Das LG Magdeburg hat mit Urteil vom 30.04.2014, Az. 7 O 1088/13 entschieden, dass das Bundesland Sachsen-Anhalt für illegale DVD-Kopien eines Lehrers nach Grundsätzen der Amtshaftung als Anstellungskörperschaft auf Schadensersatz haftet. Der Lehrer und damalige Leiter einer Kreismedienstelle hatte insgesamt 36 didaktische DVDs für den Unterricht zu Ansicht erhalten und diese dann für Unterrichtszwecke rechtswidrig kopiert und diese dann an den später klagenden Verlag, die Gesellschaft für Information und Darstellung mbH (GIDA), noch in dem eingeräumten Ansichtszeitraum zurückgeschickt und später die kopierten Lehrfilme in den Verleihkatalog der Medienstelle aufgenommen.
Diese massive Urheberrechtsverletzung des Lehrers kosten das Land Sachsen-Anhalt nun rund 8.000,00 €. Diese Schadensersatz hatte der Verlag für audiovisuelle Medien für Schule und Ausbildung geltend gemacht und das Land Sachsen-Anhalt haftet nun richtigerweise als Anstellungskörperschaft für die durch den Lehrer begangene Urheberrechtsverletzung, im Sinne Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB.
Die Kanzlei Rasch berichtet auf ihrer Homepage, dass auch der Lehrer nicht unempflindlich bestraft worden ist, hat ihn das Amtsgericht Aschersleben doch wegen einer Straftat nach §§ 106 Abs. 1, 109, 110 S. 1 UrhG i.V.m. § 53 StGB rechtskräftig durch einen Strafbefehl zur Zahlung von über 2.000,00 € verurteilt.
Dies ist ein erstes Urteil, welches Urheberrechtsverletzungen von Lehrern im Schulbetrieb zum Thema hat und entsprechend ahndet.
Aus eigener Erfahrung, schulpflichtige Kinder, ist mir das Thema nicht ganz unbekannt. Vielfach fehlt Schulen und Lehrern das Verständnis für Urheberrechte und auch Urheberrechtsverletzungen.
Hier zeigt sich, dass diesem Thema deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.