, dass der Abgemahnte
als Anbieter von Gläsern als Privatverkäufer bei eBay auftritt, obwohl die
Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als gewerblich einzustufen seien.
Abgemahnt wird weiterhin das Fehlen verschiedener
gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
·     
Informationen zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
·     
Verstoß gegen § 5 TMG;
·     
Informationen über die einzelnen technischen Schritte,
die zu einem Vertragsschluss führen;
·     
Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem
Vertragstext von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden
zugänglich ist;
·     
Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur
Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der
Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
·     
Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen
Mängelhaftungsrecht;
·     
Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht und
das Muster-Widerrufsformular
·     
Kein Link zur OS-Streitschlichtungsplattform.
Wie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und
Gäbe fordert die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling neben der Abgabe
einer den Wiederholungsfall ausschließenden strafbewerten
Unterlassungserklärung, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro
vorsieht und nach meiner Auffassung unkorrekt zu Lasten des abgemahnten
Ebay-Verkäufers formuliert ist.
Und damit sich die ganze Schreiberei, also der
Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes
von 20.000,00 € in Höhe von 984,60 €
gefordert.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich
schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht  (
MarkenG) befasst oder
einem 
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig
mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen;
daneben auch noch den Titel des  
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit der Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg Hämmerling Kontakt
aufnehmen.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt
per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie
nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
Zunächst einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch
werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu
Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich. 
Ich werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur
Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen.
Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie
sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich
dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine
Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:0800 88 7 31 32
oder:
05202 / 73132 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte
Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten
Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account
rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche
aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
Auch hierbei helfe ich Ihnen zu einem fairen
Pauschalpreis

Kategorien
Uncategorized

eBay – Abmahnung der Rechtsanwälte Awender und Werner für Stefan Reebig durchwegen Schein-Privatverkauf

Der IT-Kanzlei Gerth liegt eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Stefan
Reebig –
Gerhart-Hauptmann-Str.4, 72574 Bad Urach vertreten durch die Rechtsanwälte
Awender & Werner, Helma Awender und Simon Werner GbR, Beim Bad 1, 72574 Bad
Urach wegen des Verstoßes gegen das 
Wettbewerbsrecht (UWG)  zur
Bearbeitung vor.
Die Rechtsanwälte
Awender & Werner
teilen mit, dass ihr Mandant Stefan Reebig unter dem eBay-Namen
reebig-warenimport   Handel mit Rauch- bzw. Verdampfererzeugnissen,
insbesondere Artikel aus dem Bereich sog. „E-Shishas/E-Zigaretten“ nebst
Zubehör treibt.
Die Rechtsanwälte Awender & Werner führen aus,
dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay u.a. mit dem Verkauf vergleichbarer
Waren  befasst sei. Zu seinem Mandanten
stehe er insofern in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.
Stefan
Reebig
 habe festgestellt, dass sich der Empfänger des
Abmahnschreibens bei seinen Geschäftsaktivitäten über die Handelsplattform eBay
nicht an die gesetzlichen Vorgaben halte und mit unlauteren
Wettbewerbshandlungen für den Warenabsatz werbe.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen als Privatverkäufer
auf eBay Waren zum Verkauf anzubieten, in Wahrheit aber als gewerblicher
Händler einzustufen sei.
Abgemahnt wird das
Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
·      Informationen
zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
·      Verstoß
gegen § 5 TMG;
·       Informationen
über das gesetzliche Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular.
Es wird gemäß § 8
Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Beseitigung der
Wettbewerbsverstöße,  nach § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG
die Unterlassung und dies dokumentiert durch Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung nach sog, Hamburger Brauch.
Darüber hinaus
fordern die Rechtsanwälte Awender & Werner gemäß § 12 Abs.
1 S. 2 UWG den Ersatz der durch ihre Inanspruchnahme verursachten Kosten aus
einem Streitwert von 10.000,00 € in Höhe von
887,03 € inkl.
Post- und Telekommunikationspauschale und Umsatzsteuer.
Ohnehin ist
fraglich, ob der angesetzte Streitwert von 10.000,00 € so durchsetzbar ist. Das
OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 05.07.2007, Az. I-20 W 15/07 angenommen,
dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein Streitwert von 900,00 €
angemessen ist. Damit beliefe sich der Anspruch der Rechtsanwälte
Awender & Werner
 auf magere 124,00 €.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit
gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt für
gewerblichen Rechtsschutz.
Nutzen Sie die der Rechtsanwälte
Awender & Werner 
gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu
lassen. Die von den Rechtsanwälten Awender & Werner gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Bevor Sie also
voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit
einem 
Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Wettbewerbsrecht  (UWG) befasst oder einem 
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,
 beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der  
IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz
 und Fachanwalt für IT-Recht zu
führen; daneben auch noch den Titel des  
Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht
.
Ich biete Ihnen an,
dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall
vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten
haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de 
in Verbindung
setzen

Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor
Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop
und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können
mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.
Je nach Umfang und Art der Verkaufsaktivitäten kann
auch bei Privatverkäufen schnell die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten
sein.